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Abstrakte Verweisung in der Berufsunfähigkeitsversicherung

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In der Berufsunfähigkeitsversicherung wird der derzeitige Beruf der versicherten Person zu Beginn der Risikoversicherung in dem Antrag angegeben. Mit der Angabe des Berufs wird die versicherte Person in eine Berufsgruppe eingeteilt, wodurch der Versicherungsbeitrag berechnet werden kann. Manche Tarife beinhalten die sogenannte abstrakte Verweisung, auch Verweisungsklausel genannt. Laut den allgemeinen Versicherungsbedingungen ist eine Berufsunfähigkeit dann nur gültig, wenn der derzeitige Beruf und auch sonstige Tätigkeiten nicht mehr ausgeübt werden können. Je nach Berufsart ist die Wahrscheinlichkeit einer anerkannten Berufsunfähigkeit sehr unterschiedlich. Änderungen des Berufs während der Vertragslaufzeit müssen bei der Versicherung angezeigt werden, damit sie den Versicherungsbeitrag eventuell anpassen kann. Bei einem Verstoß gegen diese Bestimmung kann es später im Versicherungsfall auch Probleme aufgrund der abstrakten Verweisung kommen.

Wann dürfen Leistungen verweigert werden?

Wenn die Berufsunfähigkeit eintritt, darf der Versicherer im Regelfall prüfen, ob eine abstrakte Verweisung möglich ist. Abstrakte Verweisung bedeutet, dass die Versicherung eine Leistung verweigern kann, wenn für die versicherte Person die Möglichkeit besteht einen neuen, gleichartigen Beruf aufzunehmen. Die Versicherungsanbieter dürfen auf die Inanspruchnahme anderer Berufe verweisen.

Voraussetzungen für eine abstrakte Verweisung

Die Berufsunfähigkeitsversicherung kann also Leistungen verweigern, wenn die versicherte Person in einen anderweitigen Beruf wechseln kann. Die ausweichende, berufliche Tätigkeit muss allerdings dem bisherigen Lebensstandard und Einkommen der Person entsprechen. Desweiteren muss für den neuen Beruf die entsprechende Erfahrung und das Wissen vorhanden sein, damit der Beruf ausgeübt werden kann. Nur unter diesen Umständen kann eine Berufsunfähigkeitsversicherung die Leistung verweigern. Die Formulierung in den Versicherungsbedingungen lautet dann zum Beispiel so: "Der Beruf muss dabei jedoch der

  • Ausbildung,
  • Erfahrung und
  • der bisherigen Lebensstellung des Versicherten entsprechen."

Bei bestimmten Tarifen der Berufsunfähigkeitsversicherung ist eine abstrakte Verweisung nicht in den Versicherungsbedingungen festgelegt. Die Versicherung kann hier eine Verweisung auf einen anderen Beruf also nicht mehr fordern. Das ist dann ein freiwilliger Verzicht von dem Versicherer. Als Versicherungsnehmer sollten Sie daher bei einem Versicherungsvergleich unbedingt darauf achten, dass die Versicherung eine abstrakte Verweisung nicht in den Bedingungen festgeschrieben hat.

Beispiele zur abstrakten Verweisung

Hat beispielsweise ein Außendienstmitarbeiter aufgrund eines Unfalls ein Bein verloren, ist die berufliche Tätigkeit im Außendienst durchaus erschwert und nahezu unmöglich. Die Versicherungsgesellschaft kann nun aufgrund der abstrakten Verweisung eine Leistung aus der Berufsunfähigkeitsversicherung mit der Argumentation verweigern, dass eine Verlegung in den Innendienst möglich ist. Im Klartext bedeutet das, dass oft Bürokräfte noch viele Ausweichmöglichkeiten bei der Berufswahl haben. Hat zum Beispiel ein Bürokaufmann starke Rückenbeschwerden aufgrund der sitzenden Tätigkeit, kann sich die Berufsunfähigkeitsversicherung darauf berufen, dass ein Wechsel in eine andere Abteilung oder in den Außendienst erfolgen kann. Ein Anspruch auf eine Versicherungsleistung entsteht in diesem Fall nicht. Es gibt allerdings auch Beispiele, wo eine abstrakte Verweisung nicht möglich ist. Kann ein Handwerker aufgrund eines Unfalls seine Arme nicht mehr betätigen, ist eine weitere berufliche Tätigkeit nicht mehr möglich. In der Regel kann die Versicherung hier nicht auf andere Berufe verweisen, da die spezielle handwerkliche Ausbildung nicht in anderen Gebieten angewendet werden kann. Daneben entsteht eine Berufsunfähigkeit mittlerweile in mehr als ein Drittel der Fälle aufgrund einer Nervenerkrankung, Burnout-Syndrom, Krebs oder Herzerkrankung. In solchen Fällen ist es meist unmöglich jegliche Berufstätigkeiten während der Krankheitsphase auszuüben, so dass die Versicherung die vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente auszahlen muss und nicht auf andere Tätigkeiten verweisen kann.

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