Welche Familienmitglieder sind versichert?
Als versicherte Person können Sie rechtliche Auseinandersetzungen über die Rechtsschutzversicherung abrechnen lassen. Nahe Familienangehörige sind dabei ohne weiteres mitversichert. In der Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutzversicherung gilt der Versicherungsschutz für die folgenden Personen:
Mitversicherte Familienmitglieder
- Versicherungsnehmer / Hauptversicherte
- Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner
- Lebenspartner, der im Haushalt lebt und am Wohnsitz amtlich gemeldet ist
- Minderjährige Kinder
Für volljährige Kinder über 18 Jahren gelten besondere Bedingungen. Sie können über die Familienrechtsschutzversicherung noch mitversichert werden, wenn die folgenden Voraussetzungen zutreffen:
Voraussetzungen für volljährige Kinder
- Kind ist noch unverheiratet
- Keine sonstige Lebenspartnerschaft nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz
- Ohne Ausübung einer dauerhaften, entgeltlichen beruflichen Tätigkeit
Speziell für gesetzmäßige Angelegenheiten im Verkehrsrecht bietet die Rechtsschutzversicherung eine Erweiterung der Leistungen an, sofern verkehrsrechtliche Leistungen bei der Antragstellung mit eingeschlossen wurden. Wichtig für diese Deckung ist, dass das Kraftfahrzeug (zum Beispiel Boot oder Auto) auf ein versichertes Familienmitglied zugelassen, versichert oder amtlich registriert ist. Treffen diese Voraussetzungen zu, sind alle ermächtigten Fahrer und Insassen (auch außerhalb der Familie) über die Versicherung geschützt.
Welche Leistungen sind speziell für Familien wichtig?
Auch innerhalb einer Familie kann es mal zu Konfrontationen kommen. Häufige Ursachen hierfür sind zum Beispiel Unstimmigkeiten über das vorhandene Vermögen in einem Erbfall oder über Unterhaltszahlungen nach einer Scheidung. Können die betroffenen Parteien keine Einigung treffen, muss gerichtlich eine Entscheidung erwirkt werden. Auch hierbei entstehen erneut Gerichtskosten, die ohne Rechtsschutzversicherung von dem Kläger und Angeklagten getragen werden müssen. Über die Familienrechtsschutzversicherung werden diverse Erstattungsarten angeboten, die im Familienrecht notwendig sind.
Beratungs-Rechtsschutz
Diese Leistungsart erstattet ausschließlich die Kosten für Dienstleistungen, die für Beratungen von einem Rechtsanwalt in Anspruch genommen werden und einem entsprechenden Fachgebiet zuzuordnen sind. Versichert sind demnach Auskünfte zu familien-, lebenspartnerschafts- und erbrechtlichen Angelegenheiten. Eine Erweiterung der Versicherungsleistung kann es geben, wenn der Rechtsanwalt auch außergerichtlich tätig wird. Ein Anwalt wird dann außergerichtlich tätig, wenn ein Ereignis eine rechtliche Überprüfung erfordert. Wünscht dies eine versicherte Person, bieten die meisten Versicherungen eine Erstattung bis zu 250,- Euro an. Eine in dem Tarif möglicherweise eingeschlossene Selbstbeteiligung entfällt in einem solchen Fall. Streitigkeiten zu Unterhaltsansprüchen sind über den Beratungs-Rechtsschutz allerdings nicht mitversichert, da hier eine andere Leistungsart eingreifen würde.
Rechtsschutzversicherung in Unterhaltssachen
Um Streitigkeiten zu dem zu zahlenden Unterhalt im Familienrecht gerichtlich durchzusetzen, müssen Sie sich an ein Familiengericht wenden. Hier wird dann über mögliche Unterhaltszahlungen entschieden. Die Familienrechtsschutzversicherung kommt für die anfallenden Gerichtskosten meist bis zu 30.000,- Euro auf. Abzüglich einer festgesetzten Selbstbeteiligung.
Rechtsschutzversicherung in Ehesachen
Diese Rechtsschutzart kommt für alle rechtlichen Konfrontationen auf, die mit dem Thema Scheidung oder Trennung verbunden sind. Versichert sind dabei aber nur die rechtlichen Interessen der Eheleute. Wie auch bei der Rechtsschutzversicherung für Unterhaltssachen, sind hier familienrechtliche Prozesse je nach Tarif maximal bis zu 30.000,- Euro abgesichert.
Tipp
Achten Sie beim Abschluss einer Familienrechtsschutzversicherung darauf, dass Leistungen für Ehe- und Unterhaltssachen im Tarif enthalten sind. Nicht alle Anbieter bieten diese standardmäßig an.
Häufig gestellte Fragen zur Familienrechtsschutzversicherung
Volljährige Kinder sind nur unter bestimmten Voraussetzungen mitversichert: Sie müssen unverheiratet sein, keine Lebenspartnerschaft führen und dürfen noch keine dauerhafte, entgeltliche berufliche Tätigkeit ausüben. Studenten sind daher in der Regel noch über die Eltern versichert.
Die Kosten für eine Familienrechtsschutzversicherung hängen vom gewählten Leistungsumfang und der Selbstbeteiligung ab. Im Vergleich zu Single-Tarifen sind die Beiträge etwas höher, da mehrere Personen abgesichert sind.
Ja, über den Beratungs-Rechtsschutz und die Rechtsschutzversicherung in Ehe- und Unterhaltssachen können auch innerfamiliäre Streitigkeiten abgedeckt werden. Für Erbstreitigkeiten und Scheidungsverfahren gelten jedoch Wartezeiten.
Ja, wenn die Verkehrsrechtsschutzversicherung eingeschlossen ist und das Fahrzeug auf ein versichertes Familienmitglied zugelassen ist, sind alle ermächtigten Fahrer und Insassen geschützt.