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Die richtige Krankenversicherung für Lehrer

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Für Lehrer gibt es verschiedene Möglichkeiten bei der Wahl der Krankenversicherung. Oft haben Lehrer die freie Auswahl zwischen der gesetzlichen und der privaten Gesundheitsversicherung. Was die bessere Entscheidung ist, hängt meist von der persönlichen Situation und dem genauen Berufsstatus ab. Denn Lehrer können sowohl Beamte als auch Angestellte sein.

Lehrer mit Beamtenstatus

Haben Sie als Lehrer den Beamtenstatus, besteht die Option, dass Sie sich in der gesetzlichen oder der privaten Krankenversicherung versichern. Als Beamter bekommen Sie einen Teil der Krankheitskosten über die Beihilfestelle erstattet. Der Rest muss über die Krankenversicherung abgesichert sein. In der privaten Krankenversicherung werden für Beamte extra Beihilfeergänzungstarife angeboten, die den jeweiligen, restlichen Bedarf des Lehrers abdecken. Da nur die Restkosten im Krankheitsfall von der Krankenversicherung erstattet werden müssen, ist der Beitrag relativ günstig im Vergleich zu einer vollen Absicherung. Individuelle Beihilfeergänzungstarife werden in der gesetzlichen Krankenversicherung leider nicht angeboten. Möchten Sie sich als Lehrer in der GKV versichern, zahlen Sie immer den vollen Versicherungsbeitrag, obwohl nur ein Teil der Kosten gedeckt werden muss. Die Versicherungsbeiträge werden anhand des Einkommens berechnet und sind aus diesem Grund wesentlich teurer als die Restkostentarife der privaten Krankenversicherung. Für Lehrer, die einen Beamtenstatus haben, lohnt sich in der Regel die private Krankenversicherung, da der Versicherungsbeitrag günstiger und generell die Leistungen besser sind als in der gesetzlichen Krankenversicherung.

Lehrer im Angestelltenverhältnis

Für Lehrer, die als angestellte Mitarbeiter tätig sind, sieht die Situation etwas anders aus. Aufgrund des fehlenden Beamtenstatus gibt es keinen Kostenträger für Krankheitskosten und somit auch keine Erstattung über die Beihilfe. Der Gesundheitsschutz muss also über eine Krankenversicherung komplett abgesichert sein. Ob Sie sich privat oder gesetzlich versichern können, ist von Ihrem jährlichen Bruttoeinkommen abhängig. Lehrer können nämlich nur in die private Krankenversicherung wechseln, wenn das Einkommen mindestens ein Jahr über der Jahresarbeitsentgeltgrenze gelegen hat. Für die genaue Berechnung der Entgeltgrenze können dabei Bonus- und Sonderzahlungen mit einberechnet werden. Alle anderen Lehrer bleiben in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungspflichtig. Haben Sie als angestellter Lehrer in der Krankenversicherung die Wahlmöglichkeit zwischen der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung, ist die Familiensituation entscheidend, welche Absicherung für einen Lehrer mehr lohnt. Da in der privaten Krankenversicherung für jedes Familienmitglied ein eigener Versicherungsbeitrag gezahlt werden muss, ist bei großen Familien die gesetzliche Krankenversicherung meist günstiger. Alleinstehende Lehrer, die sich privat versichern können, sparen dagegen mit der PKV in der Regel Geld ein und können zudem ihre Gesundheitsleistungen erhöhen.

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