Wann zahlt die Glasversicherung?
In einer Wohnung oder einem Haus gibt es häufig Einrichtungsgegenstände, die verglast sind oder über montierte Glasscheiben verfügen. Die Sachversicherung entschädigt für versicherte Sachen, die durch Bruch oder Zerbrechen zerstört oder beschädigt werden. Glasbruch kann zum Beispiel entstehen, wenn Sie durch unachtsame Bewegungen oder Unfälle das Glas zertrümmern. Welche Sachen dabei genau versichert sind, können Sie hier nachlesen. Mehr dazu finden Sie in unseren Ratgebern zur Glasversicherung und zu Schadenbeispielen der Glasversicherung.
Wichtig zu beachten
Ein Glasschaden kann auch ohne eine Glasversicherung versichert sein, wenn der Schaden durch eine versicherte Gefahr der Hausratversicherung oder Wohngebäudeversicherung entstanden ist. Zu den versicherten Gefahren zählen z. B. Brand, Blitzschlag, Sturm, Hagel, Vandalismus und Leitungswasserschäden. Die Glasversicherung bezieht sich ausdrücklich auf Schäden, die nicht durch diese Gefahren entstanden sind.
Über die Wohngebäudeversicherung ist generell die gesamte Außenverglasung des versicherten Gebäudes geschützt.
Für wen ist der Schutz sinnvoll?
In den deutschen Haushalten ist Glas ganz unterschiedlich verbreitet. Manche Haushalte besitzen besonders viele Glasgegenstände. Andere wiederum sehr wenig oder auch gar kein schutzbedürftiges Glas. Ebenso sind die Außenfassaden von Immobilien unterschiedlich verglast.
Eher nicht sinnvoll
- Wenig verglaste Sachen oder Gebäudebestandteile
- Geringe Kosten bei einem möglichen Glasbruch
- Mehrbeitrag steht in keinem Verhältnis zum Risiko
Sinnvoll
- Viel Glas im Haushalt oder an der Gebäudefassade
- Hohe Kosten bei einem möglichen Glasbruch
- Versicherungsbeitrag gering im Vergleich zum Risiko
Aus diesem Grund müssen Sie immer persönlich abwägen, ob der Abschluss der Glasversicherung für Ihre Zwecke sinnvoll ist oder nicht. Grundsätzlich ist es sinnvoll, wenn Sie die verschiedenen Varianten mit und ohne Glasversicherung mit einem Versicherungscheck genau berechnen. So können Sie abwägen, ob der Einschluss vernünftig ist. Die Berechnung und den möglichen Vertragsabschluss können Sie über die Tarifrechner für die Hausratversicherung und Wohngebäudeversicherung direkt online erledigen.
Häufig gestellte Fragen zur Glasversicherung
Die Glasversicherung zahlt bei Bruch oder Zerbrechen von versichertem Glas, das nicht durch eine andere versicherte Gefahr (wie Brand, Sturm oder Vandalismus) verursacht wurde. Sie greift also speziell bei eigenständigem Glasbruch durch Unachtsamkeit oder Unfälle.
Nein, die Glasversicherung ist ein optionaler Baustein, den Sie in die Hausratversicherung oder Wohngebäudeversicherung einschließen können. Es handelt sich um eine Ergänzung zum Grundschutz.
Das hängt von der Menge an Glas in Ihrer Wohnung ab. Haben Sie wenig verglaste Einrichtungsgegenstände, ist der Mehrbeitrag möglicherweise nicht lohnenswert. Bei vielen Glasgegenständen kann sich der Einschluss dagegen auszahlen.