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Unfallversicherung Selbstständige - Pflicht oder freiwillig?

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Selbstständige unterliegen in Bezug auf die Sozialversicherungen anderen Bestimmungen als Angestellte. So dürfen Sie größtenteils selber festlegen, welche Versicherungen Sie abschließen möchten und welche nicht. Angestellte sind hingegen dazu verpflichtet, in allen Bereichen nach den gesetzlichen Richtlinien versichert zu sein. Daher bucht der Arbeitgeber die entsprechenden Sozialversicherungskosten direkt von dem monatlichen Bruttolohn ab. Zu den Sozialversicherungen zählen die Arbeitslosenversicherung, gesetzliche Rentenversicherung, Krankenversicherung, Pflegeversicherung und Unfallversicherung. Somit gibt es insgesamt fünf Sparten, die jeweils einen eigenen prozentualen Beitrag vom Einkommen beinhalten. Der Unfallschutz muss vom Arbeitgeber für die angestellten Mitarbeiter gewährleistet werden. Selbstständige sind im Gegensatz dazu jedoch wesentlich flexibler.

Gibt es eine gesetzliche Versicherungspflicht für Selbstständige?

Als freischaffende, berufstätige Person sind Sie sowohl im Beruf als auch bei der Vorsorge für sich selbst verantwortlich. Eine gesetzliche Pflicht für den Abschluss einer Unfallversicherung besteht somit nicht. Arbeitnehmer sind immer automatisch in allen Bereichen abgesichert. Selbstständige können hingegen frei wählen, wofür der Versicherungsschutz gelten soll. Ausgenommen davon ist lediglich die Krankenversicherung, die seit mehreren Jahren bereits eine Pflichtversicherung für jeden Bundesbürger ist.

Welche Unfallversicherung lohnt sich für Selbstständige?

Im Bereich der Unfallversicherung haben Selbstständige zwei verschiedene Möglichkeiten. Sie haben die Wahl zwischen dem gesetzlichen und privaten Risikoversicherungsschutz. Der Leistungsumfang und vor allem der Geltungsbereich ist hierbei grundverschieden.

Gesetzliche Unfallversicherung

Wenn Sie sich im Rahmen der Selbstständigkeit für den gesetzlichen Unfallschutz entscheiden, sind Sie sozusagen freiwillig dort versichert. Die Beiträge sind im Normalfall von der genauen beruflichen Tätigkeit abhängig. Die Höhe der monatlichen Kosten können Sie bei der Berufsgenossenschaft oder auch bei dem zuständigen Unfallversicherungsträger in Erfahrung bringen. Der einzige Mangel bei dieser Versicherungsart ist der eingeschränkte Geltungsbereich. Die Absicherung gilt nämlich nur bei Unfällen, die während der Arbeit oder auf dem Arbeitsweg passieren. Bei freizeitlichen Aktivitäten sind Sie somit nicht vor Unfällen geschützt. Eine verursachte Invalidität hätte also große Auswirkungen auf Ihre berufliche Tätigkeit.

Private Unfallversicherung

Anders ist das bei dem privaten Unfallversicherungsschutz. Sind Sie erstmal versichert, gilt die Deckung vor Invalidität üblicherweise weltweit. Dabei ist es egal, ob Sie privat oder beruflich unterwegs sind. Die Preise werden auch hier individuell berechnet. Entscheidend dabei ist zum Beispiel das Eintrittsalter, die Leistungen oder aber auch die genaue Berufstätigkeit. Etwas günstiger wird es zum Beispiel, wenn Sie nicht körperlich oder handwerklich tätig sind, sondern eher in einem Büro arbeiten. Aufgrund der umfangreichen und anpassbaren Deckung ist die private Unfallversicherung für einen Selbstständigen in den meisten Fällen sinnvoller als der gesetzliche Schutz.

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