Hausrat und Wohngebäude: Ist die Glasversicherung sinnvoll?
Über den Versicherungsumfang der Hausrat- und Wohngebäudeversicherung ist es jedem Versicherungsnehmer möglich, eine Glasversicherung mit einzuschließen. Dadurch werden unter anderem Brüche oder Zerstörungen von Glasscheiben ersetzt, sofern sie zum Hausrat oder Gebäude des Versicherungsnehmers gehören. Doch ist es überhaupt sinnvoll eine solche Hausversicherung abzuschließen oder reicht der Grundschutz über die Versicherungen im Allgemeinen aus?
Wann zahlt die Glasversicherung?
In einer Wohnung oder einem Haus gibt es häufig Einrichtungsgegenstände, die verglast sind oder über montierte Glasscheiben verfügen. Die Sachversicherung entschädigt für versicherte Sachen, die durch Bruch oder Zerbrechen zerstört oder beschädigt werden. Glasbruch kann zum Beispiel entstehen, wenn Sie durch unachtsame Bewegungen oder Unfälle das Glas zertrümmern. Welche Sachen dabei genau versichert sind, können Sie hier nachlesen. Über die Wohngebäudeversicherung ist generell die gesamte Außenverglasung des versicherten Gebäudes geschützt. Beachten Sie, dass ein Glasschaden auch ohne eine Glasversicherung versichert sein kann, wenn der Schaden durch eine versicherte Gefahr der Hausratversicherung oder Wohngebäudeversicherung entstanden ist. Zu den versicherten Gefahren und Risiken zählen zum Beispiel Brand, Blitzschlag, Sturm, Hagel, Vandalismus und Leitungswasserschäden. Die Glasversicherung bezieht sich also ausdrücklich auf Schäden, die nicht durch diese Gefahren entstanden sind.
Für wen ist der Schutz sinnvoll?
In den deutschen Haushalten ist Glas ganz unterschiedlich verbreitet. Manche Haushalte besitzen besonders viele Glasgegenstände. Andere wiederum sehr wenig oder auch gar kein schutzbedürftiges Glas. Ebenso sind die Außenfassaden von Immobilien unterschiedlich verglast. Aus diesem Grund müssen Sie immer persönlich abwägen, ob der Abschluss der Glasversicherung für Ihre Zwecke sinnvoll ist oder nicht. Haben Sie nur sehr wenig verglaste Sachen oder Gebäudebestandteile, so lohnt sich der Einschluss der Versicherung meist nicht. Da bei einem Schaden die Kosten für die Erstattung des Glases dann nicht allzu hoch sein dürften, könnte der zu zahlende Mehrbeitrag für die Glasversicherung unwirtschaftlich sein. Demgegenüber gibt es auch Wohnungen und Häuser, wo entsprechend viel Glas vorhanden ist, das gegen Glasbruchrisiken abgesichert werden sollte. Der Versicherungsbeitrag wäre in solchen Situationen eher gering im Vergleich zu den möglichen Kosten, die auf Sie im Schadensfall zukommen können. Für diese Haushalte kann sich der Einschluss also lohnen. Ansonsten ist es grundsätzlich sinnvoll, wenn Sie die verschiedenen Varianten mit und ohne Glasversicherung mit einem Versicherungscheck genau berechnen. So können Sie abwägen, ob der Einschluss vernünftig ist. Die Berechnung und den möglichen Vertragsabschluss können Sie über die Tarifrechner für die Hausratversicherung und Wohngebäudeversicherung direkt online erledigen.