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Welche Einlösungsklauseln gibt es im Versicherungswesen?

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Im Versicherungswesen gibt es verschiedene Arten von Einlösungsklauseln. Dazu zählen die einfache, verstärkte, strenge und erweiterte Einlösungsklausel. Wir erklären Ihnen hier die entsprechenden Begriffe. Mehr erfahren Sie in unserem Ratgeber.

Einfache Einlösungsklausel

Mit der einfachen Einlösungsklausel ist der Versicherer berechtigt, die Versicherungsleistung nur gegen Rückgabe des Versicherungsscheins auszuzahlen. Das ist im Normalfall oft in den Versicherungsbedingungen der Lebensversicherungen so festgeschrieben.

Verstärkte Einlösungsklausel

Der Versicherungsnehmer kann mit dem Versicherer schriftlich vereinbaren, dass das Versicherungsunternehmen die Leistung nur gegen Vorlage des Versicherungsscheins auszahlen darf. Wird eine solche Vereinbarung getroffen, spricht man von einer verstärkten Einlösungsklausel.

Strenge Einlösungsklausel

Der Begriff Einlösungsklausel kann auch im Zusammenhang mit der Beitragszahlung verwendet werden. In der Lebensversicherung beginnt der Versicherungsschutz zum Beispiel erst an dem Tag, sobald der erste Versicherungsbeitrag von dem Versicherungsnehmer bezahlt wurde und die Versicherung "eingelöst" wurde. Dabei spricht man von der strengen Einlösungsklausel.

Erweiterte Einlösungsklausel

In anderen Versicherungssparten, wie zum Beispiel in der privaten Krankenversicherung und der Sachversicherung, beginnt der Versicherungsschutz bereits ab dem vereinbarten Termin. Voraussetzung dafür ist, dass der erste Versicherungsbeitrag unverzüglich nach der Aufforderung vom Versicherer überwiesen wird oder per Lastschrifteinzug eingezogen werden kann. Unverzüglich bedeutet in diesem Fall 14 Tage. Dann spricht man von der erweiterten Einlösungsklausel, da der Versicherungsbeginn in die Vergangenheit erweitert werden kann.

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