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Welche private Rentenversicherung gibt es?

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Die private Altersvorsorge ist ein sehr wichtiger Baustein für die Zukunft vieler Menschen geworden. Nach aktuellem Stand wird es zukünftig mehr Rentenbezieher im Vergleich zu Beitragszahlern in der gesetzlichen Rentenversicherung geben. Der Grund dafür ist die demographische Entwicklung und eine niedrige Geburtenrate. Dies stellt für die gesetzliche Rentenversicherung ein Problem dar. Man kann davon ausgehen, dass die Leistungen der Rente sinken oder die Beiträge steigen werden. Neben der gesetzlichen Rentenversicherung können Sie sich zusätzlich privat ein Vermögen aufbauen. Für die private Vorsorgeversicherung gibt es verschiedene Arten der Rentenvorsorge. Welche Art von Rentenversicherung Sie für sich wählen, ist meist abhängig von dem Berufsstatus. Dabei gibt es für bestimmte Berufsgruppen verschiedene Fördermöglichkeiten oder Steuervorteile. Mögliche Anlagemodelle sind zum Beispiel die private Rentenversicherung, die Riester- und Rürup-Rente oder die betriebliche Altersversorgung.

Deutsche Rentenversicherungssysteme

In Deutschland gibt es zum einen die gesetzliche Rentenversicherung und zum anderen die private Rentenversicherung. Beide Systeme sind voneinander unabhängig und sind in Bezug auf die Rentenstruktur sehr unterschiedlich.

Gesetzliche Rentenversicherung

Die gesetzliche Rentenversicherung arbeitet nach dem sogenannten Umlageverfahren und beginnt in der Regel ab einem Alter von 67 Jahren mit der Auszahlung der Rentenleistung. Mit dem Umlageverfahren werden die Renten von den aktuellen Beitragseinnahmen berufstätiger Personen bedient. Die Höhe der gesetzlichen Rentenleistung ist davon abhängig, wie lange und wie viel die versicherte Person in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat.

Private Rentenversicherung

Die private Rentenversicherung ist eine übliche Vorsorgeart für das Rentenalter. Bei dieser Form der Rentenversicherung wird monatlich ein fester Betrag eingezahlt und verzinslich angelegt. Die Zinserträge müssen während der Ansparphase nicht versteuert werden, so dass ein Zinses-Zins-Effekt entsteht, der das Vermögen in der Regel stärker wachsen lässt. In der privaten Rentenversicherung wählen Sie den Beginn der Rente individuell aus. So können Sie beispielsweise bereits ab dem 63. Lebensjahr oder sofort eine Rentenleistung beziehen. Zusätzlich bestimmen Sie die gewünschte Höhe der Rente absolut selbstständig. Je höher der Beitrag für die private Rentenversicherung ist, desto höher ist in der Regel auch die Rente. Die Höhe der Beiträge kann sogar ohne eine bestimmte Begrenzung gewählt werden. Beliebte private Rentenmodelle sind zum Beispiel die folgenden:

  • Klassische Rentenversicherung
  • Rurüp-Rente / Basisrente
  • Riester-Rente
  • Betriebliche Altersversorgung

Wie erfolgt die Auszahlung der privaten Rente?

Das angesammelte Vermögen wird zum Ende der Beitragszahlungsdauer an den Versicherungsnehmer ausgezahlt. Die Form der Auszahlung kann der Versicherungsnehmer selber festlegen. Oft ist dies aber von dem abgeschlossenen Rententarif abhängig. Die private Rentenversicherung kann mit verschiedenen Leistungsarten gewählt werden:

  • lebenslange monatliche Rente
  • einmalige Kapitalabfindung

Was können Sie privat mitversichern?

Die private Rentenversicherung bietet eine Vielzahl an Optionen, mit denen Sie den Versicherungsschutz nach Bedarf anpassen können.

Beitragsrückgewähr

Neben der Rentenleistung ist es möglich, dass Sie eine Beitragsrückgewähr in den Schutz mit einschließen. Tritt der Tod vor dem Renteneintritt der versicherten Person ein, werden die eingezahlten Beiträge von der Versicherung an die Hinterbliebenen ausgezahlt.

Rentengarantiezeit

Bei der Rentenversicherung besteht das Risiko, dass der Versicherte kurz nach Eintritt in das Rentenalter verstirbt. Hat die Rentenzahlung zu diesem Zeitpunkt bereits begonnen, verfällt normalerweise das restliche Guthaben. Wenn Sie sich vor diesem Risiko absichern möchten, gibt es den Einschluss einer Rentengarantiezeit. Mit der Rentengarantiezeit wird die Rente mindestens über den vereinbarten Zeitraum ausgezahlt, auch wenn die versicherte Person vorher stirbt.

Unfallzusatzversicherung

Wenn die versicherte Person durch einen Unfall stirbt, können Leistungen aus einer Unfallzusatzversicherung in Anspruch genommen werden. In diesem Fall wird eine vereinbarte Versicherungssumme zusätzlich zu den Leistungen aus der Beitragsrückgewähr an die Hinterbliebenen ausgezahlt.

Was ist eine aufgeschobene Rentenversicherung?

Der Begriff "Aufgeschobene Rentenversicherung" ist ein weit verbreiteter Begriff bei der Altersvorsorge. Genauer gesagt, entstammt er der privaten Rentenversicherung. Es handelt sich bei einem Rentenvertrag um eine aufgeschobene Rentenversicherung, wenn die Rentenzahlung aus der Versicherung nicht sofort beginnt, wie bei der sofortbeginnenden Rentenversicherung, sondern erst später zu einem bestimmten Zeitpunkt. Zum Beispiel zum 65. Lebensjahr. Der Rentenbeginn wird quasi aufgeschoben. Während der Vertragslaufzeit kann entweder zum Vertragsbeginn ein Einmalbeitrag angelegt werden oder laufend Beiträge gezahlt werden. Zum Rentenbeginn wird dann das angesammelte Vermögen in Form einer Rente an den Versicherungsnehmer ausgezahlt. Unter bestimmten Voraussetzungen wird die Ablaufleistung der aufgeschobenen Rentenversicherung nur zur Hälfte besteuert. Das heißt, dass für die Berechnung der Steuerabgaben lediglich die Hälfte der Erträge veranschlagt werden. Zu den Voraussetzungen für die Steuerersparnis zählen eine zwölfjährige Mindestvertragslaufzeit und ein Mindestablaufalter von 60 Jahren. Gegenwärtige Versicherungsprodukte, die unter die aufgeschobene Rentenversicherung fallen können, zählen zum Beispiel die Rürup-Rente, auch Basisrente genannt, die Direktversicherung oder die klassische private Rentenversicherung.

Förderung mit der Riester-Rente

Die Riester-Rente dient als zusätzliche Absicherung neben anderen Vorsorgearten und zeichnet sich vor allem durch die staatlich geförderten Zulagen aus. Die Rente kann bereits ab dem 60. Lebensjahr in Anspruch genommen werden und wird spätestens in einem Alter von 67 Jahren ausgezahlt. Während der Vertragslaufzeit der Riester-Rente ist es Kunden der Versicherung möglich, einen Teil des angesparten Kapitals aus dem Vertrag zu nehmen. Dabei muss die Auszahlungssumme zwischen 10.000,- und 50.000,- Euro liegen. Zusätzlich besteht noch zum Rentenbeginn die Möglichkeit sich bis zu 30 Prozent des Vermögens auszahlen zu lassen. Während der Ansparphase sind die gezahlten Versicherungsbeiträge steuerfrei. Eine Steuer muss erst ab Rentenbeginn mit den monatlichen Renteneingängen abgeleistet werden. Geht man davon aus, dass der Steuersatz für Rentner geringer als für Berufstätige ist, erhält man aus der Riester-Rente eine zusätzliche Ersparnis.

Auszahlung der Riesterleistungen

  • lebenslange Rentenzahlung
  • gesonderte, einmalige Kapitalauszahlung zum Rentenbeginn

Sonderausgabenabzug in der Steuererklärung

Mit der Riester-Rente können Sie die eingezahlten Beiträge bei der Steuererklärung anzeigen. Die Beiträge werden somit als sogenannte Sonderausgaben geltend gemacht. Sind die staatlichen Zulagen der Riester-Rente geringer als die Steuerersparnis durch Geltendmachung der Sonderausgaben, wird die Differenz an den Steuerpflichtigen direkt gezahlt.

Ist Wohn-Riester eine Alternative?

Mit der Einführung der Riester-Rente haben Sie zusätzlich eine Möglichkeit die private Vorsorge über die Wohn-Riester zu nutzen. Die Wohn-Riester ist speziell für Personen gedacht, die sich für die Anschaffung einer Immobilie interessieren. Zuerst sparen Sie Kapital inklusive der Riester-Zulagen in dem Wohn-Riester-Vertrag an. Ist ein gewisses Vermögen vorhanden, verwenden Sie es einfach für die Immobilienfinanzierung. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, die staatlichen Zulagen und Versicherungsbeiträge der Wohn-Riester für die Tilgung eines Darlehens zu verwenden. Die Riester-Zulagen werden in einem solchen Fall direkt in den Darlehensvertrag eingezahlt. Die Tilgungsraten können zudem, genau wie andere Versicherungsbeiträge, steuerlich geltend gemacht werden.

Nutzung von Wohn-Riester

Wer sein Geld in einem Wohn-Riester-Vertrag angespart hat, kann das Vermögen für den Bau oder die Anschaffung einer Immobilie verwenden. Das Kapital der Wohn-Riester können Sie dabei für folgende Bauten verwenden:

  • selbstgenutzes Haus
  • selbstgenutzte Eigentumswohnung
  • Genossenschaftswohnung
  • eigentumähnliches, dauerhaftes Wohnrecht

Wichtig bei der Nutzung eines Riester-Vertrags ist die Verwendung des Kapitals für selbstgenutzes Wohneigentum. Dabei dürfen Sie auch eine Immobilie im Ausland anschaffen, solange Sie dort Ihren Hauptwohnsitz haben und in Deutschland weiterhin Steuern bezahlen. Für Immobilien, die im Nachhinein vermietet werden, ist eine Förderung durch die Wohn-Riester nicht möglich. Wer seine Immobilie später verkaufen möchte, muss das geförderte Kapital wieder in einem Riester-Vertrag ansparen oder für eine neue Immobilie verwenden, damit der steuerliche Vorteil erhalten bleibt.

Wohn-Riester im Vergleich zu der Riester-Rente

Der Wohn-Riester-Vertrag zahlt die staatlichen Zulagen an jede förderberechtigte Person aus, die Beiträge in die Versicherung einzahlt. Genauso ist es auch bei der normalen Riester-Rentenversicherung. Der förderberechtigte Personenkreis ist bei beiden Riester-Varianten gleich. Im Vergleich zu der normalen Riester-Rente ist die Wohn-Riester speziell auf den Erwerb einer Immobilie ausgerichtet. Das Vermögen der Riester-Rente hingegen wird hauptsächlich für die Auszahlung einer Rente verwendet. Zwar ist es auch bei der gewöhnlichen Riester-Rente möglich, einen Teil des Vermögens aus dem Vertrag für den Bau einer Immobilie zu verwenden, allerdings ist hier die Summe auf maximal 50.000,- Euro begrenzt.

Rürup-Rente für Selbstständige

Als Rentenversicherung gibt es für Selbstständige eine besondere Form der Altersvorsorge. Die Rürup-Rente, auch Basisrente genannt, ermöglicht es Selbstständigen, die jährlich eingezahlten Sparbeiträge steuerlich abzusetzen. Die Versicherungsbeiträge für die Rürup-Rente werden dann als Sonderausgaben wirksam gemacht.

Leistung zum Rentenbeginn

Eine Auszahlung der Versicherungsleistung ist frühestens mit 60 Jahren möglich. Die Leistungen erfolgen grundsätzlich immer in Form einer lebenslangen Rentenzahlung. Nur in Ausnahmefällen ist eine einmalige Kapitalzahlung möglich. Folgende Leistungen kann man aus der Rürup-Rente beziehen:

  • lebenslange Rente
  • einmalige Kapitalabfindung, wenn die monatliche Rente eine bestimmte Bezugsgröße nicht erreicht

Schutz bei Berufsunfähigkeit und vorzeitigem Tod

In die Rürup-Rente können verschiedene Bestandteile mit eingeschlossen werden. Zusätzlich zu der üblichen monatlichen Rentenleistung können Sie einen Schutz für Berufsunfähigkeit mit einschließen. Die Beiträge der Berufsunfähigkeitsversicherung können auch steuerlich geltend gemacht werden, wenn der Anteil am gesamten Versicherungsbeitrag die Grenze von 50 Prozent nicht überschreitet. Daneben kann man, wie bei der privaten Rentenversicherung auch, eine Rentengarantiezeit einschließen. Dadurch erhält man nach Beginn der Rentenauszahlung mindestens über den vereinbarten Zeitraum eine monatliche Rente. Im Falle eines Todes der versicherten Person wird die Rente dadurch weiterhin an die Hinterbliebenen ausgezahlt.

Freiwillige Zuzahlungen

Jedes Jahr dürfen Sie eine einmalige, freiwillige Zuzahlung in die Rürup-Rente leisten. Dadurch erhöhen Sie das angesammelte Kapital und die damit verbundene Rente bei dem Renteneintritt. Die Zuzahlung muss mindestens 1.000,- Euro und darf maximal 20.000,- Euro betragen.

Betriebliche Altersversorgung

Die betriebliche Altersversorgung wird im §1 des Betriebsrentengesetzes (BetrAVG) geregelt und ist hauptsächlich für angestellte Mitarbeiter gedacht. Die monatlichen Versicherungsbeiträge werden direkt über den Arbeitgeber abgewickelt. Es gibt zum einen die arbeitgeberfinanzierte Altersversorgung und zum anderen die Entgeltumwandlung. Bei der arbeitgeberfinanzierten Altersversorgung zahlt der Arbeitgeber zusätzlich zum Bruttolohn die Beiträge an die jeweilige Versicherung. Diese Art der Altersvorsorge kann vor allem der Mitarbeitermotivation und der Einsparung von Lohnnebenkosten dienen. Für die Entgeltumwandlung werden die Beiträge direkt von dem monatlichen Bruttoeinkommen einbehalten, so dass die Steuerlast für den Arbeitnehmer gesenkt wird. Laut gesetzlichen Richtlinien hat jeder Arbeitnehmer einen rechtlichen Anspruch auf diese Art der Altersvorsorge.

Welche Leistungen sind versichert?

Die betriebliche Altersversorgung kann verschiedene Absicherungen anbieten. Dabei können folgende Leistungen ausgewählt werden:

  • Rentenzahlungen
  • Invaliditätsleistungen
  • Todesfallleistungen

Formen der betrieblichen Altersversorgung

Es gibt unterschiedliche Wege, wie man eine betriebliche Altersversorgung durchführen kann. In der betrieblichen Altersversorgung gibt es die folgenden 5 Durchführungswege:

  • Direktversicherung
  • Pensionskasse
  • Unterstützungskasse
  • Pensionsfonds
  • Pensionszusage (Direktzusage)

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