Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht

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Ist die Wohngebäudeversicherung steuerlich absetzbar?

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Um ein Haus vor Schäden durch bestimmte Gefahren abzusichern, nutzen Immobilieneigentümer die Wohngebäudeversicherung. Das Vertragsverhältnis wird immer über den Eigentümer der Immobilie eingegangen, da dieser im Versicherungsfall für Reparaturen verantwortlich ist und somit die Erstattungskosten von der Hausversicherung erhalten sollte. Für Gebäudeinhaber ist es hinsichtlich dessen wichtig, dass sie die zu zahlenden Beiträge der Sachversicherung steuerlich geltend machen und mit anderen Gebäudekosten absetzen können. Dadurch werden die Steuerzahlungen geringer. Doch inwiefern ist eine solche Absetzbarkeit überhaupt genau möglich?

Sind Beiträge über die Einkommensteuer absetzbar?

Damit Sie Versicherungen bei der Einkommensteuer anrechnen können und sich somit die Steuerlast für Sie als Beitragszahler mindert, müssen gewisse Voraussetzungen erfüllt sein. Im Normalfall ist dies nur für Personenversicherungen der Fall. Dazu gehören die folgenden Arten:

  • Haftpflichtversicherung
  • Krankenversicherung
  • Lebensversicherung
  • Private Unfallversicherung
  • Rentenversicherung

Demnach ist die Gebäudeversicherung nicht über die Einkommensteuer steuerlich absetzbar. Dies gilt sowohl für Mieter einer Immobilie als auch für die Eigentümer, die ihre Häuser vermieten oder selber bewohnen.

Wie vermeiden Vermieter die Belastung?

Wenn ein Haus oder die Wohnungen innerhalb eines Mehrfamilienhauses vermietet sind, kann der Vermieter die Kosten für die Wohngebäudeversicherung auf die Mieter vollständig umlegen. Dabei müssen die Beiträge lediglich als Betriebskosten in der Nebenkostenabrechnung veranschlagt und nach der gemieteten Quadratmeterzahl abgerechnet werden. Dadurch werden die eigenen Belastungen des Eigentümers gesenkt. Für rein selbst bewohnte Immobilien ist die Umlage leider entsprechend nicht möglich. Die zugunstenMieter des Wohnraums müssen die Kostenübernahme hinnehmen, da hierfür eine gesetzliche Verordnung zugunsten des Vermieters zugrundegelegt werden kann. Mieter können lediglich die oben genannten Personenversicherungen von der Steuer absetzen und die Gebäudeversicherung leider überhaupt nicht steuerlich geltend machen. Ist Ihnen Ihre jetzige Wohngebäudeversicherung zu teuer? Dann lohnt es sich in vielen Fällen die Versicherung zu wechseln. Mit diesem Vergleichsrechner prüfen Sie die aktuellen Preise der Anbieter.

Wie können Unternehmen die Kosten absetzen?

Für Firmen gibt es die Möglichkeit, die Versicherungskosten anhand einer ordentlichen Buchführung abzurechnen. Für die steuerliche Absetzbarkeit müssen allerdings die gesetzlichen Anforderungen erfüllt sein. Demzufolge müssen die versicherten Gebäude tatsächlich zu dem Betriebseigentum der Firma gehören. Dazu können zum Beispiel Lagerhallen, unternehmenseigene Büroräume oder auch Produktionsstätten gehören. Im Rechnungswesen können so die Unkosten für die Wohngebäudeversicherung als Aufwendungen verbucht werden. Der Unternehmensgewinn wird so geschmälert. Bei einer vermieteten Gewerbefläche können die Aufwendungen für die Gebäudeversicherung über die jährliche Nebenkostenabrechnung abgerechnet werden. In den Nebenkosten sind, wie auch bei privaten Vermietungen, die Versicherungsbeiträge anhand der sogenannten Betriebskosten umlegbar. Für den Mieter sind diese Beiträge dann als gewerbliche Kosten steuerlich absetzbar.

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