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Wohngebäudeversicherung: Wie ist Vandalismus abgesichert?

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Die Wohngebäudeversicherung bietet hauptsächlich Schutz vor Gefahren, die ohne fremde, personenbezogene Einwirkung einen Schaden verursachen können. Die Leistungen der Hausversicherung können allerdings durch viele versicherbare Einschlüsse erweitert werden. Gilt das aber auch für die Gefahr des Vandalismus? Können Sie als Gebäudeeigentümer die mutwillig Zerstörung von Dritten tatsächlich versichern?

Ist Vandalismus generell versichert?

Die Absicherung vor Vandalismusschäden ist leider grundsätzlich bei nur wenigen Gebäudeversicherung mit enthalten. Für die Sachversicherer ist hierbei das Risiko zu hoch, dass der Versicherungsnehmer zu einem Versicherungsbetrug verleitet werden könnte. Wären zum Beispiel Gebäudeteile reparaturbedürftig, könnten Versicherte versuchen, die Reparaturkosten als Vandalismusschaden über die Versicherung abzurechnen. Dieses Wagnis möchten die meisten Versicherungsanbieter mit einem allgemeinen Ausschluss umgehen.

Versicherbarkeit bei einem Einbruch

Eigentümer und Verwalter von Immobilien können den Versicherungsschutz über die Wohngebäudeversicherung erweitern, damit immerhin teilweise die Sicherung vor einer fremden Zerstörungswut gegeben ist. Dadurch wären dann Zwei- oder Mehrfamilienhäuser geschützt, wenn die folgenden versicherten Gebäudebestandteile bei einem Einbruch (oder einem Einbruchsversuch) beschädigt werden:

  • Türen
  • Schlösser
  • Fenster
  • Rollläden
  • Schutzgitter

Für Einfamilienhäuser besteht diese Absicherungsmöglichkeit meist nicht automatisch. Der Einbruchvandalismus ist aber in vielen Top-Tarifen versicherbar. Bei Mehrfamilienhäuser ist für den Einbruchschutz wichtig, dass der Schaden dem „Gemeingebrauch der Hausgemeinschaft“ unterliegt. Das bedeutet, dass zum Beispiel Eingangstüren zum Gebäude versichert sind. Türen innerhalb von Wohnungen sind jedoch von der Versicherungsdeckung ausgeschlossen.

Einschluss von Graffitischäden

Manche Gebäudeversicherungen bieten für Immobilien die Möglichkeit, Graffitischäden gegen einen Mehrbeitrag mit abzusichern. Damit würde der Versicherer im Versicherungsfall die Kosten für die Behebung des Graffitis im Rahmen der Deckungssummen übernehmen. Üblicherweise sind die Entschädigungen auf einen gewissen jährlichen Betrag beschränkt und mit einem vereinbarten Eigenanteil / Selbstbeteiligung versehen. Sollte ein solcher Schaden durch Graffiti eintreten, muss der Versicherungsnehmer dies unverzüglich dem Versicherungsunternehmen anzeigen. Bei zu später Anzeige des Vandalismusschadens kann der Versicherer die Leistungen kürzen oder auch das Vertragsverhältnis für die Zukunft aufheben.

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