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Kfz-Haftpflichtschaden unbedingt in der Frist melden


Wenn Sie mit dem Auto im Straßenverkehr einen Unfall verursachen und dabei einen Schaden gegenüber einer dritten Person verschulden, spricht man allgemein von einem Haftpflichtschaden. Der Unfallverursacher ist aufgrund der gesetzlichen Haftpflicht verpflichtet, für die Erstattung des Schadens aufzukommen. Damit die Kfz-Haftpflichtversicherung für die Kosten aufkommen kann, müssen Sie die in den Bedingungen der Sachversicherung festgelegten Pflichten beachten.

Pflichten bei einem Haftpflichtschaden

Als versichertes Mitglied in der Kfz-Versicherung sind Sie dazu verpflichtet, bestimmte Pflichten einzuhalten. Vor allem im Schadensfall müssen Sie zeitnah eine Mitteilung an die Versicherungsgesellschaften senden, wenn Sie den verursachten Schaden vollständig erstattet bekommen möchten. Dies gilt sowohl für die Kfz-Haftpflichtversicherung, als auch für die Kaskoversicherung und alle anderen Zusatzleistungen. Aber es gibt auch noch andere Obliegenheiten.

Anzeigepflicht bei der Versicherung

Nach einem Schaden liegt die Priorität erstmal in der Einhaltung der Anzeigepflicht. Sobald Sie einen Kfz-Haftpflichtschaden verursacht haben und der Geschädigte seine Haftpflichtansprüche geltend machen möchte, müssen Sie als Versicherungsnehmer innerhalb einer Woche die Fahrzeugversicherung auf den Schaden hinweisen. Sofern noch nicht ganz klar ist, wer den Schaden schuldhaft verursacht hat, beginnt die Meldefrist ab dem Tag zu laufen, an dem der Unfallgegner einen Anspruch auf seine Entschädigung erhebt. Sie sollten jedoch trotzdem schon mal Ihr Versicherungsunternehmen über eine mögliche Forderung unterrichten. Bei polizeilichen Ermittlungen besteht zudem die Pflicht, dass Sie eventuelle Strafverfahren unverzüglich bei der Versicherung anzeigen.

Aufklärungspflicht des Schadens

Nach einem Schadensfall sind Sie als Autofahrer dazu verpflichtet, den Versicherungsfall gegenüber der Kfz-Versicherung möglichst genau zu erläutern. Angaben, die Sie zu dem Schadensereignis machen, müssen immer wahrheitsgemäß sein, damit die Leistungspflicht entsprechend schnell und gerecht geklärt werden kann. Eine Stellungnahme zu dem Schaden erfolgt im Normalfall anhand eines Unfallbogens. Die Versicherung schickt Ihnen einen entsprechenden Bogen nach dem Unfall zu. Über eine Schadenshotline können Sie noch direkt am Unfallort den telefonischen Kontakt mit dem Versicherungsunternehmen aufnehmen, um die kommende Vorgehensweise zu besprechen oder um Hilfsleistungen in Anspruch zu nehmen.

Schadenminderungspflicht

Direkt anschließend an den Versicherungsfall besteht die Pflicht, darauf zu achten, dass weitere Schäden abgewendet oder wenigstens vermindert werden. Über die Schadenshotline können Sie hierfür gewisse Tipps entgegennehmen, wie Sie weiterhin verfahren sollen und welche Maßnahmen gegebenenfalls ergriffen werden müssen. Das weitere Vorgehen ist dabei meist von der genauen Unfallart abhängig. So kann es auf einer Reise zum Beispiel sein, dass Sie nach einem Glasbruch die Fenster provisorisch abkleben müssen, um einen zusätzlichen Einbruch oder Diebstahl zu verhindern.

Wann werden Leistungen gekürzt?

Damit Sie bei einem Kfz-Haftpflichtschaden die Leistungen aus der Autoversicherung in Anspruch nehmen können, müssen Sie die geforderten Pflichten erfüllen. Bei einem Verstoß gegen die Pflichten wird die Entschädigung, je nachdem wie stark der Verstoß ist, entsprechend eingeschränkt oder gar nicht geleistet. Die Kfz-Versicherung muss beispielsweise keine Leistungen erbringen, wenn der Versicherungsnehmer oder eine mitversicherte Person eine vorsätzliche Pflichtverletzung begeht. Ein solcher Fall kann vorliegen, wenn Sie sich selber oder andere Personen im Rahmen des Unfalls bereichern möchten oder bewusst wichtige Informationen fehlerhaft an die Versicherung weitergeben. Wenn Sie als Versicherungsnehmer im Schadensfall grob fahrlässig handeln, kann die Versicherung die Leistung in einem bestimmten Rahmen kürzen. Die Beschränkung der Leistung ist dabei jedoch oftmals nur auf einen gewissen Höchstbetrag beschränkt.

Was ist bei einer gerichtlichen Klage zu tun?

Ein geschädigter Autofahrer hat gegenüber dem Unfallverursacher jederzeit die Möglichkeit, seinen Haftpflichtanspruch vor einem Gericht geltend zu machen, sofern sich der verantwortliche Verursacher weigert, den Schaden zu bezahlen oder der Versicherung anzuzeigen. Sollte ein solcher gerichtlicher Mahnbescheid eingegangen sein, sollten Sie unverzüglich die Kfz-Versicherung kontaktieren. Im Normalfall wird dann die Kfz-Versicherung den weiteren Schriftverkehr und die Führung des Rechtsstreits übernehmen. Im Folgenden kann zudem ein Rechtsanwalt beauftragt werden, der anhand einer Vollmacht im Auftrag des Versicherungsnehmers handelt und die Rechtsstreitigkeit mit dem Klagenden klärt. Unterlassen Sie diese Verpflichtung, kann es passieren, dass eine höhere Entschädigung für den Haftpflichtschaden beglichen werden muss, wenn zum Beispiel gerichtlich festgesetzte Fristen nicht eingehalten wurden. Für die Autoversicherung entstehen somit mehr Kosten. Solche Mehrkosten können bei der Erstattung des Schadens von Seiten der Versicherung verweigert werden.

Updated on

Ratgeber März 2023