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Insassenunfallversicherung - Ja oder Nein?

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In die Kfz-Versicherung dürfen Sie eine Vielzahl von Erweiterungen einschließen. Dadurch machen Sie den Versicherungsschutz individuell anpassbar. Jeder Autofahrer hat so die Möglichkeit seine Versicherung nach eigenen Wünschen zu optimieren. Autofahrer nutzen dabei oft die Möglichkeit, eine Teilkaskoversicherung, Vollkaskoversicherung oder einen Schutzbrief mit abzuschließen. Daneben können Sie auch die Insassenunfallversicherung (oft auch Kfz-Unfallversicherung bezeichnet) in die Kfz-Versicherung mit einschließen.

Leistungen der Kfz-Unfallversicherung

Die Kfz-Insassenunfallversicherung erbringt dann eine Leistung, wenn der Versicherungsnehmer mit seinem Auto in einen Unfall verwickelt wird und dabei schwerwiegend verletzt wird. Wird ein entsprechender Unfallschutz in den Tarif integriert, erhält die versicherte Person also zusätzliche Leistungen bei einem Gesundheitsschaden, einer Invalidität oder dem Tod. Wenn der Insasse dabei zum Beispiel verstorben ist, zahlt die Risikoversicherung die vereinbarte Versicherungssumme an den Versicherungsnehmer oder an die Hinterbliebenen aus. Die Kfz-Unfallversicherung enthält verschiedene Leistungsarten, die in den Versicherungsschutz eingeschlossen werden können. Die Leistungen im Überblick:

Der Schaden muss durch einen Autounfall verursacht worden sein. Wenn mehrere Insassen in dem Auto gesessen haben, wird die Versicherungssumme bei einem Unfall meist um 50 Prozent erhöht und durch die Anzahl der Passagiere geteilt.

Leistungen bei Invalidität

Zu der Hauptleistung zählt vor allem die Invaliditätsleistung. Hierbei wird dem Versicherungsnehmer oder den Mitfahrern eine Versicherungssumme ausgezahlt, wenn einer der beteiligten Personen nach einem Unfall mit dem Kraftfahrzeug eine dauerhafte Invalidität einbüßen muss. Die Höhe der Versicherungssumme errechnet sich anhand des entstandenen Invaliditätsgrad der versicherten Person.

Tod in der Insassenunfallversicherung

Für den Fall, dass die versicherte Person aufgrund eines Unfalls verstirbt, können Sie in die Kfz-Unfallversicherung noch eine Todesfallleistung einschließen. Die Versicherungssumme für den Todesfall wird dann ausgezahlt, wenn die versicherte Person innerhalb eines Jahres nach dem Autounfall verstorben ist. Der Tod einer versicherten Person muss der Kfz-Versicherung innerhalb 48 Stunden angezeigt werden, damit gegebenenfalls noch eine Obduktion durchgeführt werden kann.

Genesungs- und Tagegeld

Daneben können Sie noch ein Krankenhaustagegeld und ein Genesungsgeld vereinbaren. Müssen Sie und Ihre Mitfahrer aufgrund eines Autounfalls in einem Krankenhaus stationär behandelt werden, zahlt die Kfz-Unfallversicherung pro Tag das vereinbarte Tagegeld aus. Eine Voraussetzung für die Leistung ist bei vielen Kfz-Versicherungen, dass unbedingt der Sicherheitsgurt im Kfz bei dem Schadenseintritt genutzt worden ist.

Wer ist über die Insassenunfallversicherung versichert?

In die Abdeckung der Versicherung fallen pauschal alle Personen, die sich bei einem Unfall erlaubter Weise im Auto befinden. Die Erlaubnis dafür kann der Halter oder eine sonstige Verfügungsperson erteilen. Unter unerlaubten Personen versteht man zum Beispiel Verbrecher, die sich den Pkw anhand von Diebstahl oder mit Gewalt angeeignet haben. Sofern sich bei einem Schaden mehrere Personen in dem Auto befinden, wird die Versicherungssumme um 50 Prozent erhöht und durch die Summe der Personen geteilt. Einen allgemeinen Ausschluss gibt es jedoch für Personen, die das Fahrzeug im Rahmen einer angestellten Tätigkeit benutzen.

Wie hoch ist die Auszahlung?

Die Höhe der Versicherungssumme bemisst sich an dem Grad der Invalidität. Die genauen Leistungen bei einer Invalidität lassen sich anhand der Gliedertaxe feststellen. Die Gliedertaxe kann bei jeder Versicherung variieren. Sie zeigt immer den Invaliditätsgrad an, wenn es zu einem Verlust oder einer totalen Funktionsunfähigkeit des betroffenen Körperteils kommt.

Berechnung der Versicherungsleistung

Für die Berechnung der Entschädigung müssen Sie lediglich über die Gliedertaxe den Körperteil heraussuchen, welcher beeinträchtigt, funktionsunfähig oder nicht mehr vorhanden ist. Der gültige Invaliditätsgrad wird dann je nach Schwere der körperlichen Beeinträchtigung prozentual auf Grundlage der Versicherungssumme ausgezahlt. Je höher der Grad der Invalidität ist, desto größer ist auch Ihre Versicherungsleistung.

Leistung bei einer normalen Invalidität

Wenn eine Körperteil nur teilweise eingeschränkt ist, wird die Versicherungssumme je nach Invaliditätsgrad anteilig verringert. Dabei wird der ärztlich festgestellte Invaliditätsgrade genommen und prozentual an der Versicherungssumme bemessen. Versicherungssumme: 100.000,- Euro Diagnose: Beeinträchtigung des Beines Invaliditätsgrad laut Arztattest: 60 Prozent Die Kfz-Unfallversicherung leistet somit 60 Prozent von den 100.000,- Euro. Demnach beläuft sich die Entschädigungssumme für die versicherte Person auf 60.000,- Euro. Angenommen es sind mehrere Körperteile oder Sinnesorgane funktionsunfähig oder in der Leistungsfähigkeit eingeschränkt. Bei einer solchen Konstellation werden die Invaliditätsstufen entsprechend miteinander addiert. Der gesamte Invaliditätsgrad kann allerdings nicht über 100 Prozent hinausgehen.

Beispiel zur Erstattung bei Vorinvalidität

Waren Körperbereiche bereits vor dem Unfall komplett oder teilweise invalide, fallen diese vorhandenen Schädigungen nicht mehr in den Versicherungsschutz der aktuellen Kfz-Unfallversicherung. Je nachdem wie groß hierbei der Grad der Invalidität war, wird die Leistung der Unfallversicherung anteilig gekürzt. Versicherungssumme: 100.000,- Euro Vorinvalidität: 10 Prozent Invaliditätsgrad nach dem Unfall: 40 Prozent Somit geht man bei der Entschädigungsberechnung von einer Invalidität in Höhe von 30 Prozent (40 Prozent abzüglich 10 Prozent Vorinvalidität) aus. Die Auszahlung der Versicherung beträgt somit 30.000,- Euro (30 Prozent von 100.000,- Euro).

Ist eine Insassenunfallversicherung sinnvoll?

In bestimmten Fällen kann die Kfz-Unfallversicherung sehr wichtig und nötig sein. In anderen Situationen ist sie wiederum überflüssig. Dann macht es mehr Sinn auf eine andere Versicherungsart zuzugreifen. Hier lesen Sie über die Sinnhaftigkeit der unterschiedlichen Unfallsituationen.

Wann ist die Kfz-Unfallversicherung unnötig?

Für bestimmte Unfälle mit dem Fahrzeug ist eine Insassenunfallversicherung weniger notwendig. Hat zum Beispiel eine fremde Person den Unfall verursacht, kommt für solche Leistungen die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallgegners auf. Die Deckung über die eigene Insassenunfallversicherung ist hier nicht unbedingt notwendig. Für Autofahrer besteht zudem die Möglichkeit bleibende Schäden über die private Unfallversicherung oder die Berufsunfähigkeitsversicherung abzusichern. Bei beiden Versicherungen besteht der Versicherungsschutz auch außerhalb des Kraftfahrzeugs, so dass Unfälle und Gesundheitsschädigungen zusätzlich in der Freizeit abgedeckt sind. Die private Unfallversicherung leistet zum Beispiel nicht nur bei Unfällen mit dem Kraftfahrzeug, sondern auch bei allen anderen Arten von Unfällen. Der Geltungsbereich der privaten Unfallversicherung ist dadurch wesentlich umfangreicher. Haben Sie bereits eine solche Absicherung, ist eine Insassenunfallversicherung meist nicht mehr sinnvoll. In diesem Fall würde sie nur unnötige Kosten verursachen.

Wofür ist die Kfz-Unfallversicherung notwendig?

Die Insassenunfallversicherung erbringt eine Leistung, wenn der versicherten Person aufgrund eines Autounfalls eine Gesundheitsschädigung erleidet oder verstirbt. Verursachen Sie den Unfall selber, kann eine solche Versicherung zur Absicherung sinnvoll sein. Die Krankenversicherung erstattet beispielsweise nur die anfallenden Behandlungen für die Genesung. Eine Entschädigung für dauerhafte Schäden, wie eine Invalidität, gibt es über die Krankenversicherung nämlich nicht. Ein weiteres Beispiel liegt vor, wenn ein Unfall von einem Fußgänger verursacht wurde und dieser keine private Haftpflichtversicherung besitzt. Hohe Invaliditätsgraden können in diesem Fall nicht erstattet werden, wodurch der Autofahrer auf einem Großteil der Kosten sitzen bleibt. Daneben kann die Insassenunfallversicherung auch bei Reisen ins Ausland hilfreich sein. Manche Länder haben bei der Kfz-Haftpflichtversicherung geringere Deckungssummen als in Deutschland. Bei hohen Schadenssummen kann es passieren, dass die gesundheitlichen Schäden des Autofahrers nicht genug abgesichert sind.

Genesungs- und Tagegeld in der Kfz-Unfallversicherung

Über die Insassenunfallversicherung können Autofahrer sowohl ein Krankenhaustagegeld als auch ein Genesungsgeld in den Leistungsumfang einschließen. Damit diese Tagegelder von der Kfz-Versicherung gezahlt werden, muss unbedingt ein verkehrsbedingter Autounfall die Ursache für die Verletzung einer versicherten Person sein. Die Höhe der Tagegelder können Sie individuell vereinbaren und auf Ihre persönliche Lebenssituation anpassen. Treffen die Voraussetzungen für eine Versicherungsleistung ein, wird das vereinbarte Entgelt pro erstattungsfähigen Tag an den Versicherungsnehmer ausgezahlt. In manchen Fällen ist die Höhe des Tagegelds auch von der Höhe der Versicherungssumme abhängig.

Voraussetzungen für ein Krankenhaustagegeld

Wenn Sie die Leistungen des Krankenhaustagegelds in Anspruch nehmen möchten, müssen Sie oder die versicherte Person sich aufgrund eines Unfalls in einer

  • medizinisch notwendigen und
  • vollstationären

Heilbehandlung befinden. Ein großer Teil der Autoversicherungen fordert zusätzlich, dass bei dem Autounfall ein Sicherheitsgurt von den geschützten Insassen getragen wurde. Wenn diese Voraussetzungen zutreffen, wird das Tagegeld dann pro Tag von der Autoversicherung geleistet.

Höhe des Tagegelds

Die Höhe des Krankenhaustagegelds richtet sich im Normalfall an der abgeschlossenen Versicherungssumme aus. Laut Versicherungsbedingungen beträgt das Tagegeld 1/3 Promille der Versicherungssumme. Es kann jedoch auch auf einen maximalen Betrag beschränkt sein. Folgendes Beispiel dient zur Verdeutlichung:

  • Versicherungssumme: 100.000,- Euro
  • Höhe des Tagegelds: 1/3 Promille

Die Auszahlung wäre bei der genannten Versicherungssumme also bei 33,33 Euro pro Tag. Bei manchen Versicherungen ist die Leistung jedoch auf einen bestimmten Zeitraum begrenzt. Oft beträgt diese maximale Zeitspanne 1 bis 2 Jahre. Der Versicherungsschutz für das Krankenhaustagegeld gilt in der Insassenunfallversicherung nur für Krankenhausaufenthalte. Sofern sich ein verletzter Insasse in einem Sanatorium, Erholungsheim oder einer Kuranstalt aufhält, besteht keine Leistungspflicht der Kfz-Unfallversicherung.

Was leistet das Genesungsgeld?

Ein Genesungsgeld dient der finanziellen Absicherung beziehungsweise Überbrückung im Anschluss an einen vollstationären Krankenhausaufenthalt. Die versicherte Person muss dabei ein Krankenhaustagegeld bezogen haben, um einen Anspruch auf das Genesungsgeld zu haben.

Höhe vom Genesungsgeld

Die Höhe der Erstattung richtet sich dabei exakt an dem erhaltenen Krankenhaustagegeld. Abhängig davon, wie viele Tage die Entschädigung für den Krankenhausaufenthalt geleistet wurde, wird genauso viele Tage das Genesungsgeld anschließend bezahlt. Die Entschädigungsleistung ist in der Kfz-Unfallversicherung nach Tagen gestaffelt. Anhand der üblichen Staffelung wird von der Autoversicherung zum Beispiel folgendermaßen vergütet:

  • 100% für den 1. bis 10. Tag
  • 50% für den 11. bis 20. Tag
  • 25% für den 21. bis 100. Tag

Häufig wird die Versicherungsleistung von den Versicherungen für maximal 100 Tage bezahlt. Müssen Sie als Geschädigter mehrmals wegen desselben Unfalls in eine vollstationäre Krankenhausbehandlung, gilt dies als ununterbrochener Aufenthalt und wird entsprechend entschädigt.

Wie ist der Ablauf im Versicherungsfall?

Wenn es in der Kfz-Versicherung zu einem Unfall kommt und Sie die Kfz-Unfallversicherung eingeschlossen haben, können Sie die vereinbarten Tagegelder, Todesfall- oder Invaliditätsleistungen in Anspruch nehmen. Dafür müssen lediglich die jeweiligen Voraussetzungen für einen Leistungsanspruch vorhanden sein. Sobald ein Unfall eingetreten ist, müssen Sie den entstandenen Schaden der Kfz-Versicherung möglichst sofort melden. Die Versicherung hilft Ihnen dann und erklärt den genauen weiteren Ablauf. Wichtig dabei ist vor allem die Beachtung Ihrer Pflichten.

Kontaktaufnahme zu einem Arzt

Nach einem Unfall müssen Sie als geschädigte Person sofort einen Arzt aufsuchen, um später Leistungsansprüche bei der Autoversicherung geltend zu machen. Durch den Arztbesuch können Sie so beispielsweise weitere Schädigungen verhindern oder bereits vorhandene Schäden minimieren. Wenn die versicherte Person nach einem Autounfall invalide wird, müssen Sie den Invaliditätsgrad von einem Arzt feststellen lassen. Der Arzt kann dabei entweder frei gewählt oder aber auch von dem Versicherungsunternehmen festgelegt werden, sofern Bedenken zu der Diagnose bestehen. Bestand bereits vor dem Unfall eine Invalidität, wird dieser Invaliditätsgrad bei der Berechnung der Leistung berücksichtigt. Der neue Invaliditätsgrad wird durch den Grad der bestehenden Vorerkrankungen gemindert, sofern der Anteil an den Unfallfolgen größer als 25 Prozent ist.

Nachweis der Invalidität

Um einen ärztlichen Nachweis über den Leistungsanspruch zu erhalten, können entsprechende Arztkosten anfallen. Der Arzt stellt zum Beispiel den genauen Grad der Invalidität oder eine umfangreiche Diagnose fest. Die Kfz-Unfallversicherung zahlt die hierfür anfallenden Kosten in folgender Höhe:

  • bei Invalidität bis zu 1 Promille der Versicherungssumme
  • bei Tagegeldern bis zu einem Tagessatz

Möchten Sie Leistungen aufgrund einer Invalidität in Anspruch nehmen, kann die Versicherungsgesellschaft in manchen Fällen außerdem eine Bestätigung über die Beendigung der Heilbehandlung anfordern, um sicherzugehen, dass der Heilungsprozess vorüber ist und keine Verbesserungen mehr zeitnah eintreten werden. Möchten Sie das Krankenhaustagegeld mit dem Genesungsgeld in Anspruch nehmen, reicht oftmals der Krankenhausentlassungsbericht zur Vorlage bei der Versicherung aus. Auf dem Bericht sind dann unter anderem die Diagnose und die Dauer des Aufenthalts vermerkt.

Welche Fristen gibt es?

Der Versicherungsnehmer muss Unterlagen vorlegen, die den Unfallhergang und die daraus resultierenden Folgen dokumentieren. Ist es dem Versicherungsnehmer, zum Beispiel aufgrund des Todesfalls, nicht möglich die Unterlagen zu überreichen, kann dies auch durch eine nahestehende Person übergeben werden. Nachdem die notwendigen Unterlagen bei der Autoversicherung eingegangen sind, wird meist innerhalb einer bestimmten Frist festgelegt, ob Leistungen aus der Kfz-Unfallversicherung in Anspruch genommen werden können. Die Fristen über die Mitteilung der Entscheidung erfolgen dabei in den folgenden Zeiträumen:

  • bei Invalidität innerhalb 3 Monate
  • bei Tagegeldern und im Todesfall innerhalb eines Monats

Werden Leistungen über die Kfz-Unfallversicherung anerkannt und ist man sich über die genaue Höhe der Entschädigungssumme einig, erfolgt die Auszahlung der Versicherungsleistung an den Versicherungsnehmer oder an die Hinterbliebenen spätestens nach 2 Wochen. In manchen Fällen sind die Kunden direkt nach dem Schaden auf einen Vorschuss einer Entschädigungsleistung angewiesen. Sofern grundsätzlich ein Leistungsanspruch besteht, können Sie einen solchen Vorschuss bei der Kfz-Versicherung beantragen.

Nachträgliche Prüfung der Invalidität

Sowohl das Versicherungsunternehmen als auch die versicherten Personen sind berechtigt, den anerkannten Invaliditätsgrad jährlich überprüfen zu lassen. Die Überprüfung kann jedoch maximal bis zu 3 Jahren nach dem Unfall erfolgen. Bei Kindern, die noch unter 14 Jahre alt sind, kann die Prüfungsfrist auf bis zu 5 Jahre verlängert werden.

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