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Wenn Sie eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen möchten, müssen Sie im Antrag bestimmte Gesundheitsfragen wahrheitsgemäß beantworten. Die Fragen beziehen sich meist auf Ihren Gesundheitszustand der letzten 5 bis 10 Jahre. Aber auch Fragen zu aktuellen Krankheiten und Behandlungen spielen eine wichtige Rolle. Warum die Gesundheitsprüfung notwendig ist und welche Fragen die Risikoversicherung stellen kann, erfahren Sie hier.
Bevor eine Berufsunfähigkeitsversicherung den Versicherungsschutz übernimmt, führt ein Risikoprüfer eine einfache Gesundheitsprüfung durch. Dabei prüft er erst mal nur die von Ihnen im Antrag gemachten Angaben. Sollten weitere Fragen aufkommen, kann die Risikoprüfung zur Klärung noch einen vorgefertigten Fragebogen oder Arztbericht anfordern. Die Prüfung ist notwendig, damit sich nicht bereits schwer erkrankte Menschen versichern und dadurch für die langjährige Versichertengemeinschaft hohe Kosten entsteht. Profitieren würde so nur der neu hinzukommende Kunde. Die entstehenden Kosten müsste die Berufsunfähigkeitsversicherung dann auf die bereits versicherten Kunden umlegen. Es ist notwendig, dass Sie die Fragen ehrlich und pflichtbewusst beantworten. Sollten Sie nämlich Falschangaben machen, kann sich das negativ auf den Leistungsfall auswirken. Die Berufsunfähigkeitsversicherung darf aufgrund von verschwiegenen Krankheiten oder Beschwerden die Leistungen verweigern, wenn das für die Berufsunfähigkeit ausschlaggebend war.
Es ist jeder Berufsunfähigkeitsversicherung selbst überlassen, welche Fragen sie im Antrag aufnimmt. Je detaillierter die Gesundheitsfragen sind, desto schwieriger kann die Annahme des Antrags sein. Sollten also Erkrankungen vorliegen, kann Ihnen ein erfahrener Versicherungsmakler helfen, die passende Gesellschaft zu finden. Neben Größe, Gewicht, Rauchverhalten und Fehlsichtigkeit sind noch weitere gesundheitliche Merkmale relevant. Im Rahmen der Gesundheitsprüfung können Versicherungen zum Beispiel die folgenden Fragen stellen:
Je nach Berufsunfähigkeitsversicherung beziehen sich die meisten Gesundheitsfragen auf den Zeitraum der vergangenen 5 Jahre. Manche Versicherungen fragen aber auch die letzten 10 Jahre ab. Liegen Ihre Beschwerden oder Behandlungen außerhalb der nachgefragten Frist sind sie nicht mehr relevant und müssen im Versicherungsantrag nicht angegeben werden. Sollten bei Ihnen gesundheitliche Einschränkungen länger als 5 Jahre, aber weniger als 10 Jahre her sein, dann ist es umso mehr empfehlenswert, eine Berufsunfähigkeitsversicherung zu finden, die für die Gesundheitsprüfung nur die letzten 5 Jahre abfragt.
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