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Gebäudeversicherung und Nebenkostenabrechnung - Geht das?

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Haus auf einem Schild

Als Vermieter von Wohnungen, Häusern oder Gewerbeflächen muss Sie für die Mieter eine jährliche Nebenkostenabrechnung erstellen. Damit werden die hauswirtschaftlichen Belastungen untereinander aufgeteilt. Dabei ist allgemein bekannt, dass die Nebenkoste, wie zum Beispiel verbrauchte Heiz- und Wasserkosten, immer an den Mieter weitergegeben werden. Doch inwiefern dürfen eigentlich Wohngebäudeversicherungen mit abgerechnet werden?

Wozu zählen die Versicherungskosten?

In die Abrechnung dürfen nur bestimmte Unkosten mit aufgeschlüsselt werden, die in der "Verordnung über wohnungswirtschaftliche Berechnungen nach dem Zweiten Wohnungsbaugesetz" festgelegt sind. Diese Nebenkosten sind dann auf die Mieter umlagefähig. Nach der gesetzlichen Verordnung gehören die Beiträge zur Hausversicherung zu den sogenannten Betriebskosten. Als Betriebskosten gelten nahezu alle Gebühren, die bei dem Gebrauch von Gebäuden und Grundstücken regelmäßig anfallen. Unabhängig davon darf der Eigentümer bei entstandenen Schäden auch selber tätig werden, wenn dadurch zum Beispiel die Beanspruchung der Sachversicherung vermieden werden kann und Kosten eingespart werden.

Welche Versicherungen gelten als Nebenkosten?

Laut der oben genannten Berechnungsverordnung können Vermieter eine Vielzahl an Kostenpunkten als Umlage auf die Mieter verteilen. Die Beiträge für Versicherungen sind dafür auch zulässig. Wohngebäudeversicherungen können sowohl für den Privathaushalt als auch bei einer gewerblichen Vermietung als Nebenkosten umverteilt werden. Allerdings ist die Anrechnung nur für bestimmte Versicherungsarten gültig. In dem Gesetz steht, dass die Kosten von Sach- und Haftpflichtversicherungen in der Nebenkostenabrechnung aufgelistet werden dürfen. Für Wohngebäude wären demnach beispielsweise die folgenden Versicherungen anrechenbar:

  • Gebäudeversicherung
  • Vermieterhaftpflichtversicherung
  • Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht

Die Höhe der Umlage in der Nebenkostenabrechnung ist immer von dem jeweiligen Mietvertrag abhängig. Die Nebenkosten werden prozentual nach der angemieteten Quadratmeterzahl laut Mietvertrag aufgeteilt. Dadurch wird die Abrechnung gerecht an die Wohnfläche angepasst.

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