Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht

Haus- oder Grundbesitzer?

Wir ermittlen die von Ihnen gewünschte Versicherung in nur wenigen Minuten & online 👇

Glasversicherung Schadenbeispiele: Was ist geschützt?

Erstellt am
Lesezeit
Frau liest Vertrag zur Glasversicherung, Vertrag in blau und weiß und Schild mit beschädigtem Haus

Wer eine Hausratversicherung bzw. Wohngebäudeversicherung abschließt, ist nicht automatisch vor Glasbrüchen geschützt. Hierfür muss eine extra Glasversicherung abgeschlossen werden. Doch wovor schützt diese Sachversicherung genau und lohnt sie sich? Um die Fragen zu beantworten, stellt Versicherungscheck Ihnen einige Glasversicherung Schadenbeispiele vor.

Glasversicherung Schadenbeispiele in der Hausratversicherung

Die Hausversicherung schützt den Hausrat, d.h. die Möbel der versicherten Person. Dennoch gibt es hier Einschränkungen. So kommt die Hausratversicherung nicht automatisch für einen Glasbruch auf. Hierfür muss der/die Versicherte eine Glasversicherung abschließen. Diese übernimmt im Schadensfall die Kosten für folgende Glasversicherung Schadenbeispiele:

  • Eine im Haushalt lebende Person schlägt eine verglaste Tür zu stark zu, so dass die Türverglasung zerbricht.
  • Ein Kind stößt beim Füttern von Fischen das Aquarium runter. Das Aquarium geht kaputt und ist nicht mehr nutzbar.
  • Beim Kochen lässt eine Person eine Pfanne auf die Cerankochflächen fallen und die Innenfläche wird beschädigt.
  • Beim Putzen stößt eine Person ihren Wischmop in die Duschkabine und zertrümmert die Außenverkleidung.
  • Ein Schrank ist umgefallen und das Glas geht kaputt.
  • Ein Staubsauger kippt in eine Vitrine und zerstört die Glasscheiben.

Hinweis! Die Glasversicherung übernimmt nicht alle Schäden am Hausrat. Beispielsweise sind Gegenstände wie Blumenvasen, Trinkgläser und Brillengläser nicht mitversichert. In einigen Fällen, wie z.B. bei den Brillengläsern, kann eine separate Versicherung abgeschlossen werden. Diese wird in der Regel direkt beim Optiker erworben.

Glasversicherung Schadenbeispiele in der Wohngebäudeversicherung

Die Wohngebäudeversicherung schützt das Gebäude der versicherten Person vor möglichen Schäden. Hierzu gehören jedoch keine Glasschäden. Wer auch gegen solche Schäden versichert sein möchte, muss eine Extraversicherung, die Glasversicherung, abschließen. Diese übernimmt im Schadensfall die Kosten für folgende Glasversicherung Schadenbeispiele:

  • Die Kinder eines Mieters spielen in der Wohnung mit einem Ball und zerschießen eine Fensterscheibe.
  • Ein Vogel fliegt von außen in ein Fenster und beschädigt die Verglasung.
  • Sie öffnen ruckartig eine Außentür, die dann gegen eine Wand schlägt. Die Türverglasung zerbricht.

Greift die Glasversicherung auch bei der Abnutzung durch Gebrauch? Die Glasversicherung übernimmt ausschließlich Schäden an zerstörten bzw. stark beschädigten Glasflächen. Bei Abnutzung durch Gebrauch, z.B. zerkratzte oder blind gewordene Glasscheiben, greift die Glasversicherung nicht.

Ist eine Glasversicherung sinnvoll?

Ob eine Glasversicherung sinnvoll ist oder nicht, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab. Bevor Sie sich also für eine solche Versicherung entscheiden, sollten Sie die folgenden Faktoren berücksichtigen:

  • Kosten: Überlegen Sie, wie viel es kosten würde, beschädigte Glasgegenstände zu ersetzen oder zu reparieren. Wenn die potenziellen Kosten hoch sind und Sie sich eine solche finanzielle Belastung nicht leisten können, kann eine Glasversicherung den Schutz bieten, den Sie benötigen.
  • Risiko: Überlegen Sie, wie hoch das Risiko von Glasbruch in Ihrem Fall ist. Wenn Sie beispielsweise in einer Gegend leben, in der Einbrüche häufig vorkommen oder in der sich Ihr Gebäude an stark frequentierten Straßen befindet, könnte das Risiko für Glasschäden höher sein.
  • Versicherungspolice: Lesen Sie die Bedingungen und Einschlüsse der Versicherungspolice sorgfältig durch. Stellen Sie sicher, dass die Versicherung alle relevanten Arten von Glasgegenständen abdeckt, die für Sie wichtig sind.
  • Selbstbehalt: Überprüfen Sie den Selbstbehalt oder die Selbstbeteiligung der Versicherung. Dies ist der Betrag, den Sie im Schadensfall selbst tragen müssen. Stellen Sie sicher, dass der Selbstbehalt angemessen ist und für Sie tragbar wäre.
  • Alternativen: Berücksichtigen Sie auch alternative Optionen. Möglicherweise sind Sie bereits durch eine Hausratversicherung oder eine Gebäudeversicherung abgesichert, die Glasschäden einschließt. Prüfen Sie, ob eine separate Glasversicherung in diesem Fall überflüssig wäre.

Tipp! Es ist ratsam, verschiedene Versicherungsangebote zu vergleichen und sorgfältig abzuwägen, ob eine Glasversicherung für Ihre individuelle Situation sinnvoll ist.

Schauen Sie sich unsere Ratgeber an!

Feedback? Anregungen? Schreiben Sie uns! Wir sind nicht perfekt, geben aber unser Bestes, um qualitativ hochwertige Inhalte für Sie zu verfassen! Sie haben konstruktives Feedback und Anregungen? Dann schreiben Sie uns, denn so können wir uns stetig verbessern: [email protected]

Brauchen Sie Hilfe?

Kostenlos & unverbindlich!

Die passende Versicherung finden!

Wir helfen Ihnen die beste Versicherung mit fairem Preis zu finden. Zu 100 % zuverlässig und unverbindlich – garantiert!

Mit unseren Rechnern finden Sie garantiert die passende Versicherung mit Best-Preis: