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Was bedeutet Dynamik in der Berufsunfähigkeitsversicherung?

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Unter einer dynamischen Anpassung versteht man im Versicherungsbereich die Erhöhung von Leistungen oder Beiträgen. Oftmals werden dabei die Leistungen oder Beiträge in einem jährlichen Rhythmus angepasst, um dem Versicherungsnehmer eine automatische Angleichung des Versicherungsschutz an das gestiegene Einkommen und an die Lebensumstände zu ermöglichen. Ist ein solcher Einschluss gewünscht, muss dies unbedingt entschieden werden, bevor der Vertrag zustande kommt. Ein nachträglicher Einschluss während der Vertragslaufzeit ist leider nicht mehr möglich. Vor der Antragstellung können Sie in der Berufsunfähigkeitsversicherung zwei verschiedene Arten einer Dynamik einschließen. Die möglichen Varianten nennen sich Beitragsdynamik und Leistungsdynamik. Welche Vorteile eine sogenannte Dynamisierung mit sich bringt und ob so etwas sinnvoll ist, hängt von den genauen, vereinbarten Typ ab, den man bei der Risikoversicherung einschließen möchte.

Was ist eine Beitragsdynamik?

Hierbei handelt es sich um die übliche Form einer Dynamisierung. Diese Variante kommt während der Vertragslaufzeit zum Tragen, also bevor eine Berufsunfähigkeit überhaupt eingetreten ist. Je nach der getätigten Auswahl wird der Versicherungsbeitrag im Normalfall jedes Jahr um einen vereinbarten Prozentsatz zwischen 2 und 10 Prozent erhöht. Durch die jährliche Beitragserhöhung wird sich dann auch die Höhe der Berufsunfähigkeitsrente steigern. Der Versicherungsnehmer bekommt deshalb eine jährliche Übersicht zu dem aktuellen Vertragsstand der Berufsunfähigkeitsversicherung. Immer nachdem die Dynamik durchgeführt wurde. Der Vorteil einer Beitragsdynamik ist, dass Sie die Leistungen auch dann weiterhin kontinuierlich erhöhen, wenn sich der Gesundheitszustand stark verschlechtert hat. Da der Versicherungsvertrag bereits zustande gekommen ist, muss die versicherte Person auch keiner neuen Gesundheitsprüfung nachkommen.

Was ist eine Leistungsdynamik?

Eine eingeschlossene Leistungsdynamik bezieht sich auf die Versicherungsleistung nachdem die Berufsunfähigkeit eingetreten ist und die Rentenzahlung begonnen hat. Dabei wird die Berufsunfähigkeitsrente sozusagen dynamisiert und im Laufe der Jahre stetig erhöht. Wie stark die Leistungen der Berufsunfähigkeitsversicherung erhöht werden, ist von dem vorher vereinbarten Prozentsatz abhängig. Hier kann der Versicherungsnehmer meist eine prozentuale Steigerung zwischen 1 und 5 Prozent auswählen. Die Leistungsdynamik ist dann sinnvoll, wenn Sie der Tendenz allgemein steigender Lebenshaltungskosten entgegensteuern möchten. Die prozentuale Rentensteigerung kann daher als Inflationsausgleich dienen. Dadurch verhindern Sie, dass die erhaltene Rente nach mehreren Jahren an Wert verliert.

So widersprechen Sie der Dynamik

Sie haben jederzeit die Möglichkeit, der Dynamik zu widersprechen. Ein Grund hierfür kann zum Beispiel sein, dass das eigene Einkommen gleich geblieben ist und eine weitere Beitragsanpassung daher nicht notwendig ist. Sobald die Mitteilung über die Dynamik zu Ihnen per Post gekommen ist, können Sie der Vertragsanpassung mit einer Frist von 6 Wochen schriftlich widersprechen. Der Vertrag läuft dann einfach wie bisher weiter. Diesen Widerspruch können Sie jedes Jahr aussprechen. Sie sollten bei einem Widerspruch darauf achten, dass die Dynamik komplett aus dem Vertrag rausfällt, wenn Sie 3 Jahre hintereinander der Anpassung widersprochen haben. Ein Einschluss der Dynamik in der Zukunft ist dann nicht mehr möglich.

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