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Die unterschiedlichen Tagegelder in der Unfallversicherung

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Die Hauptleistung in der privaten Unfallversicherung ist die Invaliditätsleistung. Daneben können Sie für die versicherten Personen noch weitere Zusatzleistungen einschließen. Dazu gehört unter anderem auch der Einschluss von einem Tagegeld. Tagegelder werden immer dann ausbezahlt, wenn aufgrund eines Unfalls eine versicherte Person ärztliche Behandlungen in Anspruch nehmen muss. Bei dieser Leistungsart unterscheidet man zwischen dem normalen Krankentagegeld und dem Krankenhaustagegeld. Damit die vereinbarten Tagegelder von der Risikoversicherung ausgezahlt werden können, müssen die tariflich festgelegten Voraussetzungen erfüllt sein. Die Höhe der täglichen Auszahlung können Sie bei Vertragsabschluss oder während der Vertragslaufzeit individuell festlegen.

Krankentagegeld - Voraussetzungen und Dauer

Damit das vereinbarte Krankentagegeld von der Versicherung ausgezahlt werden kann, müssen zwei wichtige Ereignisse durch einen Unfall eingetreten sein. Dazu zählen die folgenden Voraussetzungen:

  • Beeinträchtigung in der Arbeitsfähigkeit
  • Person ist in ärztlicher Behandlung

Sind beide Tatsachen erfüllt, wird die Versicherungssumme ausgezahlt. Je stärker die Beeinträchtigung bei der Arbeitsfähigkeit ist, desto höher ist die Leistung dann so lange ausgezahlt bis die ärztliche Behandlung abgeschlossen ist. Es gibt jedoch auch eine maximale Leistungsdauer, die nicht länger als ein Jahr ab Eintritt des Unfalls anhält. Nach Ablauf der Frist von einem Jahr endet somit die Auszahlung.

Krankenhaustagegeld in der Unfallversicherung

Eine weitere Absicherung nach einem Unfall ist das Krankenhaustagegeld. Auch hier können Sie die Versicherungssumme selbst vereinbaren. Die einzige Voraussetzung für die Auszahlung der Versicherungsleistung ist das Vorhandensein einer vollstationären Behandlung, die aufgrund eines Unfalls medizinisch notwendig ist. Die private Unfallversicherung zahlt dann pro Aufenthaltstag im Krankenhaus das vereinbarte Krankenhaustagegeld aus. Die Dauer der Leistung ist auch hier befristet. Daher wird das Krankenhaustagegeld bis maximal 2 Jahren vergütet. Anders als bei dem normalen Tagegeld gibt es bei dem Krankenhaustagegeld eine kleine Einschränkung, die Sie als versicherte Person beachten müssen. So sind Kuren und Aufenthalte in Sanatorien oder Erholungsheimen in der Regel nicht mitversichert. Es gelten lediglich Heilbehandlungen im Krankenhaus als versichert.

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