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Was ist eine Lebensversicherung?

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Wenn Sie für Ihre Hinterbliebenen eine finanzielle Absicherung nach Ihrem Tod haben möchten, können Sie den Schutz über eine Lebensversicherung sicherstellen. Eine Vorsorgeversicherung zahlt im Todesfall eine hohe, individuell vereinbarte Versicherungssumme an den Versicherungsnehmer, die Erben oder andere bezugsberechtigte Personen aus.

Welche Lebensversicherungen gibt es?

Es gibt zwei Arten von Lebensversicherungen: Die Risikolebensversicherung und die Kapitallebensversicherung.

Risikolebensversicherung

Wünschen Sie nur eine Todesfallabsicherung, dann reicht eine Risikolebensversicherung aus. Die Risikolebensversicherung gewährleistet Versicherungsschutz, falls der Todesfall eintritt. Verstirbt eine versicherte Person während der Vertragslaufzeit, zahlt die Lebensversicherung die vereinbarte Versicherungssumme aus. Die Höhe der Todesfallsumme können Sie im Tarifantrag selbst bestimmen. Die Versicherungsbeiträge sind im Vergleich zur Kapitallebensversicherung ziemlich günstig, da die Versicherung kein zusätzliches Geld als Altersvorsorge ansparen muss. Der Versicherungsschutz gilt sozusagen lediglich als Sicherheit für die Hinterbliebenen, falls ein Einkommensbezieher verstirbt. Ein Vertragsabschluss kommt zum Beispiel häufig beim Immobilienkauf vor, wenn der Kredit abgesichert werden muss. Ist am Ende der Versicherungslaufzeit keine versicherte Person verstorben, erlischt die Risikolebensversicherung ohne Auszahlung einer Leistung. Das liegt daran, dass mit den Versicherungsbeiträgen nur das Todesfallrisiko abgedeckt ist.

Kapitallebensversicherung

Über die Kapitallebensversicherung profitieren Sie nicht nur von einem Todesfallschutz. Sie sparen zusätzlich verzinstes Kapital an. Das angesammelte Vermögen zahlt die Versicherung am Ende der Vertragslaufzeit an den Versicherungsnehmer aus. Also auch dann, wenn der Tod nicht eingetreten ist. Der Vorteil der Kapitallebensversicherung ist, dass Sie die während der Vertragslaufzeit erzielten Zinserträge nicht versteuern müssen. Das Kapital bleibt also erhalten, damit es weiterhin in voller Höhe verzinst werden kann. Die Kapitallebensversicherung kann wie die Risikolebensversicherung bei einer Immobilienfinanzierungen sinnvoll sein. Ihr Versicherungstarif wird dabei so kalkuliert, dass Sie Ihr Immobiliendarlehen am Ende der Versicherungslaufzeit oder bei frühzeitigem Tod komplett durch die Auszahlungssumme tilgen können.

Überschussbeteiligung bei Vertragsfälligkeit

In der Lebensversicherung werden Sie an den von der Versicherung erwirtschafteten Überschüssen beteiligt. Das Zustandekommen von Überschüssen kann unterschiedliche Ursachen haben. Die Lebensversicherung kalkuliert die Versicherungsbeiträge im Grunde jedoch aufgrund von Sterbefallstatistiken. Es entsteht ein Überschuss, wenn weniger Sterbefälle aufgetreten sind als ursprünglich kalkuliert wurde. Weiterhin werden Erträge aus Kapitalanlagen als Überschussbeteiligung verwendet. Die Überschussanteile werden in der Risikolebensversicherung meist als zusätzlicher Bonus im Todesfall ausgezahlt. Dies ist der sogenannte Todesfallbonus. In der Kapitallebensversicherung werden die Überschüsse zusammen mit der Ablaufleistung vergütet.

Ablaufleistung der Kapitallebensversicherung

Die Ablaufleistung ist der Kapitalertrag, den Sie bei der kapitalbildenden Lebensversicherung angesammelt haben. Zum Ende der Vertragslaufzeit wird die Ablaufleistung mit den angesammelten Überschussanteilen an die Bezugsberechtigten ausgezahlt. Zum einen gibt es die garantierte Ablaufleistung. Wie der Name schon sagt, ist diese Leistung zum Ablauf der Lebensversicherung garantiert. Die Summe wird mit dem aktuellen Garantiezins hochgerechnet. Dadurch ist schon bei Vertragsbeginn eine feste Zusage zu der garantierten Ablaufleistung möglich. Daneben gibt es die voraussichtliche Ablaufleistung. Das ist die zum Ablauf fällige Versicherungssumme mit Einrechnung aller angesammelten Überschüsse. Allerdings können Versicherungsunternehmen diesen Auszahlungsbetrag aufgrund von Marktschwankungen und Änderungen am Kapitalmarkt nicht gewährleisten. Dieser Betrag ist nur eine Kalkulation der Ablaufleistung unter Berücksichtigung der derzeitigen Verzinsung inklusive Überschüssen. Alternativ zu einer Einmalzahlung können Sie im Vertrag auch ein Rentenwahlrecht vereinbaren, wodurch Sie eine lebenslange, monatliche Rente als Ablaufleistung erhalten.

Zusatzversicherungen in der Lebensversicherung

Viele Lebensversicherungen bieten Zusatzversicherungen an, die Sie bei Ihrem Antrag mit abschließen können. Neben dem Todesfallschutz versichern Sie dadurch weitere Gefahren, die für Ihr Leben relevant sein können. Sofern Sie noch nicht anderweitig eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen haben, kann der entsprechende Versicherungsschutz über Ihre Lebensversicherung sinnvoll sein. Wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage sind, einen Beruf auszuüben, erhalten Sie aus diesem Zusatzschutz eine monatliche Berufsunfähigkeitsrente. Treten unerwartet Krankheiten oder Unfälle ein, durch die Sie berufsunfähig werden, dann ist Ihr Einkommen abgesichert. Zusätzlich können Sie eine Hinterbliebenenrente in die Lebensversicherung einschließen. Die Hinterbliebenenrente leistet ergänzend zur Todesfallsumme monatliche Zahlungen an Ihre Nachkommen, sobald Sie versterben. Mit dem Einschluss einer Unfallversicherung sichern Sie außerdem die Fälle ab, bei denen Sie dauerhafte Schäden nach einem Unfall davontragen. Die Zusatzversicherung zahlt Ihnen je nach Tarif eine einmalige Invaliditätsleistung oder eine monatliche Unfallrente aus. Daneben dürfen Sie bei vielen Tarifen die Risikolebensversicherung in eine Kapitallebensversicherung umtauschen. Der Umtausch muss innerhalb der ersten zehn Versicherungsjahre vollzogen werden. Für den Wechsel auf eine Kapitallebensversicherung ist eine erneute Gesundheitsprüfung nicht notwendig.

Vorläufiger Versicherungsschutz für Lebensversicherungen

Lebensversicherungen bieten einen kostenlosen vorläufigen Versicherungsschutz solange der eigentliche Versicherungsschutz noch nicht begonnen hat. Der vorläufige Versicherungsschutz beginnt, sobald der Versicherungsantrag bei dem Versicherungsunternehmen eingegangen ist. Kommt es während des vorläufigen Versicherungsschutzes zu einem Todesfall der versicherten Person, zahlt die Lebensversicherung die beantragte Versicherungssumme unter folgenden Voraussetzungen aus:

  • Versicherte Person ist unter 70 Jahre alt
  • Erste Beitrag wurde bereits gezahlt oder eine Einzugsermächtigung liegt vor
  • Versicherungsbeginn muss innerhalb von zwei Monaten sein
  • Antrag darf nicht von den standardisierten Bedingungen abweichen

Unter bestimmten Bedingungen erlischt der vorläufige Versicherungsschutz in der Lebensversicherung. Eine Auszahlung der Versicherungssumme ist ausgeschlossen, wenn der Tod aufgrund von Selbstmord, Kriegsereignisse oder bereits bestehenden Krankheiten, die bei der Gesundheitsprüfung abgefragt wurden, eingetreten ist. Des Weiteren erlischt der vorläufige Versicherungsschutz, wenn der Lastschrifteinzug nicht geklappt hat, der Antrag abgelehnt oder widersprochen wurde.

Ausschlüsse in der Lebensversicherung

Die Lebensversicherung kann ihre Leistungen einschränken, wenn der Tod zum Beispiel aufgrund von folgenden Ereignissen eingetreten ist:

  • Kriegsereignisse (Auszahlung des Zeitwerts zum Todeszeitpunkt)
  • Selbsttötung innerhalb der ersten drei Versicherungsjahre
  • Tod im vorsätzlichen Zusammenhang mit chemischen, biologischen oder atomaren Waffen

Kriegsereignisse sind nur dann mitversichert, wenn sie im Ausland stattgefunden haben und die versicherte Person daran nur passiv beteiligt war. Bei einem Krieg im Inland würden ansonsten zu viele Schadenfälle auf einmal eintreten und zur Insolvenz der Versicherung führen. Bei einem Selbstmord innerhalb der ersten drei Versicherungsjahre besteht nur dann Versicherungsschutz über die Lebensversicherung, wenn bei der betroffenen Person eine geistliche, krankhafte Störung anerkannt wird. Nachdem die Lebensversicherung mindestens drei Jahre gelaufen ist, zahlen die meisten Versicherungen nahezu ausnahmslos die vereinbarte Versicherungssumme auch bei einem Selbstmord aus.

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