Was bedeutet die Beitragsfreistellung von Versicherungen?
Für Versicherungen werden die Beiträge nicht nur für den Versicherungsschutz, sondern auch für Zinsanlagen entrichtet. In bestimmten Fällen kann es für Versicherungsnehmer auch mal zu finanziellen Engpässen kommen, wodurch die Beitragszahlung nicht mehr möglich ist. Je nach der persönlichen Lage kann es zu langfristigen oder kurzfristigen Zahlungsschwierigkeiten kommen. Wurden bereits genug Beiträge eingezahlt und Zinsen erwirtschaftet, kann eine Beitragsfreistellung den Versicherungsschutz retten. Mehr erfahren Sie in unserem Ratgeber.
Was ist eine Beitragsfreistellung?
Damit der Schutz über die Versicherung bei Zahlungsschwierigkeiten aufrecht erhalten werden kann, ist es möglich eine Beitragsfreistellung zu vereinbaren. Damit vermeiden Sie eine Kündigung der Versicherung. Denn die Vertragsaufhebung kann später nicht mehr rückgängig gemacht werden. Eine Freistellung von den Beiträgen ist bei Rentenversicherungen, Lebensversicherungen, Unfallversicherungen und Berufsunfähigkeitsversicherungen möglich. Bei der Beitragsfreistellung wird die Zahlung der Versicherungsbeiträge komplett und auf Dauer eingestellt. Eine Rücknahme der Beitragsfreistellung ist bei den meisten Versicherungen nicht mehr möglich. Der Versicherungsschutz bleibt allerdings vorhanden. Diese Vertragsänderung ist deshalb nur möglich, wenn bereits ein entsprechendes Guthaben angesammelt wurde. Das angesammelte Kapital wird als Einmalbeitrag für die Restlaufzeit der Versicherung gewertet. Aus diesem Betrag wird dann die neue Versicherungssumme berechnet. Um eine Beitragsfreistellung zu beantragen, reicht ein kurzes Schreiben an die Versicherung, in dem der Kundenwunsch geäußert wird. Die Mitteilung muss von dem Versicherungsnehmer unterschrieben werden. Bevor Sie eine solche Entscheidung treffen, sollten Sie allerdings vorab ein Angebot auf Beitragsfreistellung anfordern, um den Nutzen der Vertragsänderung zu überdenken.
Mindestsummen für Beitragsfreistellung
Bei vielen Versicherungen müssen bestimmte Mindestsummen verbleiben, damit eine Beitragsfreistellung durchgeführt werden kann. Die Versicherungssumme oder auszuzahlende Rente muss demnach die in den Versicherungsbedingungen festgeschriebene Höhe erreichen. Wird die Mindestsumme erreicht, kann die Beitragsfreistellung bei der Versicherung durchgeführt werden. In allen anderen Fällen macht es mehr Sinn den Vertrag komplett zu kündigen oder weiterzuführen.
Ist die Stundung eine Alternative?
Bei kurzfristigen Zahlungsschwierigkeiten können Sie eine Beitragsstundung vereinbaren. Eine Stundung ist meist für mehrere Monate möglich. Bei einer Stundung müssen Sie die Beiträge, ähnlich wie bei der Beitragsfreistellung, für einen festgelegten Zeitraum nicht mehr bezahlen. Die Zahlung der Beiträge kann zu einem späteren Zeitpunkt wieder aufgenommen werden. Bei einer Beitragsfreistellung ist das nicht möglich. Nach Ablauf der Stundung haben Sie zwei Option. Entweder Sie bezahlen die gestundeten Beiträge oder Sie zahlen sie nicht mehr. Ist die Zahlung der Beiträge nicht gewünscht, wird der Vertrag entsprechend angepasst. Dabei wird die Versicherungssumme oder Rentenleistung verringert.
Ist die Kündigung sinnvoll?
Kommt es zu langfristigen Zahlungsschwierigkeiten, haben Sie verschiedene Möglichkeiten. Eine wichtige Frage dabei ist, ob Sie den Versicherungsschutz aufrecht erhalten möchten oder nicht. Besteht kein weiteres Interesse an der Versicherung, können Sie eine Kündigung aussprechen. In diesem Fall wird der Versicherungsvertrag zum nächstmöglichen Zeitpunkt aufgehoben. Allerdings müssen Sie bei einer Kündigung mit einem Verlust rechnen, wenn der Vertrag noch nicht so lange gelaufen ist. Vor allem bei Kapitalanlagen, wie die Lebens- oder Rentenversicherung, kann es zu Einbußen kommen. Die Rückzahlung aus der Versicherung ist dabei von dem angesparten Rückkaufswert abhängig. In der Risikolebensversicherung wird in der Regel kein Rückkaufswert ausgezahlt, da hier kein Guthaben angesammelt wird. Die Versicherungsbeiträge sind lediglich für einen Todesfallschutz. Nach besonders langen Laufzeiten kann es allerdings sein, dass eine bestimmte Rückstellung gebildet wurde. Wird dann der Versicherungsvertrag gekündigt, erfolgt automatisch eine Beitragsfreistellung. Der Versicherungsschutz bleibt in diesem Fall bis zu dem Ableben der versicherten Person kostenlos erhalten.
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