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Was sind Obliegenheiten in der Kfz-Versicherung?

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Sofern Sie Ihr Auto ordnungsgemäß über die Kfz-Versicherung abgesichert und bei der Zulassungsstelle angemeldet haben, können Sie von dem Augenblick an Fahrten auf öffentlichen Straßen tätigen. Damit die Deckung über die Sachversicherung stets gewährleistet wird, gibt es bestimmte Regeln für die Fahrzeugnutzung, die von dem Versicherungsnehmer, Eigentümer, Fahrzeughalter und sonstigen Fahrern eingehalten werden müssen. Diese Regeln nennt man auch Obliegenheiten. Mit Abschluss der Autoversicherung geht jeder Versicherungsnehmer die Verpflichtung ein, sich an diese Regelungen zu halten. Verstoßen Sie gegen die vereinbarten Pflichten, kann es zu Einschränkungen bei dem Versicherungsschutz kommen.

Welche Obliegenheiten gibt es?

Bei der Nutzung des Fahrzeugs gibt es mehrere Obliegenheiten, die Sie während der Vertragslaufzeit der Kfz-Versicherung einhalten müssen.

Private oder gewerbliche Nutzung

Vor der Antragstellung wird festgelegt, für welchen Verwendungszweck das Kraftfahrzeug genutzt werden soll. So können Sie zum Beispiel wählen, ob das Kfz privat oder gewerblich genutzt werden soll. Nach Zustandekommen des Vertrages sollten Sie sich dann an die gemachten Angaben halten.

Gefahrguttransport

Wurde dies nicht explizit für die Fahrzeugnutzung angegeben, darf das Fahrzeug nicht für den Transport von Gefahrgütern (zum Beispiel Sprengstoff oder giftige Gase) genutzt werden.

Versicherte Autofahrer

Ein versichertes Kraftfahrzeug darf nur von Personen gefahren werden, die das Einverständnis des Versicherungsnehmers, Eigentümers oder des Halters haben. Des Weiteren darf unberechtigten Fahrern nicht mutwillig die Möglichkeit eingeräumt werden, das Fahrzeug zu nutzen, um zum Beispiel einen Versicherungsfall hervorzurufen.

Führerscheinbesitz

Für den Gebrauch von Autos ist es gesetzlich auferlegt, dass Sie einen gültigen Führerschein besitzen müssen. Daher liegt es auch in der Pflicht des Versicherungsnehmers, Eigentümers und Halters, dass nur Personen das Auto nutzen, die einen aktuellen Führerschein aufweisen können.

Berauschende Mittel

Wenn Sie aufgrund berauschender Mittel, wie zum Beispiel Alkohol, Drogen oder Medikamente, nicht mehr in der Lage sind, die Sicherheit bei der Fahrzeugnutzung zu gewährleisten, ist der Gebrauch auch aus versicherungstechnischen Gründen untersagt.

Verbot für Autorennen

Nehmen Sie an einem nicht genehmigten Autorennen oder damit verbundene Trainingsfahrten teil, fällt dieses Vorgehen in der Kfz-Versicherung unter eine Obliegenheitsverletzung. Für behördlich genehmigte Rennen besteht zudem auch ein genereller Leistungsausschluss.

Begleitetes Fahren

Wer im Alter von 17 Jahren an dem begleiteten Fahren teilnimmt, darf das versicherte Auto nur gebrauchen, wenn die notwendige Begleitperson als Beifahrer dabei ist. Auch für die Begleitperson gilt, dass sie frei von berauschenden Mitteln sein muss.

Was passiert bei einer Obliegenheitsverletzung?

Wenn Sie gegen die oben genannten Regelungen verstoßen, kann die Kfz-Versicherung die geforderten Leistungen kürzen oder komplett ablehnen. Entscheidend hierfür ist, ob der Verstoß vorsätzlich oder nur grob fahrlässig gemacht wurde. Bei einem vorsätzlichen Verstoß der auferlegten Pflichten ist die Versicherung von der Leistung befreit und muss den Schaden dementsprechend nicht bezahlen. Falls Sie eine Pflichtverletzung grob fahrlässig ausführen, wird im Normalfall eine Leistungskürzung vorgenommen. Die Höhe der Kürzung richtet sich dabei an dem Ausmaß der Schuld. Sie haben als Versicherungsnehmer jedoch die Möglichkeit, einen Nachweis zu erbringen, dass der Verstoß nicht grob fahrlässig begangen wurde. Unabhängig von den genannten Leistungseinschränkungen kann der Versicherungsschutz jedoch weiterhin bestehen bleiben, wenn der Schaden nicht durch die Zuwiderhandlung entstanden ist, sondern durch eine andere Ursache bewirkt wurde und somit in keinem kausalen Zusammenhang steht.

Ausnahmen in der Haftpflichtversicherung

Da die Haftpflichtversicherung eine Pflichtversicherung im Straßenverkehr ist, gibt es hier für den vorhandenen Versicherungsumfang bestimmte Ausnahmen. Selbst wenn Sie gegen die Obliegenheiten bei der Fahrzeugnutzung verstoßen, kann von Seiten der Autoversicherung eine Leistungspflicht bestehen. Wenn ein Schaden entstanden ist und Sie diesen aufgrund einer Obliegenheitsverletzung zu verantworten haben, haften Sie maximal bis zu einem Betrag von 5.000,- Euro selber. Die Kfz-Haftpflichtversicherung hat in solchen Fällen also je nach Grad des Verschuldens eine Selbstbeteiligung von höchstens 5.000,- Euro. Die restlichen Schadenskosten werden trotz des Verstoßes im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Mindestversicherungssummen erstattet. Die Versicherungsgesellschaft ist in der Kfz-Haftpflichtversicherung lediglich bei Personenschäden vollständig leistungsfrei, wenn das Fahrzeug durch eine Straftat (zum Beispiel bei einem Fahrzeugdiebstahl) vorsätzlich errungen wurde.

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