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Betriebshaftpflichtversicherung

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Eine Firma ist immer gewissen Haftungsrisiken ausgesetzt. Als Inhaber eines Betriebes haften Sie nicht nur für Schäden, die den Kunden oder anderen Dritten im Rahmen der betrieblichen Tätigkeit zugefügt werden. Sie haften auch für Gefahren im Büro oder an Produktionsstätten, wenn Menschen dadurch einen Schaden erleiden oder Besitztümer beschädigt werden. Die Betriebshaftpflichtversicherung ist also wie die private Haftpflichtversicherung unbedingt zu empfehlen. Die Schadensersatzpflicht ergibt sich aus § 823 BGB. Treten Schadensersatzforderungen auf, kommt die Betriebshaftpflichtversicherung für den Schaden auf. Sie sichert neben den Geschäftsführern auch die angestellten Mitarbeiter ab. Freiberufliche Mitarbeiter im Unternehmen benötigen oftmals eine eigene Gewerbeversicherung.

Wofür werden Leistungen erbracht?

Damit die Risikoversicherung eine Leistung erbringt, muss der Schadenseintritt in der Vertragslaufzeit liegen. Anders ist das zum Beispiel bei der D&O-Versicherung, wo die Geltendmachung des Schadens ausschlaggebend sind. Die Betriebshaftpflichtversicherung leistet dann, wenn folgende Schadensarten auftreten:

  • Personenschaden
  • Sachschaden
  • Unechter Vermögensschaden

Als Vermögensschäden werden alle finanziellen Schäden bezeichnet. Das kommt zum Beispiel vor, wenn Personen Einkommensverluste erleiden müssen. Über die Betriebshaftpflichtversicherung besteht der Versicherungsschutz allerdings nur für unechte Vermögensschäden. Das heißt, dass vorher immer ein Personen- oder Sachschaden eingetreten sein muss. Der unechte Vermögensschaden ist also ein anschließender Folgeschaden.

Beispiel für einen unechten Vermögensschaden

Bei der Erfüllung Ihrer Dienstleistung werden die Arbeiten nicht ordnungsgemäß ausgeführt. Es entsteht ein Mangel, der aufgrund Ihrer Fachkenntnis als fahrlässig eingestuft werden kann. Aufgrund des Fehlers verletzt sich Ihr Kunde und kann deshalb mehrere Wochen nicht arbeiten. Der daraus entstehende finanzielle Ausfall des Kunden ist der unechte Vermögensschaden. Da vorher der Personenschaden aufgetreten ist, würde die Betriebshaftpflichtversicherung nicht nur den Personenschaden, sondern auch den Vermögensschaden bezahlen.

Wichtiger Einschluss von Umweltschäden

Firmen können sich über die Betriebshaftpflichtversicherung für Schäden versichern, die durch Einwirkung in die Umwelt entstanden sind. Das sind zum Beispiel Verunreinigungen des Bodens, der Luft oder des Wassers. Verschmutzungen entstehen oft durch die Betriebsanlagen oder durch die Lagerung von umweltgefährdenden Substanzen. Einen speziellen Schutz gibt es zudem für land- und forstwirtschaftliche Betriebe. Bei der Verwendung von Jauche, Stalldung oder anderen, notwendigen Mitteln sind sie besonderen Gefahren ausgesetzt - auch im Hinblick auf Umweltschutzgesetze und angrenzende Grundstücke.

Betriebshaftpflicht durch Internetnutzung

Das Internet ist ein wichtiger Bestandteil in Unternehmen. Bei der Nutzung von entsprechenden Technologien können durch fehlerhafte Bedienung, Computerviren oder Trojaner enorme Schäden entstehen. Gegenüber Kunden oder Geschäftspartnern sind Sie schadensersatzpflichtig. Die Betriebshaftpflichtversicherung kann zum Beispiel folgende Ursachen und Schäden versichern:

  • Übermittlung oder Bereitstellung elektronischer Daten
  • Vermögensschäden aus Verstößen gegen Datenschutzgesetze
  • Beschädigung von Daten
  • Schäden aus Datenverlust
  • Veränderung von Daten
  • Wiederherstellungskosten von Daten

Risiken der Produkthaftung

Produkthersteller und Handelsbetriebe haften vor allem dann, wenn Produkte einen Mangel aufweisen. Der Schutz für die Produkthaftpflicht lässt sich hervorragend in die Betriebshaftpflichtversicherung integrieren. Versichert sind im Normalfall hergestellte, verarbeitete oder gelieferte Erzeugnisse. Für den Versicherungsfall müssen Mängel bei der Herstellung oder Lieferung vorliegen. Es sind aber auch Beratungsfehler über die Anwendung oder Verwendung der Produkt mitversichert. Die Produkthaftpflichtversicherung bezahlt Ihnen zum Beispiel die folgenden anfallenden Belastungen:

  • Aus- und Einbaukosten
  • Weiterbearbeitung und Weiterverarbeitung
  • Verbindung, Vermischung, Verarbeitung
  • Austausch von Einzelteilen
  • Reparaturkosten
  • Prüf- und Sortierkosten
  • Schäden durch mangelhafte Maschinen

Zu beachten wäre noch, dass Rückrufkosten, Folgeschäden und Ansprüche gegen verbundene Unternehmen oft vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind. Eine Prüfung der einzelnen Anbieter ist deshalb unbedingt notwendig. Gerne helfen wir Ihnen dabei. Fragen Sie dafür einfach bei uns an.

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