Wie hoch sind Fahrräder versicherbar?
Die Höhe der Versicherungssumme können Sie selber bestimmen. Wenn Sie zum Beispiel mehrere Fahrräder haben oder ein besonders teures Fahrrad besitzen, können Sie die Versicherungssumme entsprechend erhöhen. Mehr dazu finden Sie in unseren Ratgebern zur Außenversicherung, zum Brandschaden und zum Hausrat-Diebstahl.
Entschädigungsgrenzen
Die Deckungssumme für Fahrraddiebstahl ist meist auf einen festgelegten Prozentsatz begrenzt:
Tipp: Deckungssumme prüfen
Sie sollten darauf achten, dass die Deckungssumme für Fahrraddiebstahl tatsächlich höher ist als der Wert Ihres Fahrrads. Andernfalls kann die Sachversicherung im Schadensfall die Leistungen aufgrund einer sogenannten Unterversicherung prozentual kürzen.
Sicherungspflichten für Fahrräder
Damit Sie im Versicherungsfall eine Entschädigung über die Hausratversicherung in Anspruch nehmen können, müssen Sie stets Maßnahmen treffen, die einen Fahrraddiebstahl erschweren.
Fahrradschloss nutzen
Sicherung mit einem separaten Schloss (Bügelschloss, Kettenschloss), das nicht fest am Fahrrad angebaut ist.
Abstellraum nutzen
Wenn ein gemeinschaftlicher Fahrradabstellraum vorhanden ist, muss das Fahrrad dort abgeschlossen abgestellt werden.
Wenn Sie verpflichtende Sicherungsmaßnahmen nicht einhalten, kann die Versicherung in bestimmten Fällen die Leistung verweigern oder nur zu einem bestimmten Teil erstatten.
Was müssen Sie nach einem Fahrraddiebstahl tun?
Schritt-für-Schritt nach dem Diebstahl
Polizei informieren
Diebstahl schnellstmöglich bei der Polizei melden, damit der Täter gefasst und der Versicherungsschaden abgewendet wird.
3 Wochen abwarten
Kann die Polizei das Fahrrad innerhalb von drei Wochen nicht wiederfinden, besteht ein Anspruch gegenüber der Hausratversicherung.
Eigentumsnachweis vorlegen
Kaufbeleg oder Fotos des Fahrrads als Nachweis bei der Versicherung einreichen.
Neuwert erhalten
Als Entschädigung erhalten Sie den Neuwert des Fahrrads -- den Betrag, um dasselbe oder ein ähnliches Fahrrad neu zu kaufen.
Häufig gestellte Fragen zum Fahrraddiebstahl
Innerhalb Ihrer Wohnung ja, aber nicht außerhalb. Den Fahrraddiebstahlschutz müssen Sie als zusätzlichen Baustein in die Hausratversicherung einschließen, damit Ihr Fahrrad auch im Freien versichert ist.
Nicht bei allen Hausratversicherungen. Manche Tarife schließen E-Bikes und Pedelecs aus oder bieten keinen Schutz in der Nacht. Prüfen Sie die Details Ihres Tarifs mit einem Versicherungscheck.
Ja, die Sicherung mit einem separaten Fahrradschloss (z. B. Bügelschloss oder Kettenschloss) ist Pflicht. Ohne diese Maßnahme kann die Versicherung die Leistung verweigern oder kürzen.