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Ihre Rechte bei einer Änderung der Versicherungsbedingungen

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Eine Versicherung ist berechtigt, die allgemeinen Versicherungsbedingungen zu ändern, sofern ein wichtiger Grund vorliegt. Die erforderlichen Gründe sind explizit in den Vertragsbedingungen festgelegt. Eine Änderung der Bedingungen darf nur vollzogen werden, wenn der jeweilige Versicherungstarif von einem der Gründe betroffen ist. Desweiteren darf eine Bedingungsänderung nur dann durchgeführt werden, wenn eine Lücke im Vertrag geschlossen wird und der Versicherungsnehmer durch die Änderungen nicht wesentlich schlechter gestellt wird als bei Vertragsabschluss. Mwhr erfahren Sie in unserem Ratgeber.

Welche Situationen erlauben eine Änderung?

Eine Veränderung der Versicherungsbedingungen ist bei Versicherungsgesellschaften in verschiedenen Situationen möglich. Dabei erlauben die folgenden Ereignisse eine Änderung der bestehenden Verträge:

  • Änderungen von Gesetz oder Rechtsverordnungen
  • Höchstrichterliche Rechtssprechungen
  • Nichtigkeit von Vertragsteilen durch Rechtssprechung eines Gerichts
  • Versicherungsaufsicht erklärt einzelne Bedingungen für rechtlich nicht vertretbar

Welche Bedingungen dürfen geändert werden?

Die Versicherungsunternehmen können bestimmte Bereiche der Versicherungsbedingungen anpassen:

  • Umfang des Versicherungsschutzes
  • Deckungsausschlüsse
  • Vertragspflichten
  • Bedingungen zur Beitragserhöhung
  • Änderung der Schadenfreiheitsrabatte

Was sind Ihre Rechte?

Sofern Sie eine Mitteilung von der Versicherung erhalten haben, dass einzelne Teile der Vertragsbedingungen geändert werden müssen, ist dies nur wirksam, wenn die Benachrichtigung spätestens 1 Monat vor dem Inkrafttreten bei Ihnen als Versicherungsnehmer eingegangen ist. In dem Benachrichtigungsschreiben muss die Versicherungsgesellschaft den Kunden über das Sonderkündigungsrecht und die Fristen belehren. Im Normalfall beginnt die Kündigungsfrist ab Zugang des Schreibens zu laufen. Die Kündigung muss innerhalb von sechs Wochen ausgesprochen werden. Der früheste Termin für die Kündigung ist das Änderungsdatum der Versicherungsbedingungen.

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