Ist ein Krankenhaustagegeld für Sie sinnvoll?
Schließen Sie eine Krankenhaustagegeldversicherung ab, sind die Leistungen des Tarifs in den allgemeinen Versicherungsbedingungen festgelegt. Dort können Versicherungsnehmer gegebenenfalls die genauen Leistungspflichten der Krankenzusatzversicherung nachlesen. Hier lesen Sie, welche Leistungen über die Krankenhaustagegeldversicherung möglich sind und wann das Krankenhaustagegeld sinnvoll ist.
Argumente für ein Krankenhaustagegeld
Die Krankenhaustagegeldversicherung ist eine Gesundheitsversicherung für die Begleichung möglicher Krankheitskosten, die bei einem teil- oder vollstationären Krankenhausaufenthalt anfallen können. Ein häufiges Argumente für ein Krankenhaustagegeld ist zum Beispiel, dass davon die Zusatzkosten im Hospital bezahlt werden können:
- Fahrtkosten für Familienangehörige und Besucher
- Krankenhausabgaben aufgrund der stationären Unterbringung
- WLAN-, Telefon- und Fernsehkosten am Krankenbett
- Betreuungskosten für die Kinder
- Kosten für eine Haushaltshilfe
- Gebühren für Chefarztbehandlungen
- Aufstockung von einem Mehrbettzimmer auf ein Zwei- oder Einbettzimmer
Stationärer Eigenanteil bei gesetzlich Krankenversicherten
Für gesetzlich Versicherte gibt es bei einer Stationierung im Krankenhaus immer einen Eigenanteil, den sie aus der eigenen Tasche bezahlen müssen. Die gesetzliche Krankenversicherung erhebt hierfür pro Tag eine Zuzahlung in Höhe von 10,- Euro. Zwar sind die Zuzahlungen auf maximal 28 Tage begrenzt. Trotzdem fällt bei einer längeren Unterkunft die Zuzahlung bis zu der Obergrenze von insgesamt 280,- Euro an. Der Schutz über ein günstiges Krankenhaustagegeld kann diese Kosten abdecken. Bei Personen, die oft in einem Krankenhaus untergebracht werden müssen, gibt es allerdings auch einen zu zahlenden Höchstbetrag pro Kalenderjahr, der über das Gesetz geregelt ist. Die Grenze liegt bei einem Patienten im Normalfall bei 2 Prozent des jährlichen Bruttoeinkommens. Für chronisch erkrankte Menschen ist die Höhe auf 1 Prozent des Bruttoeinkommens begrenzt. Erreichen Sie diese Begrenzung, wird die Zuzahlungsbefreiung wirksam. Wenn Sie in einer Klinik untergebracht werden müssen, gibt es in der privaten Krankenversicherung hingegen keine spezielle Selbstbeteiligung, die täglich geleistet werden muss. Hier müssen Sie lediglich berücksichtigen, dass eine tariflich eingeschlossene Selbstbeteiligung erst erreicht werden muss, bevor die Krankenhausgebühren übernommen werden. Das Krankenhaustagegeld kann also auch für Privatversicherte sinnvoll sein, um die Kosten der Selbstbeteiligung zu mildern.
Absicherung für Einbett- oder Zweibettzimmer
Über die gesetzliche Krankenversicherung ist normalerweise nur ein Mehrbettzimmer abgesichert. Ähnliche Tarife gibt es allerdings auch in der privaten Krankenversicherung. Wer im Krankheitsfall seine Ruhe haben möchte, kann anhand einer eigenen Zuzahlung die Stationierung in der Klinik verbessern und in ein Zweibett- oder sogar in ein Einbettzimmer wechseln. Diese Mehrkosten für die stationäre Verbesserung können über die Krankenhaustagegeldversicherung abgedeckt werden. Je nachdem, welche Unterbringung Sie sich im Versicherungsfall wünschen, können Sie die Tagegeldhöhe individuell vereinbaren. Der Umfang sollte zum Beispiel bei dem Wunsch nach einem Einbettzimmer wesentlich höher angesetzt werden.
Krankenhaustagegeld und die Steuer
Empfangen Sie Leistungen aus der Krankenhaustagegeldversicherung, dann sind diese Zahlungen steuerfrei. Eine Angabe in der Einkommensteuererklärung ist somit nicht notwendig.
Sind die Beiträge steuerlich absetzbar?
Krankenversicherungsbeiträge sind in der Steuererklärung als Vorsorgeaufwand absetzbar. Von dieser Absetzbarkeit sind allerdings nicht die Beiträge zu der Krankenhaustagegeldversicherung betroffen. Eine Angabe in der Steuererklärung ist also nicht möglich.
Wie können Sie das Krankenhaustagegeld absichern?
Versicherte in der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung können das Krankenhaustagegeld über eine Zusatzversicherung einschließen. Dabei ist es erstmal irrelevant, ob Sie die Deckung bei Ihrer aktuellen Krankenversicherung oder extra bei einer anderen Versicherung beantragen. Erhebliche Vor- oder Nachteile bei der Leistungserstattung gibt es deshalb nicht. Lediglich die Preise der Anbieter können sich stark voneinander unterscheiden, so dass der Tarif bei Ihrer derzeitigen Versicherung teurer sein kann. Ein vorheriger Versicherungscheck ist daher zu empfehlen. Einen Tarifvergleich können Sie online über unser Kontaktformular anfordern. Spezielle Wünsche, wie zum Beispiel die Antragstellung ohne Gesundheitsprüfung oder der sofortige Schutz ohne Wartezeit, können Sie zusätzlich in einem fachlichen Gespräch abklären. Mit einem professionellen Vergleichsrechner führt Ihr Berater dann die Berechnung durch. Möchten Sie die Krankenhaustagegeldversicherung sofort in Verbindung mit einem Krankenversicherungswechsel einschließen, so ist das sowohl in der GKV als auch in der PKV ohne zusätzliche Gesundheitsfragen zum normalen Antrag möglich.
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