Hausratsversicherung

Auf der Suche nach einer passenden Hausratsversicherung?

Formular ausfüllen und passende Versicherung heraussuchen 👇

Wann ist Diebstahl in der Hausratversicherung versichert?

Aktualisiert am
Lesezeit

In der Hausratversicherung gehört Diebstahl zu den standardisierten versicherten Gefahren. Damit Sie Leistungen bei einem Diebstahl in Anspruch nehmen können, müssen bestimmte Voraussetzungen vorhanden sein. Die genauen Bestimmungen sind in den Versicherungsbedingungen festgeschrieben und können zusätzlich noch dort nachgelesen werden. Die Hausversicherung erstattet dem Versicherungsnehmer den entstandenen Schaden, sofern er durch Einbruchdiebstahl, Raub oder Vandalismus nach einem Einbruch entstanden ist. Zusätzlich ist der Hausrat auch mitversichert, wenn es zu einem Versuch der genannten Taten gekommen ist. Was genau unter diesen drei Begriffen zu verstehen ist, können Sie im Folgenden nachlesen.

Was ist Einbruchdiebstahl?

Bei einem Einbruch wird in der Regel das Eigentum in der Wohnung gestohlen. Damit der Diebstahl über die Sachversicherung abgesichert ist, muss der Tathergang bestimmte Bedingungen erfüllen.

  1. Der Einbrecher muss sich mit einem Werkzeug, wie einer Brechstange oder einem Dietrich, Zugang zu der Wohnung oder das Haus verschafft haben.
  2. Konnte ein Dieb mit Hilfe eines richtigen Schlüssels einbrechen, besteht hier auch Versicherungsschutz, wenn der Schlüssel durch Diebstahl oder Raub in Besitz gelangt ist. Die Hausratversicherung muss allerdings keine Leistung erbringen, wenn der Schlüssel durch fahrlässiges Verhalten des Versicherungsnehmers entwendet wurde.
  3. Zu Einbruchdiebstahl gehört auch das unbemerkte Eindringen und Verstecken in der Wohnung. Wird in einem solchen Fall Hausrat gestohlen, besteht auch hierfür Versicherungsschutz.

In manchen Fällen verwenden Diebe bei einem Einbruch bestimmte Schlüssel, so dass keine Einbruchschäden zu erkennen sind. Der Einbruchdiebstahl muss dann von dem Versicherungsnehmer nachgewiesen werden, damit eine Leistungspflicht des Versicherers besteht.

Wann ist Raub versichert?

Anders als bei einem Diebstahl werden Sachen bei einem Raub mit Gewalt entwendet. Ein Raub gilt dann als versichert, wenn dem Versicherungsnehmer oder einer anderen Person aus dem gemeinsamen Haushalt eine körperliche Gewalttat widerfährt oder eine Gewalttat mit Gefahr für Leib oder Leben angedroht wird. In solchen Fällen besteht der Versicherungsschutz sowohl innerhalb als auch außerhalb vom Wohnbereich des Versicherungsnehmers. Außerhalb der Wohnung besteht die Absicherung über die Außenversicherung. Gegenstände sind allerdings nicht mitversichert, wenn sie erst auf Verlangen zu dem Tatort gebracht werden. Die Hausratversicherung erstattet auch dann einen Raubdiebstahl, wenn ein körperlicher Widerstand aufgrund eines Unfalls oder einer unverschuldeten Beeinträchtigung nicht möglich war und somit der Raub nicht verhindert werden konnte.

Vandalismus nach einem Einbruch

Zu Vandalismus zählen sämtliche Beschädigungen an versicherten Sachen, die durch den Einbruch entstanden sind. Die Zerstörung oder Beschädigung von Hausrat muss dabei von dem Täter vorsätzlich durchgeführt worden sein.

Schauen Sie sich unsere Ratgeber an!

Feedback? Anregungen? Schreiben Sie uns! Wir sind nicht perfekt, geben aber unser Bestes, um qualitativ hochwertige Inhalte für Sie zu verfassen! Sie haben konstruktives Feedback und Anregungen? Dann schreiben Sie uns, denn so können wir uns stetig verbessern: [email protected]

Brauchen Sie Hilfe?

Kostenlos & unverbindlich!

Die passende Versicherung finden!

Wir helfen Ihnen die beste Versicherung mit fairem Preis zu finden. Zu 100 % zuverlässig und unverbindlich – garantiert!

Mit unseren Rechnern finden Sie garantiert die passende Versicherung mit Best-Preis: