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Hausratversicherung - Wann dürfen Sie kündigen?

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Es gibt unterschiedliche Zeitpunkte zu denen ein Versicherungsnehmer die Hausratversicherung wechseln kann. Die Wechselfristen und genauen Wechselgründe sind in den vertragsrelevanten Versicherungsbedingungen der Hausversicherung festgelegt:

  • Kündigungsfrist: 3 Monate
  • Wirksam zum Ende des Versicherungsjahres
  • Sonderkündigungsfrist: 1 Monat ab Bekanntgabe
  • Sonderkündigung z. B. bei Beitragserhöhung oder nach einem Schaden

Wie sind die Fristen bei einem Wechsel?

Die Fristen sind von dem Wechselgrund abhängig. So müssen Sie folgende Gründe bei dem geplanten Versicherungswechsel unterscheiden:

  • Ordentlicher Wechsel
  • Beitragserhöhung
  • Änderungen des Tarifs

Ordentlicher Wechsel zum Jahresende

Ein ordentlicher Wechsel der Sachversicherung erfolgt immer zum Ende des Versicherungsjahres. Das Versicherungsjahr endet im Regelfall immer zum erstmaligen Beginn der Versicherung. Begann Ihr Vertrag also zum Beispiel ursprünglich am 12.06., dann ist er immer in den darauffolgenden Jahren zum 12.06. kündbar. Abweichend davon endet das Versicherungsjahr bei manchen Hausratversicherungen zum 31.12. eines Jahres. Ob das bei Ihnen der Fall ist, können Sie bei Ihrer Versicherung erfragen oder im Versicherungsschein nachlesen. Damit die Kündigung der alten Versicherung wirksam ist, müssen Sie eine Frist von 3 Monaten einhalten. Das Schreiben muss fristgerecht bei Ihrer Hausratversicherung eingehen.

Außerordentliche Wechseltermine

Erfolgt von Seiten der Versicherungsgesellschaft eine Beitragserhöhung oder eine Änderung der Tarifbedingungen zu Lasten des Versicherungsnehmers, haben Sie immer ein außerordentliches Kündigungsrecht und dürfen die Hausratversicherung zum Änderungszeitpunkt wechseln. Vertragsanpassungen liegen zum Beispiel vor, wenn die Selbstbeteiligung erhöht wird oder Leistungen ausgeschlossen oder verringert werden. Nach der Mitteilung über eine Vertragsänderung dürfen Sie das Vertragsverhältnis innerhalb eines Monats aufheben und den Tarif wechseln. Überschreiten Sie die Frist von einem Monat, ist der Wechsel der Hausratversicherung erst wieder zum Ende des Versicherungsjahres realisierbar.

Können Sie bei einem Umzug wechseln?

Sofern Sie mit Ihrem Hausrat einen kompletten Umzug machen, könnte man denken, dass nur aufgrund des Umzugs ein außerordentliches Wechselrecht besteht. In den Versicherungsbedingungen der Hausratversicherung ist dies jedoch in nahezu allen Fällen nicht so festgehalten. Alleine mit der Begründung, dass Sie einen Umzug machen, rechtfertigt dies noch keinen Wechsel der Versicherung.

Welche Ausnahmen gibt es?

Bei einem Umzug gibt es jedoch auch Sonderfälle. Nach der Anzeige der neuen Wohnung gelten die dort üblichen Tarifsätze. Dies kann aufgrund der örtlichen Gefahrenklasse zu einer Erhöhung des Versicherungsbeitrags oder der Selbstbeteiligung führen. Bekommt der Versicherungsnehmer eine entsprechende Mitteilung, können Sie hier aufgrund der Vertragsanpassung, die Hausratversicherung wechseln. Wichtig dabei ist, dass Sie die Kündigungsfrist von einem Monat einhalten, da ansonsten der Anspruch auf einen Wechsel verfällt. Sofern der gesamte Jahresbeitrag von Ihnen bereits bezahlt wurde und Sie die Hausratversicherung vorzeitig wechseln, haben Sie natürlich einen Anspruch auf eine anteilige Rückzahlung des Beitrags. Sollte der Beitrag erhöht worden sein und Sie sprechen die Kündigung aus, haben Sie das Recht, dass der neue, höhere Versicherungsbeitrag nicht mehr zur Zahlung fällig wird.

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