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Verkehrsrechtsschutzversicherung im Online-Vergleich

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In der Rechtsschutzversicherung gibt es verschiedene Bereiche, die Sie mit dem Versicherungsschutz abdecken können. Eine Vertragsform ist unter anderem der Verkehrsrechtsschutz. Mit einer Verkehrsrechtsschutzversicherung sichern Sie sich für Rechtsfälle ab, die durch die Teilnahme am Straßenverkehr entstehen.

Leistungen der Verkehrsrechtsschutzversicherung

Bei vielen Versicherungsanbietern entfällt die Wartezeit, wenn der Versicherungsschutz direkt im Anschluss an den Vorvertrag beginnt. Wenn Sie eine Verkehrsrechtsschutzversicherung neu abschließen, haben Sie ansonsten je nach Leistungsart eine Wartezeit bis zu 3 Monaten. In den Versicherungsschutz von der Risikoversicherung fallen folgende Leistungsarten:

  • Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht
  • Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
  • Verwaltungsrechtsschutz in Verkehrssachen
  • Schadensersatz-Rechtsschutz
  • Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten
  • Straf-Rechtsschutz

Welche Personen sind mitversichert?

In der Verkehrsrechtsschutzversicherung ist in erster Linie der Versicherungsnehmer abgesichert. Der Versicherungsnehmer kann dabei Eigentümer, Halter, Fahrer oder Insasse sein. Darüber hinaus sind auch alle sonstigen Fahrer und Insassen mitversichert, die die Erlaubnis des Eigentümers haben, das Fahrzeug zu fahren. Zusätzlich sind über den Versicherungstarif noch sämtliche Insassen und Beifahrer in den Versicherungsschutz eingeschlossen. Ausgenommen hiervon sind Personen, die unberechtigterweise in dem Fahrzeug fahren oder mitfahren.

Welche Fahrzeuge sind versichert?

Über den Verkehrsrechtsschutz ist das eigene Fahrzeug mitversichert. Das Fahrzeug muss auf den Versicherungsnehmer zugelassen und amtlich registriert sein. Damit ein gültiges Versicherungskennzeichen besteht, ist der Abschluss einer Kfz-Versicherung notwendig. Neben dem eigenen Fahrzeug besteht die Möglichkeit weitere Fahrzeuge in die Verkehrsrechtsschutzversicherung einzuschließen. Diese Fahrzeuge müssen nicht unbedingt auf den Versicherungsnehmer zugelassen sein. Dadurch sind zum Beispiel auch gemietete Fahrzeuge über die Verkehrsrechtsschutz mitversichert. Wenn zusätzlich Anhänger gemietet wurden, fallen diese auch in den Versicherungsschutz. Über den Verkehrsrechtsschutzversicherung bestehen noch weitere Leistungen, die in Verbindung mit der Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr entstehen können. Dabei kann der Versicherungsnehmer ein Fahrgast, Fußgänger, Radfahrer oder der Fahrer von einem beliebigen Fahrzeug sein. Auch in solchen Fällen besteht die Absicherung, um verkehrsrechtliche Ansprüche durchzusetzen. Selbst der Rechtsschutz für Ihr Fahrrad ist also versichert.

Welche Pflichten müssen Sie erfüllen?

Damit die tarifliche Deckung stets bestehen bleibt, müssen Sie als Versicherungsnehmer bestimmte Pflichten erfüllen. Dazu zählt vor allem der Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis, wenn Sie ein Kraftfahrzeug im Straßenverkehr führen. Zusätzlich muss die Nutzung von dem Kfz-Inhaber genehmigt und das Fahrzeug zugelassen sein. Sollten Sie gegen diese Reglements verstoßen, können die Leistungen ganz oder teilweise eingeschränkt werden. Die Absicherung besteht aber noch weiterhin für die mitversicherten Personen, die von dem Ordnungsverstoß keine Kenntnisse hatten. Daneben besteht eine Anzeigepflicht, wenn das versicherte Kraftfahrzeug verkauft wurde oder anderweitig nicht mehr vorhanden ist. Die Mitteilung an das Versicherungsunternehmen muss dann innerhalb von 2 Monaten erfolgen. Unterlassen Sie die Benachrichtigung, kann der Schutz bei grob fahrlässigem Verhalten gekürzt werden, falls ein Versicherungsfall zwischenzeitlich eingetreten ist. Sollte der Versicherungsnehmer ein neues Fahrzeug kaufen und anstatt des alten Fahrzeugs nutzen, kann hierfür der Versicherungsschutz problemlos übernommen werden.

Ist der Rechtsschutz rückwirkend möglich?

Ja, der Versicherungsschutz kann bei bestimmten Rechtsschutzversicherungen auch rückwirkend gültig sein. So zum Beispiel bei der ARAG mit dem Tarif "Verkehrsrechtsschutz Sofort". Die Mindestvertragslaufzeit beträgt dann allerdings 3 Jahre. Der Schutz schließt folgende Rechtsschutzarten mit ein:

  • Vertrags- und Sachen-Rechtsschutz
  • Straf-Rechtsschutz
  • Verwaltungs-Rechtsschutz
  • Steuer-Rechtsschutz

Jedoch weist die ARAG auch darauf hin, dass nicht alle Fälle rückwirkend versichert sind. So zum Beispiel, wenn folgende Ereignisse aufgetreten sind:

  • Streitigkeit bei dem Kauf oder der Reparatur eines Autos
  • Fahrerflucht oder fahrlässige Körperverletzung bei einem Verkehrsunfall
  • Streit mit Verwaltungsbehörden oder -gerichten

Manch andere Versicherer bieten den rückwirkenden Beginn nicht an. Der Vertragsbeginn kann dann frühestens am nächsten Tag sein. Auch wenn Sie die Verkehrsrechtsschutzversicherung nachträglich in die private Rechtsschutzversicherung einschließen möchten, so beginnt der Schutz erst einen Tag nach der Antragstellung. Wenn Sie die Verkehrsrechtsschutzversicherung nach einem Unfall abschließen möchten, ohne dass bisher eine Klage eingereicht wurde, dann ist das bei den meisten Tarifen leider zu spät. Die Versicherungsgesellschaften schließen den rückwirkenden Schutz für solche Fälle aus, wenn aufgrund des Unfalls ein Rechtsschutzfall abzusehen ist. Ausschlaggebend ist der Unfallzeitpunkt und nicht der Tag an dem eine gerichtliche Klage eingereicht wird. Liegt der Unfall also vor dem Versicherungsbeginn, kann hierfür die Deckung im Nachhinein nicht gegeben werden.

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