So berechnen Versicherungen den Rückkaufswert
- 29. Mai 2018
- Veröffentlicht durch: versicherungscheck.net
- Kategorie: Versicherung
Für Versicherungen, speziell für die Renten- und Lebensversicherung, werden die eingezahlten Versicherungsbeiträge von der Versicherungsgesellschaft angespart und verzinst. Für die Ansparung ist in dem Versicherungsbeitrag extra ein Sparanteil vorhanden, der speziell für die Kapitalanlage verwendet wird.
Nach einer bestimmten Laufzeit der Versicherung hat sich ein Rückkaufswert gebildet. Kündigen Sie vor Vertragsablauf die Versicherung, wird der Rückkaufswert ausgezahlt. Bei einer frühzeitigen Kündigung kurz nach Vertragsabschluss müssen Sie mit einem finanziellen Verlust rechnen.
Berechnung des Rückkaufswerts
In der Regel gibt es bei jeder Versicherung ähnliche Berechnungsgrundlagen, mit denen der Rückkaufswert berechnet wird. Die genauen Abzüge und die Höhe der Überschussbeteiligung sind jedoch bei jeder Versicherung unterschiedlich.
Faktoren für die Berechnung
Folgendes Beispiel zeigt grob, wie die Berechnung des Rückkaufswertes erfolgt. Bei einer Kündigung der Lebens- oder Rentenversicherung wird unter bestimmten Vertragsumständen ein Stornoabzug vom Rückkaufswert einbehalten.
Angespartes Deckungskapital: 3.600,- Euro
– Abschlusskosten (z. B. Provison und Risikoprüfung): 800,- Euro
+ angesammelte Überschüsse: 200,- Euro
– Stornoabzug (etwa 1% der Versicherungssumme): 300,- Euro
Ergebnis Rückkaufswert: 2.700,- Euro
Nach dem Beispiel steht dem Versicherungsnehmer ein Rückkaufswert in Höhe von 2.700,- Euro zu. Die Berechnung erfolgt jedoch individuell. Wer den genauen Rückkaufswert erfahren möchte, sollte sich direkt an die jeweilige Lebensversicherung wenden, damit sie den Wert des Guthabens berechnen und ausweisen kann.
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