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Rechtsschutzversicherung für Selbstständige

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In der privaten Rechtsschutzversicherung gibt es Tarife, die speziell für Selbstständige oder Nicht-Selbstständige sind. Zu den selbstständigen Personen können unter anderem Freiberufler, wie Ärzte oder Steuerberater, oder auch Gewerbetreibende wie die Einzelunternehmer gehören. Zu den nicht-selbstständigen Personen gehören alle Arbeitnehmer.

Privat- oder Firmenrechtsschutz?

Eine selbstständige Tätigkeit ist normalerweise in der Privatrechtsschutzversicherung nicht mitversichert. Dennoch ist es Selbstständigen natürlich möglich, einen privaten Risikoversicherung abzuschließen. Es besteht allerdings die Möglichkeit eine Selbstständigkeit über eine Firmenrechtsschutzversicherung zu versichern. Hierbei sind dann auch die rechtlichen Gefahren abgesichert, die durch den selbstständigen Beruf entstehen können. Die Versicherungsbeiträge der Rechtsschutzversicherung sind für Selbstständige in der Regel teurer als für Privatpersonen, da es im Geschäftsleben häufiger zu rechtlichen Auseinandersetzungen kommen kann.

Umfang der Rechtsschutzversicherung

Die Rechtsschutzversicherung für Selbstständige umfasst einen ähnlichen Versicherungsschutz wie der Privatrechtsschutz. Dabei werden dieselben Leistungsbereiche abgedeckt. Es bestehen allerdings kleine Unterschiede, die in den Versicherungsbedingungen geregelt werden. In den Versicherungsschutz fallen automatisch der Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner und die eigenen Kinder. Für die Kinder gilt nur dann eine Absicherung über die Rechtsschutzversicherung, wenn sie noch ledig sind und noch keine eigene berufliche Tätigkeit ausüben. Zu den Leistungsbereichen gehören die folgenden Rechtsschutzarten:

  • Schadensersatz-Rechtsschutz
  • Straf-Rechtsschutz
  • Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
  • Beratungs-Rechtsschutz
  • Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz
  • Sozial-Rechtsschutz
  • Arbeitsrechtsschutz
  • Verwaltungsrechtsschutz
  • Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz
  • Rechtsschutz für Opfer von Gewaltstraftaten
  • Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht
  • Steuer-Rechtsschutz
  • Rechtsschutzversicherung in Ehesachen
  • Rechtsschutzversicherung in Unterhaltssachen

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