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Berufsunfähigkeitsversicherung mit DU-Klausel für Beamte

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Berufsunfähigkeitsversicherungen dienen zum Schutz vor Einkommenseinbußen bei einer Berufsunfähigkeit. Treten gefährliche Krankheiten oder körperlichen Gesundheitsbeschwerden ein, kann der Beruf nicht immer vollständig ausgeübt werden. Für Angestellte und Selbstständige ist dabei die Sachlage oft eindeutig. Um sich zu schützen, schließen sie möglichst früh einen Risikoversicherung ab, der ein festgelegtes Gehalt bis zum Rentenalter gewährleistet. Wenn Beamte dienstunfähig werden, haben sie nach einer gewissen Dienstzeit einen gesetzlichen Anspruch auf eine Dienstunfähigkeitsrente. Aus diesem Grund wird der Vertragsinhalt der Berufsunfähigkeitsversicherung in dieser Berufsgruppe ein wenig anders gehandhabt. Worauf dabei Beamte und Beamtenanwärter achten müssen, wird im Folgenden erläutert.

Wie können sich Beamte sinnvoll absichern?

Zu Beginn einer Beamtentätigkeit haben Sie noch keinerlei staatliche Versorgungsansprüche, wenn Sie berufsunfähig werden. Ein Anrecht auf die sogenannte staatliche Dienstunfähigkeitsrente bekommen Sie erst nachdem Sie fünf Jahre den Beamtendienst ausgeübt haben. Die individuelle Höhe der Rente richtet sich nach den abgeleisteten Dienstjahren und den Einkommen des Beamten. Berufstätige, die daher frisch verbeamtet werden, benötigen eine Absicherung in Form einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Damit wirken sie dem Berufsunfähigkeitsrisiko entgegen, indem sie sich finanziell absichern. Dabei können Sie die Höhe schon direkt an dem eigenen Einkommen orientieren und einen Großteil versichern. Berufsstarter, wie Beamte auf Probe, können unter anderem mit einer monatlichen Rentenleistung um die 1.000,- Euro rechnen. Spezielle Beamtentarife bieten zudem die Möglichkeit, den Versicherungsschutz zu bestimmten Anlässen anzupassen. Sofern nach den abgelaufenen fünf Jahren die Dienstunfähigkeitsversicherung gültig wird, können Sie den privaten Berufsunfähigkeitsschutz sogar entsprechend verringern, damit Sie nicht unnötigerweise überversichert ist. Deshalb ist es sinnvoll, wenn Sie als Beamter die Berufsunfähigkeitsversicherung in bestimmten zeitlichen Abständen überprüfen und gegebenenfalls ändern. Das ist besonders dann sinnvoll, wenn der persönliche Dienstunfähigkeitsschutz gestiegen ist.

Was ist eine Dienstunfähigkeitsklausel?

Bei nahezu jeder Berufsunfähigkeitsversicherung erhalten Sie eine Rentenleistung, wenn Sie die Arbeit aus gesundheitlichen Gründen zu 50 Prozent nicht mehr ausüben können und diese Einschränkung mindestens sechs Monate anhält. Eine Dienstunfähigkeit wird für die Berufstätigen im Beamtenrecht meist etwas vorteilhafter ausgelegt, so dass bereits ein Rentenanspruch besteht, wenn eine Aussicht auf Heilung nicht gegeben ist. Mit der Vereinbarung einer Dienstunfähigkeitsklausel (DU-Klausel) passen Sie die Berufsunfähigkeitsversicherung so an, dass Sie schon dann Leistungen aus der Versicherung erhalten, wenn Sie nur dienstunfähig sind. Oftmals reicht es aus, wenn Sie aus dem Beamtendienst aufgrund gesundheitlichen Gründen ausscheiden. Ein weiterer ärztlicher Nachweis ist dann meist nicht mehr notwendig. Aufgrund der eigenen Besserstellung mit dieser Klausel sollten Sie daher darauf auf keinen Fall verzichten.

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