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Was ist eine Maschinenversicherung?

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In der deutschen Industrie gibt es viele unterschiedliche Maschinen, die Rohstoffe und Zwischenprodukte verarbeiten. Ebenso sind stationäre und fahrbare Maschinen für Bauhandwerk, Garten- und Landschaftsbau, Landwirtschaft, Forstwirtschaft und andere Branchen unverzichtbar. Mit dem Trend zur Automatisierung dürfte sich die Anzahl an Verarbeitungsanlagen und Arbeitsmaschinen noch weiter erhöhen. Schon deshalb sind Maschinenversicherungen ein gefragter Schutz. Viele Unternehmen müssen Schäden im Betrieb schnell beheben, um weiter produzieren oder arbeiten zu können. Neue Maschinen kosten im Schadensfall viel Geld und plötzliche, finanzielle Belastungen sind alleine nicht leicht zu stemmen. Vorausschauende Firmen stützen deshalb ihre Liquidität mit einer solchen Gewerbeversicherung. Was die Maschinenversicherung genau absichert und welche Gefahren versichert sind, erfahren Sie im Folgenden.

Was ist in der Maschinenversicherung versichert?

Mit der Maschinenversicherung schützen Sie die unterschiedlichsten Arbeitsgeräte. Sie können sowohl fest installierte als auch mobile Maschinen schützen. Folgende Maschinen können Sie versichern:

  • Stationäre Maschinen
  • Maschinelle Einrichtungen
  • Elektronische Einrichtungen
  • Fahrbare Geräte (z. B. Bagger, Traktor, Gabelstapler, Kran)
  • Transportable Geräte
  • Sonstige technische Anlagen

Die Maschinen sind versichert, sobald sie betriebsfertig sind. Sollte nach der Inbetriebnahme eine Montage oder ein Transport anstehen und sich die Maschinen dadurch nicht mehr im Betrieb befinden, unterbricht das den Risikoversicherungsschutz nicht.

Versicherte Gefahren in der Maschinenversicherung

Um einen Leistungsanspruch gegenüber der Maschinenversicherung zu haben, muss eine Maschine beschädigt oder zerstört worden sein. Es gibt eine Vielzahl von Gefahren, die als Auslöser des Schadens gelten dürfen. Zu den wichtigsten versicherten Gefahren zählen die folgenden Vorkommnisse:

  • Bedienungsfehler oder Ungeschicklichkeit
  • Vorsatz durch dritte Personen
  • Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler
  • Kurzschluss, Überstrom oder Überspannung
  • Versagen von Mess-, Regel- oder Sicherheitseinrichtungen
  • Wasser-, Öl- oder Schmiermittelmangel
  • Sturm, Frost oder Eisgang

Für stationäre Maschinen gelten außerdem das Zerreißen infolge Fliehkraft, Überdruck und Unterdruck zu den versicherten Gefahren. Fahrbare und transportable Geräte gelten zusätzlich auch dann als versichert, wenn Sachschäden durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Erdbeben, Überschwemmung und Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges, seiner Teile oder seiner Ladung entstehen. Ergänzend besteht Versicherungsschutz, wenn die Geräte durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl oder Raub abhandenkommen.

Wie hoch sollte die Versicherungssumme sein?

Maschinenversicherungen erstatten im Versicherungsfall den Neuwert der Maschinen. Die Versicherungssumme sollte in der Maschinenversicherung deshalb so hoch wie der Neuwert der Maschinen sein. Der Neuwert ist der Anschaffungspreis der Maschinen im Neuzustand ohne Berücksichtigung von Rabatten. Während der Vertragslaufzeit sollten Sie dann darauf achten, dass Sie die Versicherungssummen hin und wieder an die Preisentwicklung anpassen, damit Sie nicht über- oder unterversichert sind.

Welche Folgekosten lassen sich erstatten?

Die Maschinenversicherung deckt nicht nur Ihre Maschinen sondern auch bestimmte Folgekosten ab. Folgekosten sind Aufwendungen, die nach einem Versicherungsfall anfallen. In der Regel handelt es sich hierbei um Dienstleistungen, die der Wiederinstandsetzung der Maschinen oder der Abwehr von weiteren Schäden dienen:

  • Wiederherstellungskosten für Daten
  • Aufräumungs-, Dekontaminations- und Entsorgungskosten
  • Bewegungs- und Schutzkosten
  • Luftfrachtkosten
  • Bergungskosten

Individueller Zusatzschutz

Durch den Einschluss von Zusatzklauseln ist es außerdem möglich, bestimmte Maschinenteile und Gefahren mitzuversichern. So können Sie zum Beispiel verschiedene Bauteile, Gummierungen oder Biogaskraftwerke versichern. Außerdem können Sie Gefahren wie das Ausbrechen von Schmelzmasse, innere Betriebsschäden oder innere Unruhen einschließen. Darüber hinaus kann Ihre Firma noch Reserveteile und Zusatzgeräte über die Maschinenversicherung abdecken. Bei fest installierten Arbeitsgeräten haben Sie die Möglichkeit, explizit die Fundamente, Beschichtungen, Behälter oder auch Feuerungsanlagen in die Versicherung mit einzuschließen.

Unterbrechungsschutz für Maschinen

In der Versicherungswirtschaft existiert auch eine Betriebsunterbrechungsversicherung für Maschinen. Der Unterbrechungsschutz tritt dann ein, wenn Maschinen aufgrund eines Schadens nicht mehr bedient und genutzt werden können. Da in einem solchen Fall die Maschinen nicht mehr arbeiten, entstehen dem Betrieb Einbußen bei der Produktion und somit auch bei den Umsatzerlösen. Der Unterbrechungsschutz kommt für die zukünftig anfallenden Betriebskosten und den entgangenen Gewinnen auf. In Verbindung mit einer Maschinenversicherung gilt diese Art der Versicherungsdeckung als unerlässlich, um den Betrieb aufrecht zu halten.[/vc_column_text][vc_column_text el_id="vergleich" css=".vc_custom_1663070650723{margin-bottom: 15px !important;}"]

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