Leistungstabelle der Gliedertaxe

Die folgende Tabelle gibt Ihnen Auskunft darüber, welche Invaliditätsgrade durch die Risikoversicherung laut dem Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft bei welcher Verletzung angerechnet werden.

Bei einer ärztlich nachgewiesenen kompletten Funktionsunfähigkeit oder einem Verlust der Körperbestandteile wird der volle Prozentsatz von der vereinbarten Versicherungssumme an den Versicherten ausgezahlt. Sind Körperteile laut Auskunft eines Arztes nur teilweise beeinträchtigt, wird die Versicherungsleistung je nach Schwere der Invalidität angepasst.

Gliedertaxe: Invaliditätsgrad nach Körperteil
Körperteil Invaliditätsgrad
Arm im Schultergelenk70 %
Bein über der Mitte des Oberschenkels70 %
Arm bis oberhalb des Ellenbogengelenks65 %
Arm unterhalb des Ellenbogengelenks60 %
Bein bis zur Mitte des Oberschenkels60 %
Hand im Handgelenk55 %
Bein bis unterhalb des Knies50 %
Auge50 %
Bein bis zur Mitte des Unterschenkels45 %
Fuß40 %
Gehör auf einem Ohr30 %
Daumen20 %
Zeigefinger10 %
Geruchssinn10 %
Finger außer Zeigefinger5 %
Geschmackssinn5 %
Großer Zeh5 %
Kleiner Zeh2 %

Beispiele zur Versicherungsleistung

Beispiel 1

Die vereinbarte Versicherungssumme liegt bei 100.000,- Euro. Aufgrund eines Unfalls geht ein Teil vom Bein unterhalb des Knies verloren. Laut der Gliedertaxe liegt der Invaliditätsgrad bei 50 Prozent. Die private Unfallversicherung leistet nun eine Geldsumme in Höhe von 50.000,- Euro an den Versicherungsnehmer.

Beispiel 2

Die vereinbarte Versicherungssumme liegt bei 100.000,- Euro. Die linke Schulter hat nach einem Unfall eine Bewegungseinschränkung von 50 Prozent, wodurch der gesamte Arm mit betroffen ist. Der Daumen der rechten Hand geht zusätzlich komplett verloren.

Die Invaliditätsleistung des linken Arms beträgt dann die Hälfte des Basis-Invaliditätsgrades. Also 35 Prozent. Für den linken Arm werden 35.000,- Euro ausgezahlt. Hinzu kommt die Leistung für den Daumen an der rechten Hand. Da es ein kompletter Verlust ist, werden die vollen 20 Prozent angerechnet. Die Auszahlung beträgt hierfür 20.000,- Euro. Insgesamt werden dem Versicherungsnehmer in diesem Fall 55.000,- Euro ausgezahlt.

Progression bei schweren Schädigungen

Bei Einschluss einer Progression werden durch eine verbesserte Invaliditätsstaffel die Invaliditätsleistungen der privaten Unfallversicherung erhöht. Ab einem Invaliditätsgrad von 25 Prozent kann die Versicherungsleistung verfünffacht werden. Ab einer Invalidität von 50 Prozent kann sogar das Siebenfache der Versicherungsleistung ausgezahlt werden.

Die Art und Höhe der Progression können Sie bei einem Versicherungsvergleich selber bestimmen, je nachdem wie Sie sich die Verbesserung der Gliedertaxe wünschen und welchen Tarif Sie wählen.

Tipp

Vergleichen Sie die Gliedertaxen verschiedener Versicherer genau. Besonders bei häufig betroffenen Körperteilen wie Händen oder Knien können die Unterschiede bei der Leistung bis zu 20 Prozent betragen.

Leistung bei Tod der versicherten Person

Wenn die versicherte Person stirbt, bevor Invaliditätsleistungen aus der Unfallversicherung geltend gemacht wurden, bleibt der Anspruch auf die Versicherungsleistung trotzdem bestehen. Die Höhe der Leistung wird in diesem Fall ebenso nach dem Invaliditätsgrad berechnet, der aufgrund des Unfalls eingetreten wäre. Der Invaliditätsgrad muss dann auch von einem fachgerechten Arzt festgestellt werden.

Zusätzlich können Sie in den Versicherungsschutz der privaten Unfallversicherung noch eine Todesfallleistung einbinden. Dieser Zusatzschutz tritt dann in Kraft, sobald die versicherte Person innerhalb eines Jahres nach einem Unfall verstirbt.

Häufig gestellte Fragen zur Gliedertaxe

Die Gliedertaxe ist eine Tabelle, die jedem Körperteil einen Invaliditätsgrad in Prozent zuordnet. Dieser Wert bestimmt, welcher Anteil der Versicherungssumme bei Verlust oder Funktionsunfähigkeit ausgezahlt wird.

Bei nur teilweiser Beeinträchtigung wird der Invaliditätsgrad anteilig berechnet. Zum Beispiel: Bei 50 % Bewegungseinschränkung eines Arms (Basis 70 %) beträgt der Invaliditätsgrad 35 % und die Leistung entsprechend.

Ja, wenn mehrere Körperteile durch einen Unfall betroffen sind, werden die einzelnen Invaliditätsgrade addiert. Die Gesamtleistung kann jedoch nie mehr als 100 % der Versicherungssumme betragen (ohne Progression).

Jeder Versicherer kann eigene Gliedertaxe-Werte festlegen. Es lohnt sich, die Werte genau zu vergleichen, da die Unterschiede bei der Leistung erheblich sein können - besonders bei häufig betroffenen Körperteilen.