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Vermögensschadenhaftpflichtversicherung

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Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung dient als Schutz für Vermögensschäden, die Sie bei anderen Personen verursachen. Primär sichern Sie mit der Gewerbeversicherung finanzielle Verluste oder Einkommensausfälle ab. Vor allem in beratenden Berufen ist der Schutz deshalb wichtig. Zusätzlich können Sie Personen- und Sachschäden mitversichern. So wie es auch in anderen Haftpflichtversicherungen üblich ist.

Berufsfelder der Haftpflichtversicherung

In vielen Berufsfeldern ist es gesetzlich Pflicht, den Vermögensschadenhaftpflichtschutz nachzuweisen. In die Versicherungspflicht fallen sehr oft beratende Tätigkeiten. Zum Beispiel wenn Sie Verträge vermitteln, Diagnosen und Gutachten erstellen oder Geld verwalten. Falls keine Versicherungspflicht besteht, ist sie aber unbedingt empfehlenswert. Bei diesen Berufen können hauptsächlich Vermögensschäden auftreten - deshalb ist die Risikoversicherung hier besonders sinnvoll:

  • Apotheker
  • Ärzte
  • Architekten
  • Datenschutzbeauftragte
  • Hausverwalter / WEG-Verwalter
  • Immobilienmakler
  • Ingenieure
  • Inkassobüro
  • Insolvenzverwalter
  • IT-Dienstleister / Softwareentwicklung
  • Journalisten
  • Kreditvermittler
  • Notar
  • Rechtsanwalt / Syndikus
  • Sachverständige
  • Steuerberater / Buchhalter
  • Unternehmensberater
  • Vermögensberater / Anlageberater
  • Versicherungsmakler
  • Wirtschaftsprüfer

Die Deckung über die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung ist aber nicht nur für Selbstständige und Freiberufler notwendig, die aufgrund ihrer Dienstleistung haftbar gemacht werden können. Eine derartige Haftpflichtversicherung können auch Unternehmen abschließen, um die Arbeitnehmer zu schützen. In der Regel profitieren Firmen dann von einem kostengünstigen Gruppentarif. Die Beiträge sind oft von der Unternehmensgröße und der Mitarbeiteranzahl abhängig. Für Beiräte, Aufsichtsratsmitglieder, Geschäftsführer, Vorstände ist die D&O-Versicherung zu empfehlen.

Wann besteht Versicherungsschutz?

Für die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung gilt die sogenannte Verstoßtheorie. Das heißt, dass lediglich der Verstoß, der zu einem Vermögensschaden führt, innerhalb der Vertragslaufzeit stattfinden muss. Wird der Schaden erst Jahre später von dem Geschädigten geltend gemacht, dann ist er trotzdem versichert. Anders ist es zum Beispiel bei der D&O-Versicherung. Hier muss der Zeitpunkt der Geltendmachung in die Vertragslaufzeit fallen. Sobald ein möglicher Haftpflichtfall auftritt, prüft die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung, ob auf gesetzlicher Grundlage ein Schadensersatzanspruch besteht. Sollte sich dabei herausstellen, dass der Versicherungsnehmer nicht zum Schadensersatz verpflichtet ist, wehrt die Versicherung die Forderungen ab. Kommt es zu einem Gerichtsprozess, werden die Kosten für den Haftpflichtprozess üblicherweise von der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung getragen. Eine Schadensersatzforderung sollten Sie daher nie ohne Absprache mit dem Versicherer anerkennen.

Was ist eine Rückwärtsversicherung?

Sie können bei Vertragsabschluss einen rückwärtigen Versicherungsschutz in die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung mit einschließen. Damit decken Sie die in der Vergangenheit verursachten Versicherungsfälle mit ab. Die Voraussetzung ist, dass die Verstöße oder Fehler bei der Antragstellung noch nicht bekannt waren.

Wie hoch sind die Kosten?

Die Kosten für die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung sind hauptsächlich von dem jeweiligen Berufsrisiko und Ihrem Jahresumsatz abhängig. Demnach zahlen zum Beispiel Kleinunternehmer weniger Beiträge als umsatzstarke Firmen. Zusätzlich berücksichtigen Versicherungen die branchenspezifischen Gefahren wie Aktivitäten im Ausland oder Arbeitszeiten im Außendienst. Erfahrungsgemäß liegen die Kosten für den Versicherungsschutz im Durchschnitt zwischen 200,- und 600,- Euro im Jahr. Fordern Sie gerne einen genauen Versicherungscheck an. Die ausgearbeiteten Angebote von einem Versicherungsmakler sind kostenlos und unverbindlich.

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