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Unterversicherungsverzicht für Hausrat und Wohngebäude

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Bei der Hausratversicherung sollten Sie beachten, dass die Versicherungssummen groß genug ist, um den Wert der versicherten Sachen komplett decken zu können. Ist der gesamte Wert des Hausrats oder des Gebäudes höher als die im Vertrag festgeschriebene Versicherungssumme, besteht eine sogenannte Unterversicherung.

Entschädigung bei einer Unterversicherung

Sofern eine Unterversicherung besteht, wird die Erstattungsleistung im Schadensfall von der Hausversicherung gekürzt. Die Gesamtleistung für einen Schaden berechnen Versicherungen dann anhand folgender Formel: Entschädigung = Schadenbetrag * Versicherungssumme / Wert aller versicherten Sachen

Beispielberechnung

Folgendes Beispiel soll das Zustandekommen des Auszahlungsbetrag näher veranschaulichen. Die Berechnung gilt allerdings nur, wenn kein Unterversicherungsverzicht besteht:

  • Wert des Gebäudes: 250.000 Euro
  • Versicherungssumme: 220.000 Euro
  • Schaden aufgrund eines Brandes: 80.000 Euro

Entschädigung = 80.000 Euro * 220.000 Euro / 250.000 Euro = 70.400 Euro In diesem Beispiel würde die Versicherungsgesellschaft also nur 70.400 Euro auszahlen, obwohl der Schaden bei 80.000 Euro lag. Den Abzug von der Versicherungsleistung können Sie umgehen, wenn Sie einen Unterversicherungsverzicht in den Vertrag einschließen. Damit wird dann der Schaden komplett erstattet, auch wenn der Schaden größer als die Versicherungssumme ist.

Unterversicherungsverzicht in der Hausratversicherung

Damit in der Sachversicheurng ein Unterversicherungsverzicht besteht, können Sie auf zwei verschiedene Varianten zurückgreifen. Zum einen ist ein automatischer Einschluss eines Verzichts auf Unterversicherung nutzbar. Dies ist möglich, wenn Sie den Versicherungsbeitrag aufgrund der Quadratmeterzahl des Wohnbereichs berechnen. Dafür geben Sie im Vergleichsrechner lediglich die Größe der Wohnung oder des Hauses an. Die Höhe der Versicherungssumme wird dann automatisch berechnet. Im Schadensfall gibt es aufgrund dieser Berechnungsmethode keinen Abzug der Entschädigungsleistung. Diese Variante wird in den meisten Fällen genutzt, da sie für den Verbraucher einfach durchführbar und sicher ist. Eine andere Möglichkeit ist der Einschluss einer Vertragsklausel, die sogenannte Unterversicherungsklausel. Der Versicherungsnehmer muss einen geringen Mehrbeitrag für die Klausel zahlen. Im Gegenzug verzichtet die Versicherungsgesellschaft auf einen Abzug wegen einer möglichen Unterversicherung im Schadensfall. Diese Variante kommt jedoch nur in Frage, wenn der Versicherungswert des gesamten Hausrats mit einem Vermittler einzeln durchgegangen und berechnet wurde.

Unterversicherungsschutz für Gebäude

In der Wohngebäudeversicherung wird die Versicherungssumme im Regelfall mit dem Wert 1914 berechnet. Im Versicherungsfall gilt auch hier ein Unterversicherungsverzicht. Wenn Sie während der Vertragslaufzeit Baumaßnahmen durchführen, die den Wert des Gebäudes erhöhen, muss Sie dies der Versicherung anzeigen. Nur so ist der Unterversicherungsverzicht auch weiterhin gewährleistet. Unterbleibt die Mitteilung an den Versicherer, kann es im Versicherungsfall zu Abzügen bei der Entschädigung kommen. Bei anderen Berechnungsarten der Wohngebäudeversicherung sollten Sie darauf achten, dass tatsächlich keine Unterversicherung besteht. Ist zum Beispiel bei der "Versicherung zum gemeinen Wert", der "Neuwertversicherung" oder "Zeitwertversicherung" die Versicherungssumme zu gering, kann der Versicherer keinen Unterversicherungsverzicht gewährleisten, so dass ein Abzug im Schadensfall möglich ist.

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