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Rahmenvertrag für Versicherungen

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Arbeitgeber und Arbeitnehmer können durch Abschluss eines Rahmenvertrages mit einer Versicherung besondere Konditionen vereinbaren. Oft wird ein solcher Vertrag auch Kollektivvertrag genannt. Die Vereinbarung für einen Rahmenvertrag wird meist in der betrieblichen Altersversorgung gewählt, da in dieser Sparte oft sehr viele Mitarbeiter in dem Kollektivvertrag mitversichert werden können. Ein Rahmenvertrag kann aber unter anderem auch für die private Krankenversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung oder Kfz-Versicherung vereinbart werden. Mehr erfahren Sie in unserem Ratgeber.

Definition von einem Rahmenvertrag

Bei einem Rahmenvertrag werden in der Regel günstigere Konditionen vereinbart, die sich zu Gunsten des Versicherungsbeitrags oder verbesserte Annahmerichtlinien auswirken. Über einen solchen Vertrag können sich deshalb meist nur bestimmte Personengruppen versichern, die der entsprechenden Gemeinschaft angehören (zum Beispiel Personen einer bestimmten Berufsgruppe oder einer Firma). Durch die meist höhere Anzahl von versicherten Personen im Zuge eines Kollektivvertrages, kann das Risiko von der Versicherung besser eingeschätzt und kalkuliert werden. Durch einen geringeren Verwaltungsaufwand entstehen zudem weniger Kosten für die Versicherungsgesellschaft, wodurch unter anderem diese Vergünstigungen möglich sind. Durch die Vereinbarung eines Kollektivvertrages ist es in den meisten Fällen für die Mitglieder nicht notwendig eine andere Versicherung zu suchen, da die kooperierende Versicherung oft bereits gute und günstige Versicherungstarife anbietet. In Ausnahmefällen kann es aber sein, dass ein Vergleich trotzdem noch günstigere Konditionen finden lässt, wenn sich Interessenten zum Beispiel bei einer Direktversicherung versichern.

Wer gehört zur Zielgruppe?

Kleine Unternehmen, Verbände oder Vereine steigern durch Rahmenverträge ihre Attraktivität bei Mitarbeitern oder Mitgliedern, die von den Verbesserungen bei der Versicherung profitieren können. Für große Firmen können beispielsweise noch umfassendere Kollektivverträge für die Berufsunfähigkeitsversicherung, Kfz-Versicherung oder Altersvorsorge getroffen werden. Andere Unternehmen, bei denen viele Mitarbeiter mit einem hohen Einkommen arbeiten, lohnt sich oft zusätzlich ein Rahmenvertrag für die private Krankenversicherung. Aber selbst Mitarbeiter können einen Rahmenvertrag bei Ihrem Arbeitgeber anregen. Eine betriebliche Altersversorgung kann ab einer bestimmten Mitarbeiterzahl sogar Pflicht sein.

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