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Vorsorgeuntersuchungen für Kinder, Männer und Frauen

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Vorsorgeuntersuchungen sind in der gesetzliche Krankenversicherung (GKV) genau festgelegt. Jeder Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung hat einen Anspruch auf die kostenlosen Untersuchungen. Die Inanspruchnahme einer Vorsorgeuntersuchung beginnt immer ab einem bestimmten Lebensalter, sowohl für Kinder als auch für Erwachsene. Vorsorgeuntersuchungen der Gesundheitsversicherung gibt es nicht nur im ambulanten Bereich, sondern auch für die zahnärztliche Vorsorge.

Vorsorgeuntersuchungen für Kinder

Für Kinder und Jugendliche gibt es die sogenannten U-Untersuchungen. Die Untersuchungen beginnen sofort nach der Geburt und enden im sechsten Lebensjahr. Ab dem 14. Lebensjahr starten dann die Vorsorgeuntersuchungen für Jugendliche.

  Lebensalter Maßnahmen
U1 Direkt nach der Geburt Kontrolle von Atmung, Reflexe, Herzschlag, Blut, Lungentätigkeit und Motorik
U2 3. bis 10. Lebenstag Untersuchung von Haut, Organen, Ausbildung des Hüftgelenks und Stoffwechsel
U3 4. bis 5. Lebenswoche Kontrolle der altersgerechten Entwicklung, wie zum Beispiel Reaktionen, Hörfähigkeit und Hüftultraschall
U4 3. bis 4. Monat Analyse des Nervensystems und Bewegungsverhaltens mit Reaktionstest für Augen und Ohren
U5 6. bis 7. Monat Vorbeugung der Altersentwicklung plus Test für Augen und Ohren
U6 10. bis 12. Monat Prüfung der Sinnesorgane, sowie geistige und körperliche Entwicklung
U7 21. bis 24. Monat Kontrolle der sprachlichen Entwicklung, Feinmotorik und Körperbeherrschung
U7a 34. bis 36. Monat Zusätzlicher Kontrollcheck der allgemeinen Entwicklung, wie allergische Erkrankungen oder Übergewicht
U8 46. bis 48. Monat Untersuchung der Koordination, Kinderkrankheiten und Organe
U9 60. bis 64. Monat Erneute Prüfung der Koordinationsfähigkeiten, Hör- und Sehtest, sowie das Sprachverständnis
U10* 8. Lebensjahr Kontrolle, ob Verhaltens- oder Entwicklungsstörungen bestehen
U11* 10. Lebensjahr Ernährung-, Bewegungs- und Suchtberatung plus Prüfung möglicher Sozialstörungen
J1 14. Lebensjahr Check für die allgemeine Gesundheit, Beweglichkeit und Entwicklung plus zusätzliche Beratung zum Eintritt in die Pubertät
J2* 17. Lebensjahr Untersuchung zu Pubertätsstörungen, Haltungs- und Verhaltensstörungen, Diabetes-Vorsorge plus Beratung zur Berufswahl

*Keine Grundleistung der GKV. Manche Krankenkassen bieten für diese Untersuchungen jedoch eine Erstattung an. Neben den oben genannten ambulanten Leistungen gibt es noch zahnärztliche Vorsorgeuntersuchungen für Kinder. Ab der Geburt werden bis zum 6. Lebensjahr verschiedene Untersuchungen gemacht, die Zahn-, Mund- oder Kieferkrankheiten entdecken sollen. Danach gibt es bis zum 18. Lebensjahr zweimal pro Jahr eine zahnärztliche Vorsorgeuntersuchung. Im Zuge der Vorsorgeuntersuchung führt der Zahnarzt auch eine Zahnprophylaxe durch.

Vorsorgeuntersuchungen für Erwachsene

Männer und Frauen durchlaufen unterschiedliche Programme der Vorsorgeuntersuchung, da verschiedenartige Risiken auftreten können. Die gesetzliche Krankenversicherung bietet für allerdings auch bestimmte Basisuntersuchungen, die vom Geschlecht unabhängig sind:

Lebensalter Maßnahmen
Ab 18 Jahre Jährliche Vorsorgeuntersuchung bei einem Zahnarzt
Ab 35 Jahre Alle zwei Jahre:
  • Früherkennung von Herzkreislauf- und Nierenerkrankungen
  • Untersuchung auf Anzeichen von Diabetes
  • Hautkrebs-Screening
Ab 50 Jahre Jährliche Kontrolle auf Darmkrebs
Ab 55 Jahre Versicherte haben die Wahl zwischen:
  • Untersuchung auf Darmkrebs alle zwei Jahre
  • Zwei Darmspiegelungen im Abstand von 10 Jahren

Zusätzliche Untersuchungen für Männer

Zusätzlich können Männer zu den oben genannten Vorsorgeuntersuchungen noch ab einem Alter von 45 Jahren eine Kontrolle zur Erkennung von Krebs in Anspruch nehmen. Auch dies ist eine allgemeine Leistung der Krankenkasse, die jährlich durchgeführt werden kann.

Zusätzliche Untersuchungen für Frauen

In der gesetzlichen Krankenversicherung können Frauen im Vergleich zu Männern etwas mehr Vorsorgeuntersuchungen durchführen. Zwischen dem 21. Lebensjahr und der Vollendung des 25. Lebensjahres werden in der Regel jährliche Untersuchungen zur Früherkennung von Krebs und Chlamydien durchgeführt. Daneben gibt es für Frauen noch alle zwei Jahre eine Mammographie zur Prüfung von Brustkrebs. Die Mammographie wird von den Krankenkassen ab dem Alter von 50 Jahren bis zum Ende des 69. Lebensjahres erstattet. Für schwangere Frauen gibt es entsprechende Untersuchungen zur Schwangerschaftsvorsorge. Die Betreuung erfolgt vor, während und nach der Schwangerschaft. Die Schwangerschaftsvorsorge wird gemäß der Mutterschaftsrichtlinie vorgenommen.

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