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Ist der Wechsel der privaten Unfallversicherung sinnvoll?

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Für versicherte Personen, die vor mehreren Jahren eine private Unfallversicherung abgeschlossen haben, kann der Tag kommen, an dem sie sich Gedanken über die Höhe der Beiträge machen. Nach ein paar Jahren kann es nämlich sein, dass neue Tarife auf den Versicherungsmarkt gekommen sind und diese wesentlich preiswerter und besser im Vergleich zu den Alttarifen sind.

Wann dürfen Sie die Unfallversicherung kündigen?

Wenn Sie die Risikoversicherung wechseln möchten, ist es in erster Linie wichtig, dass Sie die Mindestvertragslaufzeit von meist 1 bis 3 Jahren erfüllt haben. Zusätzlich müssen Sie die Kündigungsfristen einhalten. Nur dadurch ist es möglich, dass Sie den Wechsel wirksam zu dem gewünschten Termin durchführen können. In der privaten Unfallversicherung beläuft sich die Kündigungsfrist auf 3 Monate. Der Wechsel ist erst zum Ablauf des aktuellen Versicherungsjahres möglich. Ein Versicherungsjahr endet einen Tag vor dem erstmaligen Versicherungsbeginn. Begann der Vertrag zum Beispiel am 01. August, dürfen Sie immer zum 31. Juli der folgenden Jahre mit Ihrem Kündigungsschreiben kündigen und den Tarif wechseln.

Ist eine bestehende Invalidität relevant?

Haben Sie nach einem Unfall aus dem bestehenden Versicherungsvertrag bereits Leistungen aufgrund einer Invalidität bezogen, so ist bei einem Versicherungswechsel eine anerkannte Vorinvalidität bereits vorhanden. Das kann Auswirkungen auf den Versicherungsschutz haben. Doch welche Bestimmungen würden dann sowohl für die aktuelle als auch für eine neue Unfallversicherung überhaupt gelten? Sobald eine Vorinvalidität existiert, können zukünftige Leistungen infolgedessen nicht mehr in Anspruch genommen werden. Bei einer Leistungsberechnung im Versicherungsfall wird der gegenwärtige Invaliditätsgrad entsprechend abgezogen. Dieses Vorgehen gilt nicht nur bei einer möglichen neuen Unfallversicherung, sondern auch dann, wenn Sie bei Ihrer alten Versicherung verbleiben.

Beispiel zur Vorinvalidität

  • Versicherungssumme: 100.000,- Euro
  • Invalidität nach Unfall: 60 Prozent
  • Vorinvalidität: 20 Prozent

Gesamter Invaliditätsgrad: 60% - 20% = 40 Prozent Entschädigungsleistung: 40.000,- Euro (40 Prozent von 100.000,- Euro) Es stimmt also, dass momentane, körperliche Einschränkungen für die Leistungserbringung relevant sind. Die Vorinvalidität wird dabei einfach vom festgestellten Invaliditätsgrad abgezogen. Wenn Sie die Versicherung wechseln, haben Sie bei gleichwertigen, neuen Tarifen aber denselben Leistungsanspruch wie bei Ihrem alten Tarif.

Kann sich ein Wechsel lohnen?

Ob sich ein Wechsel für Versicherte lohnt ist von den persönlichen Umständen abhängig. Für viele Kunden ist eine Tarifwechsel erst dann lohnenswert, wenn sie Beiträge einsparen und sich die Leistungen verbessern. Vor allem, wenn sie damals an einen teuren Unfalltarif gelangt sind, kann es sich für alle versicherten Personen lohnen. Ältere Versicherungstarife können auf anderen Grundlagen berechnet worden sein. So ist es beispielsweise möglich, dass das Versicherungsunternehmen bei der Kalkulation der Beiträge von mittlerweile veralteten Statistiken ausgegangen ist. Mit einem aktuellen Versicherungscheck überprüfen Sie also, ob Sie bei einer neuen Unfallversicherung Verbesserungen haben können.

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