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Kfz-Versicherung nicht bezahlt und Mahnung erhalten

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Damit die Deckung der Kfz-Versicherung jederzeit gewährleistet ist, müssen Sie die Beiträge pünktlich und regelmäßig bezahlen. Verpassen Sie die Fälligkeit einer Zahlung, kann dadurch Ihr Versicherungsschutz verloren gehen. Im Normalfall erhalten Sie aber vorher noch eine Mahnung. Bei der Beitragszahlung in der Sachversicherung unterscheidet man zwischen der Zahlung des Erst- und des Folgebeitrags. Für die Entrichtung der Beiträge gibt es verschiedene Regelungen. Ebenso bei dem Vorgehen, wenn Sie das Geld mal nicht rechtzeitig bezahlt haben.

Was passiert bei einer Mahnung?

Nach Ablauf der 14-tägigen Zahlungsfrist erlischt automatisch der Versicherungsschutz. Sollte es danach zu einem Unfall kommen, können Sie keine Leistung mehr über den Tarif in Anspruch nehmen. Die Kfz-Versicherung hat darüber hinaus noch die Möglichkeit, den Versicherungsvertrag sofort zu kündigen. Oftmals wird schon im Mahnungsschreiben auf den Eintritt der Kündigung hingewiesen, sobald die Frist abgelaufen. Um den Kfz-Versicherungsvertrag wieder aufleben zu lassen, haben Sie die Gelegenheit, rückständige Forderungen innerhalb eines Monats zu begleichen. Die volle Deckung tritt dann wieder in Kraft, wenn alle Beiträge inklusive Rücklastschrift- und Mahngebühren ausgeglichen wurden. Erfolgt die Zahlung nicht, bleibt die Kündigung wirksam.

Nichtzahlung des Erstbeitrags

Nachdem Sie den Vertragsabschluss getätigt und eine Annahmebestätigung von der Versicherung bekommen haben, wird der erste Beitrag zum Tag des Versicherungsbeginns fällig. Der verbindliche Versicherungsbeginn ist im Versicherungsschein vermerkt. Der Erstbeitrag muss dann innerhalb von 14 Tagen beglichen werden. Entweder per Überweisung oder per Lastschrifteinzug. Sollte der Versicherungsschein erst nach dem festgelegten Beginn bei Ihnen eingehen, beginnt die Zahlungsfrist erst ab dem Erhalt der Police. In der Kfz-Versicherung gilt die Regelung, dass der volle Versicherungsschutz erst dann wirksam wird, wenn der erste Versicherungsbeitrag bezahlt oder das Lastschriftverfahren vereinbart wurde. Vorher besteht zwar schon die vorläufige Deckung über die eVB-Nummer. Sollte der Versicherungsbeginn aber bereits eingetreten sein und wird der Beitrag innerhalb der Zahlungsfrist nicht bezahlt, haben Sie von Anfang an keinen Versicherungsschutz. Das gilt auch für den vorläufigen Versicherungsschutz. Eine Ausnahme gibt es nur, wenn Sie nicht selber Schuld an der verspäteten Beitragszahlung sind. Der Versicherer hat bei einer Verspätung außerdem das Recht, jederzeit von dem Vertrag zurückzutreten. Es sei denn dem Versicherungsnehmer trifft für die Nichtzahlung keine Schuld. Sollte der Rücktritt in Kraft treten, darf die Autoversicherung eine angemessene Geschäftsgebühr für den Verwaltungsaufwand einfordern.

Welche Regeln gelten für Folgebeiträge?

Folgebeiträge müssen je nach Zahlungsweise zu den gegebenen Terminen bezahlt werden. Meist zum Anfang der Beitragsfälligkeit. Die Beitragszahlung kann entsprechend per Lastschriftverfahren oder Rechnung erfolgen. Bei Erhalt einer Rechnung ist der Zahlungstermin dort explizit vermerkt. Wenn Sie den Zahlungstermin nicht einhalten und der Beitrag in Verzug gerät, verschickt die Kfz-Versicherung meistens zuerst eine Mahnung. In dieser Mahnung wird auf die verspätete Beitragszahlung hingewiesen und eine Frist von 14 Tagen für die Begleichung der Rechnung eingeräumt. Sollten Sie diese Frist ignorieren, geht der Versicherungsschutz verloren.

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