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Was ist die Mindestlaufzeit in der Krankenversicherung?

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Immer wenn Sie Ihre private oder gesetzliche Krankenversicherung wechseln, beginnt eine neue Mindestvertragslaufzeit, die in den Versicherungsbedingungen oder gesetzlichen Bestimmungen festgelegt ist. Die Mindestlaufzeit bestimmt, wie lange Sie in der Gesundheitsversicherung bleiben müssen, bevor Sie wieder kündigen und wechseln können. Es gibt aber auch Ausnahmen, bei denen Sie die Mindestlaufzeit nicht erfüllen müssen.

Laufzeiten in der privaten Krankenversicherung

Die Dauer der Mindestvertragslaufzeit kann sich bei jeder privaten Krankenversicherung unterscheiden. Die Vertragslaufzeit liegt in der Regel zwischen einem und zwei Jahren.

Mindestvertragslaufzeit von 1 Jahr

  • Continentale
  • CSS
  • DBV-Winterthur
  • Debeka
  • DEVK
  • Mannheimer

Mindestvertragslaufzeit von 2 Jahren

  • Allianz
  • Alte Oldenburger
  • Arag
  • Axa
  • Barmenia
  • BBKK
  • Central
  • Concordia
  • Deutscher Ring
  • DKV
  • Gothaer
  • Hallesche
  • Hanse Merkur
  • Inter
  • LKH
  • LVM
  • Münchener Verein
  • Nürnberger
  • R+V
  • SDK
  • Signal Iduna
  • Union Krankenversicherung
  • Universa
  • VGH
  • Victoria
  • Württembergische

Unabhängig von einer Mindestvertragslaufzeit können Sie die private Krankenversicherung jedoch immer kündigen, wenn Ihre Versicherungsbeiträge erhöht werden oder eine sonstige Änderung zu Ihrem Nachteil erfolgt (zum Beispiel eine Erhöhung der Selbstbeteiligung).

Laufzeit für die gesetzliche Krankenversicherung

Die Laufzeit in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist einheitlich geregelt. Versicherte müssen nach einem Wechsel der GKV für mindestens 12 Monate bei ihrer Krankenkasse bleiben, bevor sie wieder kündigen können. Ausnahmen gibt es, wenn Sie sich zum Beispiel selbstständig machen und in die private Krankenversicherung wechseln möchten. In diesem Fall dürfen Sie Ihre Krankenkasse jederzeit mit einer Frist von zwei Monaten kündigen. Außerdem haben Sie in den ersten 14 Tagen nach der Unternehmensgründung ein Sonderkündigungsrecht und dürfen die gesetzlichen Krankenversicherung verlassen. Ebenso müssen Sie die Mindestlaufzeit nicht einhalten, wenn Sie sich beitragsfrei in der Familienversicherung mitversichern oder die Krankenkasse Ihren Zusatzbeitrag erhöht.

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