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Flottenversicherung: Alle wichtigen Informationen

Aktualisiert am
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Mit einer Flottenversicherung, einer Gewerbeversicherung versichern Sie mehrere Kraftfahrzeuge zu einem rabattierten Preis. Mit einer solchen Fuhrparkversicherung erhalten Sie nicht nur für Ihre Schadenfreiheitsklassen verbesserte Sondereinstufungen, sondern erhalten oft auch vorteilhafte Leistungen. Flottenversicherungen lassen sich gut in folgende Tarifkategorien einordnen:

  • Flottentarif ab 3 Fahrzeugen
  • Privat- und Großflottentarif ab 10 Fahrzeugen
  • Stückpreismodell ab 30 Fahrzeugen

Um einen Flottentarif nutzen zu können, müssen Sie also meist nur eine Voraussetzung erfüllen und mindestens drei Fahrzeuge versichern. Wenn Sie mehr Fahrzeuge haben, umso besser für Sie. Denn je größer Ihre Flotte ist, desto höher fällt in der Regel auch Ihr Rabatt aus. Davon abweichend können wir Ihnen aktuell bereits ab einem gewerblich genutzten Fahrzeug einen günstigen Pauschaltarif über ein sogenanntes Stückprämienmodell anbieten. Vor allem im Güterverkehr können Sie damit im Vergleich zu normalen Tarifen mehrere tausend Euro im Jahr sparen.

Wer kann Flottentarife nutzen?

Flottentarife sind für alle Verwendungsarten möglich. Also für Kraftfahrzeuge im Güterverkehr, Werkverkehr und Privatverkehr. Die Einstufung im Privatverkehr kommt logischerweise immer bei privat genutzten Fahrzeugen vor. Anders als bei Gewerbefahrzeugen müssen Privatpersonen oder Familien mindestens zehn Fahrzeuge haben, um eine Risikoversicherung abschließen zu können. Vor allem nutzen aber Gewerbetreibende die günstigen Flottentarife. Tarife für Gewerbeflotten sind bereits ab drei Fahrzeugen möglich. Im gewerblichen Bereich unterscheidet man zwischen Werkverkehr und Güterverkehr. Eine Nutzung im Werkverkehr liegt vor, wenn Sie nur eigene Waren transportieren. Das ist bei handwerklichen Berufen der Fall, wie zum Beispiel bei den folgenden:

  • Anlagenmechaniker
  • Elektroniker
  • Fachverkäufer im Lebensmittelhandwerk
  • Garten- und Landschaftsbauer
  • Kraftfahrzeugmechatroniker
  • Maler und Lackierer
  • Mechatroniker
  • Metallbauer
  • Tischler und Zimmerer
  • Zerspanungsmechaniker

Die Einstufung im Güterverkehr erfolgt, wenn Sie fremde Waren für Dritte transportieren. Das ist zum Beispiel bei folgenden Firmen der Fall:

  • Speditionen / Transportunternehmen
  • Kurierdienste
  • sonstige Lieferdienste / Expressdienste

Flottentarife im Privatverkehr und Werkverkehr sind grundsätzlich günstiger als Tarife im Güterverkehr. Wenn Sie also im Güterverkehr tätig sind, egal ob mit Zugmaschinen, Transporter (Lkw) oder Autos, lohnt sich ein Rahmenvertrag für Ihre Fuhrparkversicherung besonders.

Wovon ist Ihr Flottenbeitrag abhängig?

Für die Tarifberechnung ist im ersten Schritt die Aufnahme der tarifrelevanten Merkmale notwendig. Die Kosten für die private und gewerbliche Fuhrparkversicherung sind hauptsächlich von folgenden Merkmalen abhängig:

  • Anzahl der Kraftfahrzeuge
  • Umfang des Versicherungsschutzes
  • Schadenverlauf
  • Fahrzeugart
  • Nutzungsart

In Verbindung mit einem speziellen Rahmenvertrag können Sie für gewerblich genutzte Fahrzeuge auch sehr günstige Stückprämien bekommen. Sie profitieren dann von einem pauschalen Versicherungsbeitrag. Ihre Versicherungskosten sind nicht mehr von einer Schadenfreiheitsklasse abhängig. 

Welche Leistungen sind versicherbar?

Die Versicherungsleistungen einer Flottenversicherung sind frei wählbar. So wie Sie es bei einer normalen Autoversicherung gewohnt sind. Je nachdem wie wertvoll und neuwertig Ihr Fuhrpark ist, können Sie zum Beispiel folgenden Schutz beantragen:

Neben diesen üblichen Leistungen haben Flottenversicherungen oft den Vorteil, dass Ihre jährliche Fahrleistung und der Fahrerkreis nicht eingeschränkt ist. Es ist also nicht relevant, wie viele Kilometer Sie im Jahr fahren oder welche Personen die Fahrzeuge nutzen. Ihr Versicherungsbeitrag wird dadurch nicht beeinflusst. Für gewerbliche Flotten lohnt sich außerdem zusätzlich die Absicherung über eine Verkehrshaftungsversicherung, Transportversicherung oder Autoinhaltsversicherung. Gerne beraten wir Sie hierzu.

Neue Fahrzeuge jederzeit in die Flottenversicherung einschließen

Sie können jederzeit weitere Kraftfahrzeuge kaufen, mieten oder leasen und in die bestehende Flotte mit aufnehmen. Für die Anmeldung bei Ihrer örtlichen Zulassungsstelle erhalten Sie eine Dauer-eVB. Das ist eine eVB-Nummer, die Sie immer wieder nutzen können, ohne dass sie ungültig wird. Bei Flottenverträgen ist die Dauer-eVB eine einfache Lösung, um den Einschluss von weiteren Fahrzeugen besonders einfach zu machen. Mit der elektronischen Versicherungsbestätigung können Geschäftsführer, Mitarbeiter oder andere bevollmächtigte Personen das Fahrzeug bei der Zulassungsstelle anmelden. Nach der Zulassung bekommt Ihre Flottenversicherung eine Benachrichtigung von der Zulassungsstelle und schließt dann das neue Fahrzeug in den Flottenvertrag mit ein.

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