Ist die private Haftpflichtversicherung eine Pflicht?
Bei schuldhaft verursachten Schäden gegenüber dritten Personen stehen Sie als Schädiger in der Haftung. Solche Handlungen können zum Beispiel in der Freizeit, im Straßenverkehr oder auch im Beruf vorkommen. Je nach Umfang der Schädigung kann sich die Haftpflicht auf das gesamte Vermögen ausweiten. Eine gute Absicherung kann daher äußerst wichtig sein.
Was sagt das Gesetz?
Die Wichtigkeit einer Haftpflichtversicherung lässt sich nicht bestreiten. Doch besteht darum auch automatisch eine Pflicht? Haben Sie keine Versicherung, erhält der Geschädigte bei unbezahlbaren Schädigungen keinen Schadensersatz und bleibt gegebenenfalls auf Kosten sitzen. Dennoch ist die Versicherungspflicht für private Haftpflichtversicherungen nicht eindringlich im Gesetz geregelt. So ist es jedem Bürger in Deutschland freigestellt, ob man eine derartige Versicherung für Haftpflichtschäden abschließt. Andere Regelungen können jedoch in einzelnen Haftpflichtsparten, wie für Autos oder bestimmte Berufe, vorkommen.
Gibt es eine Versicherungspflicht für Mieter?
In manchen Mietverträgen ist eine Nebenbestimmung niedergeschrieben, die den Mieter zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung für Wohnräume verpflichten soll. Ein Nachweis darüber soll dem Vermieter in Form einer Kopie des Versicherungsscheins ausgehändigt werden. Ob eine solche Verpflichtung rechtskonform ist, ist jedoch fragwürdig. Laut § 550b Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) kann der Vermieter bei einem Mietverhältnis über Wohnräume Sicherheiten fordern. Die Sicherheiten dürfen allerdings das Dreifache der monatlichen Kaltmiete nicht übersteigen. Im Normalfall wird dies über die Kaution vollkommen abgedeckt. Weitere Nebenbedingungen im Mietvertrag, wie die Pflicht zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung, können also als unwirksam gelten, da sie von den gesetzlichen Regelungen abweichen und den Mieter unangemessen benachteiligen.