Welche Pflichten haben Sie?
Die Richtlinien bei einem Kaskoschaden sind bei manchen Versicherungen etwas strenger als bei Haftpflichtschäden. Nach einem Unfall sollten Sie daher vorerst die Kfz-Versicherung kontaktieren und den weiteren Ablauf besprechen, bevor Sie eine Reparatur des Autos veranlassen. Zusätzlich sollten Sie die Polizei in den Fall mit einbeziehen, sofern an dem Schaden Dritte beteiligt sind. Das wäre zum Beispiel bei Diebstahl oder fremdverursachten Brandschäden der Fall.
Normalerweise besteht für jeden Versicherten die Pflicht, dass ein Kaskoschaden innerhalb einer Woche der Autoversicherung gemeldet werden muss. Eine Ausnahme gibt es bei einem Fahrzeugdiebstahl. In einem solchen Fall sind Sie als Versicherungsnehmer verpflichtet, die Entwendung unverzüglich anzuzeigen, damit der Dieb möglicherweise noch gestellt werden kann.
Achtung: Verletzen Sie eine der Anzeige- oder Aufklärungspflichten, kann der Versicherer die Entschädigungsleistungen kürzen oder in schwerwiegenden Fällen sogar komplett einbehalten. Erteilen Sie Auskünfte immer wahrheitsgemäß und unter Einhaltung der Meldefristen.
Was zahlt die Kfz-Versicherung bei einem Schaden?
Nach einem Unfallschaden am Auto sollten Sie möglichst schnell die Kfz-Versicherung darüber in Kenntnis setzen. Dadurch können gegebenenfalls Folgeschäden abgewendet oder auch bereits eingetretene Beschädigungen bestmöglich repariert werden. Sofern der verursachte Unfall in die Deckung der eigenen Versicherung fällt, können die anfallenden Reparaturkosten innerhalb der Leistungspflicht ersetzt oder direkt mit der Reparaturwerkstatt beglichen werden.
Als Versicherungsnehmer sollten Sie nach dem Versicherungsfall aufmerksam sein, sofern der Versicherungstarif eine Werkstattbindung beinhaltet. In diesem Fall kann nicht jede Werkstatt für die Reparatur genutzt werden und es ist wichtig, dass Sie sich möglichst frühzeitig mit der Kfz-Versicherung in Verbindung setzen, um den weiteren Ablauf abzusprechen.
Höchstentschädigung im Schadensfall
In der Kfz-Versicherung wird zwischen zwei Erstattungsmöglichkeiten unterschieden. Ausschlaggebend dafür ist, ob die Beschädigung komplett oder nur teilweise wiederhergestellt werden muss:
| Situation | Höchstentschädigung | Nachweis |
|---|---|---|
| Komplette Reparatur | Bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswerts | Werkstattrechnung |
| Keine Reparatur | Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert | Gutachten |
| Teilweise Reparatur | Regional übliche Kostensätze | Kostenvoranschlag |
Eine Leistung, die über den Wiederbeschaffungswert hinausgeht, gibt es generell nur dann, wenn Sie eine Neupreisentschädigung im Versicherungsschutz eingeschlossen haben und die Voraussetzungen dafür gegeben sind.
Welche Leistungen gibt es zusätzlich?
Neben den allgemein üblichen Leistungen für die Reparaturkosten gibt es noch weitere Leistungen, die Sie mit der Kfz-Versicherung abrechnen können:
- Entsorgungskosten bei Totalschaden;
- Transferkosten zu einer Lackiererei;
- Abschleppkosten;
- Ersatz von Betriebs- und Hilfsstoffen, wie zum Beispiel Brems- und Kühlflüssigkeit oder Motoröl.
Die Bezahlung für das Abschleppen umfasst meist den Transport von dem Unfallort bis zur nächsten, geeigneten Werkstatt. Die Abschleppkosten werden nur von der eigenen Kfz-Versicherung erstattet, wenn nicht ein anderer Anbieter dafür aufkommen muss. Hat zum Beispiel der Unfallgegner den Schaden verursacht, muss seine Haftpflichtversicherung für die Reparaturkosten und sonstige Kosten aufkommen.
Erstattung eines Teilkaskoschadens
Bei einem Teilkaskoschaden handelt es sich in nahezu allen Fällen um Schäden, die Sie selber nicht verursacht haben oder aus dem Fehlverhalten anderer Personen entstehen. Da es in der Teilkaskoversicherung keine Schadenfreiheitsrabatte gibt, können Sie die Leistungen der jeweiligen Autoversicherung ohne Sorgen in Anspruch nehmen, ohne dass Sie im nächsten Kalenderjahr einen höheren Beitrag aufbringen müssen.
Sie sollten jedoch eine denkbare Selbstbeteiligung beachten. Liegen die Kosten für den Schaden unter dem Eigenanteil, müssen Sie den Teilkaskoschaden komplett selber bezahlen. Ist der Schaden größer als die Selbstbeteiligung, wird nur der darüber hinausgehende Teil der Rechnung erstattet.
Rechenbeispiel Teilkaskoschaden
Was ist bei einem Vollkaskoschaden wichtig?
Ein Vollkaskoschaden entsteht dann, wenn Sie selbst einen Schaden am eigenen Kraftfahrzeug verursachen oder das Verkehrsmittel durch Vandalismus beschädigt wird. Damit eine Entschädigung von der Kfz-Versicherung geleistet wird, müssen Sie den Unfall möglichst innerhalb einer Woche anzeigen.
Sobald ein Vollkaskoschaden entstanden ist und Sie eine Erstattung von der Autoversicherung verlangen, werden Sie in der Schadenfreiheitsklasse zurückgestuft. Die Rückstufung wird dann ab dem kommenden Jahr wirksam, wodurch der Versicherungsbeitrag für den Autofahrer angehoben werden kann.
Was ist bei Kleinschäden zu tun?
Bei kleinen Versicherungsschäden können Sie als Versicherungsnehmer überlegen, ob Sie den Schaden selber bezahlen oder über die Kfz-Versicherung abrechnen lassen. Da bei jedem erstatteten Schadensfall eine Rückstufung der Schadenfreiheitsklasse erfolgt, wird im darauffolgenden Kalenderjahr der Versicherungsbeitrag erhöht.
Tipp: Stellt sich im Nachhinein heraus, dass die Reparaturkosten höher sind als zunächst gedacht, haben Sie immer noch die Möglichkeit, einen Schaden nachzumelden. Die Meldefrist erlischt allerdings zum Ende des Kalenderjahres, in dem der Unfall verursacht wurde.
Häufig gestellte Fragen zum Kaskoschaden
In der Regel haben Sie eine Woche Zeit, den Kaskoschaden Ihrer Versicherung zu melden. Bei einem Fahrzeugdiebstahl müssen Sie die Entwendung jedoch unverzüglich anzeigen. Kontaktieren Sie am besten sofort nach dem Vorfall Ihre Versicherung, um den Ablauf zu besprechen.
Ein Teilkaskoschaden entsteht durch äußere Einflüsse, die Sie nicht selbst verursacht haben (z.B. Hagel, Diebstahl, Wildunfall). Ein Vollkaskoschaden liegt vor, wenn Sie den Schaden selbst verursacht haben oder Vandalismus vorliegt. Bei der Teilkasko gibt es keine Rückstufung der Schadenfreiheitsklasse, bei der Vollkasko schon.
Das kann sich lohnen, wenn die Reparaturkosten nur knapp über der Selbstbeteiligung liegen. Denn bei einem Vollkaskoschaden führt die Erstattung zu einer Rückstufung der Schadenfreiheitsklasse, was im Folgejahr höhere Beiträge bedeutet. Vergleichen Sie die Reparaturkosten mit der möglichen Beitragserhöhung.
Bei einer Werkstattbindung müssen Sie Ihr Fahrzeug in einer von der Versicherung vorgegebenen Partnerwerkstatt reparieren lassen. Nutzen Sie eine andere Werkstatt, kann die Versicherung die Erstattung kürzen. Setzen Sie sich daher frühzeitig mit Ihrer Versicherung in Verbindung.