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Produkthaftpflichtversicherung

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Hersteller, Weiterverarbeiter und Zulieferer von Erzeugnissen unterliegen der Produkthaftung. Wenn hergestellte, verarbeitete oder gelieferte Produkte einen Mangel haben, können die Abnehmer gesetzliche oder vertragliche Haftpflichtansprüche geltend machen und Schadensersatz einfordern. Das gilt auch für Mängel in der Beratung. Unternehmen können sich vor solchen Schadensersatzforderungen mit der Produkthaftpflichtversicherung, einer Gewerbeversicherung schützen. Die Risikoversicherung schützt die Firma außerdem vor zusätzlichen Arbeitskosten. Ebenso inbegriffen ist die Haftpflicht für angestellte Mitarbeiter und betriebliche Führungspersonen.

Welche Leistungen sind versichert?

Damit die Produkthaftpflichtversicherung eine Leistung erbringt, ist es wichtig, dass eine Mangelhaftigkeit des Produkts vorliegt. Über die erweiterte Produkthaftpflichtversicherung sind üblicherweise die Schadensersatzforderungen Dritter aus folgenden Gründen versichert:

  • Verbindungs-, Vermischungs- und Verarbeitungsschäden
  • Weiterverarbeitungs- und Weiterbearbeitungsschäden
  • Aus- und Einbaukosten
  • Schäden durch mangelhafte Maschinen
  • Prüf- und Sortierkosten

Darüber hinaus können Sie Sachmängel versichern. Ein Sachmangel liegt vor, wenn die tatsächliche Beschaffenheit eines Produkts von der vereinbarten Beschaffenheit abweicht. Liefert ein Betrieb fehlerhafte Produkte, können daraus Sach-, Personen- und Vermögensschäden entstehen. Produkthaftpflichtversicherungen dienen dazu, dass solche Schäden versichert sind. Die Deckung besteht oft auch für die betrieblichen Tätigkeiten, die den Schaden verursacht haben.

Produkthaftpflicht bei Verarbeitungsschäden

Sofern Sie Produkte verarbeiten und an externe Unternehmen weiterschicken, können die Endprodukte fehlerhaft oder nicht brauchbar werden. Das tritt ein, wenn bereits bei dem Vorprodukt Mängel auftreten. Über die Produkthaftpflicht muss Sie für entstandene Verarbeitungsschäden aufkommen. Die Versicherung deckt die Schadensersatzansprüche externer Unternehmen ab. Als Betrieb sind Sie über die Produkthaftpflichtversicherung vor allem vor den Kosten für die beschädigten Endprodukte, geleisteten Herstellungskosten und sonstigen Vermögensnachteilen geschützt. Sofern eine Nachbearbeitung der Endprodukte wirtschaftlich vertretbar ist, erstattet die Produkthaftpflichtversicherung die anfallenden Kosten.

Einbaukosten durch Installationsfehler

Für manche Produkte einer Firma bedarf es der Installation. Entstehen die Haftpflichtansprüche eines Dritten aufgrund einer falschen Einrichtung oder einer mangelhaften Beratung, sind Unternehmen zum Schadensersatz verpflichtet. Dabei entstehen Kosten, die für die Reparatur des Schadens aufgebracht werden müssen. Die Produkthaftpflichtversicherung schützt Sie vor diesen Kosten. Dazu zählen zum Beispiel auch Aufwendungen, die für die Entfernung des fehlerhaften Produkts und Neulieferung von fehlerfreien Produkten anfallen.

Mängel an Maschinen

Produziert man mit Hilfe von Maschinen, ist man einer weitreichenden Haftung ausgesetzt. Denn dadurch können eine Vielzahl an Produkten fehlerhaft hergestellt werden. Zum Beispiel wenn die Maschine einen Defekt hat. Diesem Risiko sind nicht nur die Hersteller ausgesetzt, sondern in der Regel auch Zulieferer. Hat der Produktabnehmer einen Schadensersatzanspruch, muss man den Schaden begleichen. Der Versicherungsumfang bietet Erstattungen für angefallene Kosten, Beschädigungen oder andere Vermögensschäden an, die durch den Defekt verursacht wurden. Zu weiteren Vermögensschäden zählen beispielsweise Gewinneinbußen, wenn die produzierten Erzeugnisse nicht zeitgerecht verkauft werden können.

Sortier- und Überprüfungskosten

Bei gelieferten Produkte, die bereits stichprobenartig einen Mangel aufweisen, darf der Belieferte eine Produktprüfung durchführen. Die finanziellen Belastungen für die Überprüfung und Aussortierung der Erzeugnisse wird von dem belieferten Dritten in Rechnung gestellt. Die Produkthaftpflichtversicherung muss für diesen Schaden aufkommen.

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