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Krankenversicherung während des Referendariats

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Während der Zeit als Referendar bekommen Sie von dem zuständigen Beihilfeträger einen bestimmten Prozentsatz der Krankheitskosten erstattet. Dazu zählen zum Beispiel Arzt- oder Krankenhauskosten. Der Beihilfeträger ist entweder ein deutsches Bundesland oder der Bund. Den nicht erstattungsfähige Teil müssen Sie über eine Krankenversicherung absichern. Bereits im Referendariat haben Sie die Wahl zwischen der gesetzlichen und der privaten Gesundheitsversicherung.

Gesetzliche Krankenversicherung für Referendare

Die gesetzlichen Krankenversicherungen berechnen den Versicherungsbeitrag anhand des allgemeinen Beitragssatzes. Dabei wird der festgelegte Prozentsatz der Krankenkasse am Einkommen des Referendars zugrundegelegt. Da das Einkommen während des Referendariats noch relativ gering ist, sind die Kosten auch nicht übermäßig teuer. Im Vergleich zu der privaten Krankenversicherung bieten die gesetzlichen Krankenkassen keine speziellen Versicherungstarife für beihilfeberechtigte Personen an. Die Leistungen sind für Referendare in der gesetzlichen Krankenversicherung genauso wie für alle anderen gesetzlich versicherten Personen. Sie haben also eine komplette Absicherung für alle Kassenleistungen. Allerdings müssen Sie dabei bedenken, dass nur die restlichen Kosten nach Abzug der Beihilfeleistung von dem Versicherer erstattet werden. Wenn Sie die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung verbessern möchten, beantragen Sie einfach eine Krankenzusatzversicherung. Hiermit können Referendare die Leistungen im ambulanten, stationären und zahnärztlichen Bereich verbessern.

Warum lohnt sich die private Krankenversicherung?

In der privaten Krankenversicherung gibt es während des Referendariats spezielle Beamtentarife. Diese Versicherungstarife decken die genauen Restkosten ab, die bei einer ärztlichen Behandlung von der Beihilfe nicht erstattet werden. Für Referendare sind solche Tarife in der Regel günstiger als für Beamte, da hier noch der Status als Beamtenanwärter von der Krankenversicherung berücksichtigt wird. Erfolgt dann der Übergang zu einer vollen Beamtenstelle wird der Tarif entsprechend umgestellt. Die Umstellung kann sogar ohne eine neue Gesundheitsprüfung erfolgen. Der Umfang der Leistungen kann in der privaten Krankenversicherung selber bestimmt werden. Dadurch können die Erstattungen für Behandlungen weit über die Grundleistungen der gesetzlichen Krankenversicherung hinausgehen. Sie haben beispielsweise die Möglichkeit ein Einbettzimmer mit Chefarztbehandlung im Krankenhaus oder Heilpraktiker mit in den Versicherungsschutz einzuschließen. Eine Selbstbeteiligung senkt in der privaten Krankenversicherung in der Regel den Versicherungsbeitrag. Für Beamte und Beamtenanwärter gibt es eine Vielzahl günstiger Tarife ohne Selbstbeteiligung, da oft nur ein geringer Prozentsatz der Arztkosten erstattet werden muss. Der Einschluss eines Eigenanteils macht daher im Normalfall für Referendare keinen Sinn.

Anwartschaftstarif für Referendare

Beamtenanwärter können sich mit einer Anwartschaftsversicherung absichern. Mit diesem Schutz wird der Gesundheitszustand eingefroren. Das bedeutet, dass nachträglich eintretende Erkrankungen für den späteren Versicherungstarif für Beamte auf Lebenszeit nicht mit einbezogen werden. Die jeweilige private Krankenversicherung darf keine Risikozuschläge oder Leistungsausschlüsse festsetzen. Die Anwartschaftsversicherung kann bereits ab 1,- Euro pro Monat abgeschlossen werden.

Fazit zum Schutz im Referendariat

Das Referendariat bietet die Möglichkeit, sich in der Krankenversicherung eine erste Orientierung zu verschaffen. Als Referendar haben Sie die Wahl zwischen der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung. Aufgrund der besseren Leistungen und dem günstigen Versicherungsbeitrag lohnt sich nahezu immer der Wechsel in die private Krankenversicherung. Zusätzlich wird die Versicherung exakt an die Leistungen der Beihilfe angepasst, so dass im Leistungsfall selbst mögliche Restkosten abgesichert werden können.

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