⚡ STROM | 🔥 GAS | 📞INTERNET

Wir helfen beim Sparen Ihrer Haushaltsrechnungen! 100 % Kostenlos & unverbindlich 👇

Werbung - Selectra Service

⚡ ENERGIE | 📞DSL

Wir helfen beim Sparen Ihrer Haushaltsrechnungen! 100 % Kostenlos & unverbindlich 👇

Werbung - Selectra Service

GAP-Deckung für finanzierte Kraftfahrzeuge

Aktualisiert am
Lesezeit

In den Versicherungsschutz der Kfz-Haftpflichtversicherung können Sie verschiedene Leistungen zusätzlich mit einschließen. Die wahrscheinlich bekanntesten Leistungseinschlüsse sind die Teilkasko- und Vollkaskoversicherung. Für versicherte Leasingfahrzeuge und kreditfinanzierte Fahrzeuge ist zusätzlich der Einschluss einer GAP-Deckung möglich. Die GAP-Deckung sichert die Restbeträge ab, die aus dem Leasingvertrag entstehen können. Wenn Sie zum Beispiel ein Leasingfahrzeug haben oder kaufen möchten, ist die GAP-Deckung der Sachversicherung sinnvoll. Mit der speziellen Absicherung schützen Sie sich vor den zukünftigen Kosten aus dem Leasingvertrag. Ohne den richtigen Schutz können Sie im Ernstfall auf den vertraglich geregelten Kosten alleine sitzen bleiben.

Wann greift die GAP-Deckung?

Damit die Versicherungsdeckung wirksam ist, müssen Sie in die Fahrzeugversicherung eine Teilkaskoversicherung oder eine Vollkaskoversicherung einschließen. Die Teilkaskoversicherung kommt zum Beispiel für Diebstahl- oder Brandschäden auf. Die Vollkaskoversicherung erstattet Schäden, die Sie selber verursachen. Kommt es mit einem versicherten Leasingfahrzeug zu einem Totalschaden oder einem Verlust beziehungsweise Diebstahl des Autos, greift entweder die Vollkasko- oder die Teilkaskoversicherung. Bei einem Totalschaden erbringt die Versicherung eine Geldleistung. Für kleine Schädigungen, wie zum Beispiel durch Glasbruch, Hagel- oder Kratzschäden, gibt es keinen expliziten Versicherungsschutz über die GAP-Deckung. Wenn es sich nicht um einen Totalschaden handelt, werden solche Leistungen für Leasingfahrzeuge einfach über die Teil- oder Vollkaskoversicherung bezahlt.

Was zahlt die GAP-Deckung?

Trotz des totalen Wertverlustes ist der Leasingnehmer aufgrund des Leasingvertrages verpflichtet, die vereinbarten Leasingraten weiterhin abzuzahlen. Hinzu kommt noch eine vorgesehene Restrate am Ende der Laufzeit und ein möglicher Leasingrestwert. Abgezogen werden allerdings nicht verbrauchte Mietvorauszahlungen. Die Höhe der Versicherungsleistung aus der Teil- oder Vollkasko ist von dem aktuellen Wert des Wagens abhängig. Wichtig bei der Erstattung ist, welche Kosten Sie für ein gleichwertiges, gebrauchtes Kraftfahrzeug aufbringen müssten. Die Versicherung erstattet dem Versicherungsnehmer in einem solchen Fall den sogenannten Wiederbeschaffungswert. Also den Betrag, der für die Wiederbeschaffung des Fahrzeugs notwendig wäre. Für die Berechnung der Versicherungssumme aus der GAP-Versicherung werden daher erstmal sämtliche Kosten und Gutschriften des Leasingsvertrages gegengerechnet. Die Summe daraus nennt sich Leasingrestbetrag. Der Leasingrestbetrag eines Autos ist in der Regel höher als der Wiederbeschaffungswert. Der Versicherungsnehmer würde also auf den Differenzkosten sitzen bleiben. In diesem Problemfall würde nun die GAP-Deckung zum Tragen kommen. Die Lücke zwischen dem Wiederbeschaffungswert und dem Leasingrestbetrag erstattet die GAP-Versicherung. Der Betrag wird zusätzlich zur Leistung aus der Kaskoversicherung an den Versicherungsnehmer ausgezahlt.

Leistungsbeispiel der GAP-Versicherung

Bei einem Fahrzeugdiebstahl zahlt die Autoversicherung über den Kaskoschutz den Wiederbeschaffungswert. Vor allem in den Anfangsjahren kann der Leasingrestbetrag weitaus höher als der Wiederbeschaffungswert sein, da nach dem ersten Gebrauch des Autos bekannterweise eine starke Wertminderung erfolgt. Leasingrestbetrag: 20.000,- Euro Wiederbeschaffungswert des Autos: 16.000,- Euro Der Leasingnehmer würde die Restkosten selber zahlen müssen, wenn nur der Wiederbeschaffungswert ersetzt werden würde. Die GAP-Deckung sichert aber die Differenz zwischen dem Wiederbeschaffungswert und dem Leasingrestbetrag komplett ab, damit das Leasingauto des Versicherungsnehmers vollständig versichert ist. Die Kfz-Versicherung erstattet über die GAP-Deckung zusätzlich zum Wiederbeschaffungswert eine Summe in Höhe von 4.000,- Euro an den Versicherungsnehmer. Der genannte Differenzbetrag wird aber nur erstattet, wenn das Kfz gestohlen, komplett beschädigt oder zerstört wurde. Ob sich der Einschluss der GAP-Deckung für Sie und Ihr Auto lohnt, lässt sich mit einer Beitragsberechnung feststellen. Über unseren Vergleichsrechner können Sie die GAP-Versicherung wahlweise ein- oder ausschließen. Ihren passenden Tarif können Sie dann gleich online beantragen:

Wie wird der Leasingrestbetrag berechnet?

Der Leasingrestbetrag berechnet sich anhand bestimmter Merkmale des Leasingvertrages. Dabei werden die folgenden Eigenschaften für die Berechnung mit eingeschlossen:

  • Ausstehende Leasingraten
  • Anteilige Restrate
  • Leasingrestwert

Diese offenen Merkmale werden addiert, wodurch der Leasingrestbetrag entsteht. Zusätzlich werden geleistete Mietvorauszahlungen auch von der GAP-Deckung an den Versicherungsnehmer zurückerstattet.

Schauen Sie sich unsere Ratgeber an!

Feedback? Anregungen? Schreiben Sie uns! Wir sind nicht perfekt, geben aber unser Bestes, um qualitativ hochwertige Inhalte für Sie zu verfassen! Sie haben konstruktives Feedback und Anregungen? Dann schreiben Sie uns, denn so können wir uns stetig verbessern: [email protected]

Brauchen Sie Hilfe?

Kostenlos & unverbindlich!

Die passende Versicherung finden!

Wir helfen Ihnen die beste Versicherung mit fairem Preis zu finden. Zu 100 % zuverlässig und unverbindlich – garantiert!

Mit unseren Rechnern finden Sie garantiert die passende Versicherung mit Best-Preis: