Welche Tarifmerkmale können Sie anpassen?

Der Versicherungsbeitrag wird in der Autoversicherung nach bestimmten Tarifmerkmalen berechnet. Die Berechnungsgrundlagen müssen Sie wahrheitsgemäß angeben, damit Ihr Versicherungsschutz gewährleistet ist. Sollte sich während der Vertragslaufzeit eine Änderung ergeben, müssen Sie das der Kfz-Versicherung entsprechend mitteilen, damit eine Tarifanpassung erfolgen kann. In Ihrem Versicherungstarif können Sie die folgenden Merkmale anpassen:

Anpassbare Tarifmerkmale

  • Private oder berufliche Nutzung
  • Nächtlicher Abstellort
  • Jährliche Fahrleistung
  • Nutzerkreis
  • Berufliche Tätigkeit
  • Selbstgenutztes Wohneigentum
  • Abweichender Halter

Hinweis: Änderungen der jährlichen Kilometerleistung nach oben werden rückwirkend zum Beginn des Versicherungsjahres berechnet. Eine Vergünstigung durch weniger Kilometer gilt erst ab dem nächsten Versicherungsjahr.

Ihr neuer Beitrag wird ab dem Änderungszeitpunkt wirksam. Ausgenommen hiervon ist eine Beitragserhöhung aufgrund von Änderungen der jährlichen Kilometerleistung. Der erhöhte Versicherungsbeitrag wird dann rückwirkend zum Beginn des Versicherungsjahres erhoben. Anders verhält es sich, wenn durch die Beitragsanpassung anhand der jährlichen Kilometerleistung eine Vergünstigung stattfindet. Hierbei wird der vergünstigte Beitrag, wie auch bei einer Änderung des Nutzerkreises, erst ab dem nächsten Versicherungsjahr gültig.

Häufig gestellte Fragen zur Tarifanpassung

Ja, Sie können tarifrelevante Merkmale wie Fahrleistung, Nutzerkreis oder Abstellort jederzeit bei Ihrer Versicherung melden. Die Anpassung wird dann entsprechend berechnet und der Beitrag geändert.

Ein Wechsel lohnt sich besonders, wenn sich Ihre persönlichen Umstände stark verändert haben oder wenn Sie bei einem Versicherungsvergleich deutlich günstigere Tarife finden. Die Schadenfreiheitsklasse nehmen Sie dabei einfach mit.

Falsche Angaben können im Schadensfall dazu führen, dass die Versicherung die Leistung kürzt oder ganz verweigert. Alle tarifrelevanten Merkmale müssen wahrheitsgemäß angegeben werden.

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