Sind Beiträge über die Einkommensteuer absetzbar?
Damit Sie Versicherungen bei der Einkommensteuer anrechnen können und sich somit die Steuerlast für Sie als Beitragszahler mindert, müssen gewisse Voraussetzungen erfüllt sein. Im Normalfall ist dies nur für Personenversicherungen der Fall. Dazu gehören die folgenden Arten:
Steuerlich absetzbare Personenversicherungen
- Haftpflichtversicherung
- Krankenversicherung
- Lebensversicherung
- Private Unfallversicherung
- Rentenversicherung
Demnach ist die Gebäudeversicherung nicht über die Einkommensteuer steuerlich absetzbar. Dies gilt sowohl für Mieter einer Immobilie als auch für die Eigentümer, die ihre Häuser vermieten oder selber bewohnen.
Tipp: Die Wohngebäudeversicherung ist zwar nicht als Sonderausgabe bei der Einkommensteuer absetzbar, aber als Vermieter können Sie die Kosten vollständig auf Ihre Mieter umlegen — über die Nebenkostenabrechnung.
Wie vermeiden Vermieter die Belastung?
Wenn ein Haus oder die Wohnungen innerhalb eines Mehrfamilienhauses vermietet sind, kann der Vermieter die Kosten für die Wohngebäudeversicherung auf die Mieter vollständig umlegen. Dabei müssen die Beiträge lediglich als Betriebskosten in der Nebenkostenabrechnung veranschlagt und nach der gemieteten Quadratmeterzahl abgerechnet werden. Dadurch werden die eigenen Belastungen des Eigentümers gesenkt. Für rein selbst bewohnte Immobilien ist die Umlage leider entsprechend nicht möglich.
| Situation | Steuerlich absetzbar? | Umlage auf Mieter? |
|---|---|---|
| Selbstbewohnte Immobilie | Nein | Nicht möglich |
| Vermietete Immobilie (privat) | Nein | Ja, über Nebenkosten |
| Betriebsgebäude (Firma) | Ja, als Betriebsausgabe | Ja, bei Gewerbevermietung |
Die Mieter des Wohnraums müssen die Kostenübernahme hinnehmen, da hierfür eine gesetzliche Verordnung zugunsten des Vermieters zugrundegelegt werden kann. Mieter können lediglich die oben genannten Personenversicherungen von der Steuer absetzen und die Gebäudeversicherung leider überhaupt nicht steuerlich geltend machen. Ist Ihnen Ihre jetzige Wohngebäudeversicherung zu teuer? Dann lohnt es sich in vielen Fällen die Versicherung zu wechseln. Mit diesem Vergleichsrechner prüfen Sie die aktuellen Preise der Anbieter.
Wie können Unternehmen die Kosten absetzen?
Für Firmen gibt es die Möglichkeit, die Versicherungskosten anhand einer ordentlichen Buchführung abzurechnen. Für die steuerliche Absetzbarkeit müssen allerdings die gesetzlichen Anforderungen erfüllt sein. Demzufolge müssen die versicherten Gebäude tatsächlich zu dem Betriebseigentum der Firma gehören. Dazu können zum Beispiel Lagerhallen, unternehmenseigene Büroräume oder auch Produktionsstätten gehören.
Gewerbliche Absetzbarkeit
Versicherte Gebäude müssen zum Betriebseigentum gehören (Lagerhallen, Büroräume, Produktionsstätten).
Im Rechnungswesen können die Unkosten als Aufwendungen verbucht werden — der Unternehmensgewinn wird geschmälert.
Bei vermieteten Gewerbeflächen können die Aufwendungen über die jährliche Nebenkostenabrechnung abgerechnet werden. Für den Mieter sind diese Beiträge dann als gewerbliche Kosten steuerlich absetzbar.
Häufig gestellte Fragen zur steuerlichen Absetzbarkeit
Nein. Die Wohngebäudeversicherung ist eine Sachversicherung und kann von Privatpersonen nicht bei der Einkommensteuer als Sonderausgabe geltend gemacht werden. Absetzbar sind nur Personenversicherungen wie Kranken-, Haftpflicht- oder Rentenversicherung.
Ja. Die Kosten der Wohngebäudeversicherung gelten als Betriebskosten und können vollständig auf die Mieter umgelegt werden. Die Abrechnung erfolgt anteilig nach der gemieteten Quadratmeterzahl über die jährliche Nebenkostenabrechnung.
Unternehmen können alle Versicherungskosten für betrieblich genutzte Gebäude als Betriebsausgaben verbuchen. Voraussetzung ist, dass die versicherten Gebäude tatsächlich zum Betriebseigentum gehören und ordnungsgemäß in der Buchführung erfasst werden.
Nein. Als Mieter einer privat genutzten Wohnung können Sie die umgelegten Kosten der Gebäudeversicherung nicht steuerlich geltend machen. Anders verhält es sich nur bei gewerblich genutzten Mietflächen — hier sind die Kosten als Betriebsausgabe absetzbar.