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Gliedertaxe der Unfallversicherung

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Die Höhe der Invaliditätsleistung aus der privaten Unfallversicherung ist von der Art der Invalidität abhängig, die nach einem Unfall von einem Arzt festgestellt werden muss. Jede Unfallversicherung verfügt über eine Gliedertaxe, in der die Invaliditätsgrade der verschiedenen Körperteile aufgelistet sind. Je höher der Invaliditätsgrad ist, desto höher ist auch die Versicherungsleistung. Prüfen Sie mit unserem Online-Vergleich, welche private Unfallversicherung über die Gliedertaxe verfügt, die Ihren Bedürfnissen am ehesten entspricht:

Leistungstabelle der Gliedertaxe

Die folgende Tabelle gibt Ihnen Auskunft darüber, welche Invaliditätsgrade durch die Risikoversicherung laut dem Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft bei welcher Verletzung angerechnet werden. Bei einer ärztlich nachgewiesenen kompletten Funktionsunfähigkeit oder einem Verlust der Körperbestandteile wird der volle Prozentsatz von der vereinbarten Versicherungssumme an den Versicherten ausgezahlt. Sind Körperteile laut Auskunft eines Arztes nur teilweise beeinträchtigt, wird die Versicherungsleistung je nach Schwere der Invalidität angepasst.

Körperteil Invaliditätsgrad
Arm im Schultergelenk 70%
Bein über der Mitte des Oberschenkels 70%
Arm bis oberhalb des Ellenbogengelenks 65%
Arm unterhalb des Ellenbogengelenks 60%
Bein bis zur Mitte des Oberschenkels 60%
Hand im Handgelenk 55%
Bein bis unterhalb des Knies 50%
Auge 50%
Bein bis zur Mitte des Unterschenkels 45%
Fuß 40%
Gehör auf einem Ohr 30%
Daumen 20%
Zeigefinger 10%
Geruchssinn 10%
Finger außer Zeigefinger 5%
Geschmackssinn 5%
Großer Zeh 5%
Kleiner Zeh 2%

Beispiele zur Versicherungsleistung

Beispiel 1

Die vereinbarte Versicherungssumme liegt bei 100.000,- Euro. Aufgrund eines Unfalls geht ein Teil vom Bein unterhalb des Knies verloren. Laut der Gliedertaxe liegt der Invaliditätsgrad bei 50 Prozent. Die private Unfallversicherung leistet nun eine Geldsumme in Höhe von 50.000,- Euro an den Versicherungsnehmer.

Beispiel 2

Die vereinbarte Versicherungssumme liegt bei 100.000,- Euro. Die linke Schulter hat nach einem Unfall eine Bewegungseinschränkung von 50 Prozent, wodurch der gesamte Arm mit betroffen ist. Der Daumen der rechten Hand geht zusätzlich komplett verloren. Die Invaliditätsleistung des linken Arms beträgt dann die Hälfte des Basis-Invaliditätsgrades. Also 35 Prozent. Für den linken Arm werden 35.000,- Euro ausgezahlt. Hinzu kommt die Leistung für den Daumen an der rechten Hand. Da es ein kompletter Verlust ist, werden die vollen 20 Prozent angerechnet. Die Auszahlung beträgt hierfür 20.000,- Euro. Insgesamt werden dem Versicherungsnehmer in diesem Fall 55.000,- Euro ausgezahlt.

Progression bei schweren Schädigungen

Bei Einschluss einer Progression werden durch eine verbesserte Invaliditätsstaffel die Invaliditätsleistungen der privaten Unfallversicherung erhöht. Ab einem Invaliditätsgrad von 25 Prozent kann die Versicherungsleistung verfünffacht werden. Ab einer Invalidität von 50 Prozent kann sogar das Siebenfache der Versicherungsleistung ausgezahlt werden. Die Art und Höhe der Progression können Sie bei einem Versicherungsvergleich selber bestimmen, je nachdem wie Sie sich die Verbesserung der Gliedertaxe wünschen und welchen Tarif Sie wählen.

Leistung bei Tod der versicherten Person

Wenn die versicherte Person stirbt, bevor Invaliditätsleistungen aus der Unfallversicherung geltend gemacht wurden, bleibt der Anspruch auf die Versicherungsleistung trotzdem bestehen. Die Höhe der Leistung wird in diesem Fall ebenso nach dem Invaliditätsgrad berechnet, der aufgrund des Unfalls eingetreten wäre. Der Invaliditätsgrad muss dann auch von einem fachgerechten Arzt festgestellt werden. Zusätzlich können Sie in den Versicherungsschutz der privaten Unfallversicherung noch eine Todesfallleistung einbinden. Dieser Zusatzschutz tritt dann in Kraft, sobald die versicherte Person innerhalb eines Jahres nach einem Unfall verstirbt.

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