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Zahlt die Kfz-Versicherung im Ausland?

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Nutzen Sie ein Kraftfahrzeug für den Straßenverkehr, soll der vorhandene Kfz-Versicherungsschutz hauptsächlich für das Inland dienen. Machen Sie allerdings einen Urlaub oder einen Ausflug mit dem Auto ins Ausland, ist es sinnvoll, wenn dafür der Schutz dann automatisch gelten würde. Was leistet also die Kfz-Versicherung, wenn Sie einen Unfall in einem anderen Land verursachen?

Welcher Versicherungsschutz gilt im Ausland?

Der Versicherungsschutz einer Sachversicherung wird nicht nur innerhalb von Deutschland gewährleistet. Wenn Sie Reisen oder Fahrten ins Ausland machen, sind Sie zwar oft abgesichert, aber leider nicht in jedem Land.

Kfz-Haftpflichtversicherung

Die Kfz-Haftpflichtversicherung zahlt für Schädigungen, die Sie als Versicherungsnehmer oder versicherte Person einem Dritten zufügen. In den europäischen Ländern kann es laut Gesetz notwendige Mindestdeckungssummen geben. Der genaue Umfang des Versicherungsschutzes kann sich an den gesetzlich festgelegten Mindestversicherungssummen des Landes ausrichten. Je nach vorgeschriebener Haftungssumme im Ausland passt die Kfz-Versicherung die Versicherungssumme dann an. In den allgemeinen Versicherungsbedingungen des „Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V.“ (kurz GDV) heißt es demnach: „Ihr Versicherungsschutz richtet sich nach dem im Besuchsland gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungsumfang, mindestens jedoch nach dem Umfang Ihres Versicherungsvertrags“. Es besteht also immer mindestens der Versicherungsumfang, der vertraglich in Deutschland geregelt ist. Häufig haben die deutschen Kfz-Versicherungen ohnehin eine Versicherungssumme in Höhe von 100 Millionen Euro, die über der ausländischen Mindestdeckungssumme liegen und für die meisten Schadenfälle ausreichen dürfte.

Kaskoversicherung

Für diesen Bereich gibt es zum einen die Teilkaskoversicherung und zum anderen die Vollkaskoversicherung. Die Leistungen der Kaskoversicherung sind im Ausland in der Regel nicht eingeschränkt. Die einzige Bedingung für einen gültigen Schutz ist jedoch, dass der Versicherungsfall in einem Land eingetreten ist, in dem laut internationaler Versicherungskarte der Versicherungsschutz besteht.

In welchen Ländern besteht der Versicherungsschutz?

Kfz-Versicherungen bieten nicht in jedem Land Versicherungsschutz an. Um die Schadensrisiken einzugrenzen, werden manche Staaten vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Das kann zum Beispiel daran liegen, dass diese Länder zu gefährlich sind oder Schäden nicht ausreichend geprüft werden können. Die Kfz-Haftpflichtversicherung, Teil- und Vollkaskoversicherung bieten Leistungen in den geographischen Grenzen Europas und in den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören. Bei einem vorübergehenden Auslandsaufenthalt außerhalb dieser Regionen kann der Versicherungsschutz gegebenenfalls auch auf andere Länder ausgeweitet werden. Bei Vertragsbeginn händigt Ihre Kfz-Versicherung außerdem die internationale Versicherungskarte (IVK) aus, die weitere ausländische Staaten in die Deckung mit einschließt. Diese Versicherungskarte wurde früher auch "Grüne Karte" genannt. Ist dort ein Land nicht durchgestrichen, können Sie dieses Land beruhigt bereisen. Der Auslandsschutz ist dann auch dort gültig.

Zusatzleistungen bei Auslandsreisen

In die Kfz-Versicherung können Sie zusätzlich noch weitere Leistungen mit einschließen, wenn Sie einen Auslandsaufenthalt planen. Im Ernstfall können Sie so die Hilfe von Ihrer Kfz-Versicherung in Anspruch nehmen. Dementsprechend gibt es zum Beispiel die sogenannte Mallorca-Police. Fahren Sie im Ausland einen Mietwagen und verursachen Sie damit einen Unfall, greift die eigene Kfz-Haftpflichtversicherung ein, wenn bei dem gemieteten Wagen selbst kein Haftpflichtschutz besteht. Daneben gibt es noch zusätzliche Services und Kostenerstattungen über den Autoschutzbrief. Wenn ein Schadensereignis im Ausland eintritt, können Sie die folgenden Leistungen über den Schutzbrief bekommen:

  • Ersatzteilversand
  • Fahrzeugrücktransport
  • Anmietung eines Ersatzfahrzeugs
  • Fahrzeugverzollung und -verschrottung
  • Fahrzeugunterstellung
  • Vermittlung ärztlicher Betreuung
  • Arzneimittelversand
  • Beschaffung von Reisedokumenten und Zahlungsmittel
  • Hilfe im Todesfall
  • Hilfestellungen in Notfällen

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