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Personen, die eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen möchten, werden vorerst einer Berufsgruppe zugeordnet. Diese Berufsgruppe ist ausschlaggebend für den zu zahlenden Versicherungsbeitrag, aber auch für die angebotenen Versicherungsleistungen. Bei Versicherungscheck erfahren Sie, welche Gruppen es gibt und welcher Sie sich zuordnen können.
In der Berufsgruppe 1 befinden sich Akademiker. Wenn jemand ein abgeschlossenes Hochschulstudium besitzt, bekommt man in der Berufsunfähigkeitsversicherung bis zu 30 Prozent Rabatt. Zu dieser Berufsgruppe gehören zum Beispiel Ärzt/innen, Rechtsanwalt/innen oder Wissenschaftler/innen. Hier ist die Anfälligkeit einer Berufsunfähigkeit relativ gering.
In die Berufsgruppe 2 fallen Personen mit einem kaufmännischen oder administrativen Beruf. Dazu zählen oft Angestellte im Innendienst bei Versicherungen, Banken oder sonstigen Dienstleistern. Das hauptsächliche Tätigkeitsgebiet darf für diese Berufsgruppe daher nicht im Außendienst liegen.
In die Berufsgruppe 3 werden Berufstätige eingestuft, die hauptsächlich im handwerklichen Bereich beschäftigt sind. Bei einem Teil der Versicherungen ist der Beitrag in der Berufsgruppe 3 etwas höher im Vergleich zu dem Normaltarif der Berufsgruppe 2. Zu dieser Berufsgruppe gehören beispielsweise Maler/innen, Lackierer/innen, Bauunternehmer/innen und Mechaniker/innen.
Wenn man einen Beruf ausübt, der eine körperlich außerordentlich schwere Arbeit erfordert, fällt man in der Regel in die Berufsgruppe 4. Bei schweren beruflichen Tätigkeiten ist das Risiko für eine Berufsunfähigkeit relativ hoch. In diese Berufsgruppe fallen zum Beispiel Schmied/innen, Bergbauarbeiter/innen und Maurer/innen. Die Versicherbarkeit wird bei der Antragstellung von der Versicherung genau geprüft.
Die Berufsunfähigkeitsversicherung teilt ihre Versicherten in unterschiedliche Berufsgruppen ein. Diese Gruppen definieren das Risiko, das die Risikoversicherung der jeweiligen Berufsgruppe zurechnet. Je niedriger die Berufsgruppe, desto niedriger ist auch das Berufsunfähigkeitsrisiko. Dies wirkt sich wiederum sowohl auf den Versicherungstarif als auch auf die Versicherungsleistungen aus.
Die Anzahl und genau Definition der Berufsgruppen hängt von der jeweiligen Berufsunfähigkeitsversicherung ab. In der Regel gibt es insgesamt vier bzw. fünf Berufsgruppen, wobei die fünfte Gruppe jene Berufe zusammenfasst, die im Normalfall nicht versichert werden.
Risikogruppe | Definition | Beispiele |
---|---|---|
Berufsgruppe 1 | Keine körperliche Belastung und nur geringe psychische Belastung | Rechtsanwalt/innen, Ärzt/innen, Wissenschaftler/innen |
Berufsgruppe 2 | Geringe körperliche und psychische Belastung | Büroangestellte, Verwaltungsangestellte |
Berufsgruppe 3 | Überwiegend körperliche Belastung und teils hohe psychische Belastung | Erzieher/innen, Lehrer/innen, Pfleger/innen |
Berufsgruppe 4 | Schwere körperliche und/oder psychische Belastung | Tischler/innen, Dachdecker/innen, Maurer/innen |
Berufsgruppe 5 | Gesundheitsgefährdende Tätigkeiten | Berufssportler/innen, Tiefseetaucher/innen |
Berufsgruppe 5: Wer hat keinen Anspruch auf eine Berufsunfähigkeitsversicherung? Wie aus der Tabelle hervorgeht, können Personen, die einen gesundheitsgefährdenden Beruf ausüben, keine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen. Doch auch Personen, die in ihrer Freizeit eine Extremsportart, z.B. Fallschirmspringen ausüben, können von der Versicherung ausgeschlossen werden. Zudem gibt es Beruf, wo die Berufsunfähigkeit nicht bzw. nur schwer messbar ist. Auch hier ist eine Versicherung in der Regel ausgeschlossen. Ein Beispiel hierfür sind Models.
Die Einordnung in die jeweiligen Berufsgruppen ist, wie bereits erwähnt, entscheidend für die Bestimmung des Versicherungsbeitrags und der Versicherungsleistungen. Denn jede Berufsgruppe birgt Besonderheiten und bedarf eines bestimmten Schutzes. Je nach Berufsgruppe, sollten Versicherte, demnach darauf achten, dass ihr Vertrag den richtigen Schutz bietet:
Sie interessieren sich für die verschiedenen Berufsgruppen der Berufsunfähigkeitsversicherung? Dann lesen Sie unsere Artikel über Beamt/innenund Studierende in der Berufsunfähigkeitsversicherung.
Neben den verschiedenen Klausel, die im Zusammenhang mit der jeweiligen Berufsgruppe stehen, gibt es weitere Regelungen, die für alle Versicherten relevant sein können. Beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung sollte demnach in allen Fällen auf die folgenden Elemente geachtet werden:
Sowohl die Berufsgruppe als auch die jeweiligen Klauseln wirken sich auf die Höhe des Versicherungsbeitrages aus. Doch auch die vereinbarte Höhe der Berufsunfähigkeitsrente hat einen Einfluss auf den zu zahlenden Beitrag. Berufsunfähigkeitsversicherungen empfehlen die Höhe der Rente auf mindestens 60 Prozent des Bruttoeinkommens anzusetzen. Einige Experten sprechen sogar von 80 bis 90 Prozent des Bruttoeinkommens.
Hinweis! Grundsätzlich gilt: Je höher die Berufsgruppe ist, je mehr vorteilhafte Klausel im Vertrag eingeschlossen wurde und je höher die Berufsunfähigkeitsrente letztendlich sein soll, desto höher ist auch der zu zahlende Versicherungsvertrag.
Jeder vierte in Deutschland lebende Mensch ist mindestens einmal in seinem Leben berufsunfähig. Das bedeutet, dass die Person nicht fähig ist, ihren erlernten Beruf auszuüben.. Berufsunfähigkeit kann aufgrund einer (Berufs-)Krankheit oder eines Unfalls eintreten. Es handelt sich nicht immer um eine physische Einschränkung. Oftmals sind nämlich auch psychische Krankheiten der Grund.
Wichtig! Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist die einzige Versicherung, die im Fall von Berufsunfähigkeit einen ausreichenden Schutz bietet. Die von der gesetzlichen Rentenkasse ausgezahlte Erwerbsunfähigkeitsrente gibt es beispielsweise nur, wenn die betroffene Person keinen Beruf des regulären Arbeitsmarkts ausüben kann. Auch die Unfallversicherung bietet keinen ausreichenden Schutz bei Berufsunfähigkeit.
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist demnach grundsätzlich für alle Berufsgruppen sinnvoll. Nur so können erwerbstätige Personen sichergehen, dass sie im Falle von Berufsunfähigkeit finanziell abgesichert sind und nicht dazu verpflichtet werden können, einen anderen Beruf zu erlernen und auszuüben.
Dennoch sollte eine Berufsunfähigkeitsversicherung nicht leichtfertig abgeschlossen werden. Ist der Vertrag einmal abgeschlossen, so ist der/die Versicherungsnehmer/in verpflichtet, einen monatlichen Beitrag an das Versicherungsunternehmen zu zahlen. Sollte der Vertrag beispielsweise aus finanziellen Gründen aufgelöst werden, so verliert der/die Versicherte nicht nur den Versicherungsschutz, sondern auch die bis dahin eingezahlten Beiträge.
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