Wann greift die GAP-Deckung?

Damit die Versicherungsdeckung wirksam ist, müssen Sie in die Fahrzeugversicherung eine Teilkaskoversicherung oder eine Vollkaskoversicherung einschließen. Kommt es mit einem versicherten Leasingfahrzeug zu einem Totalschaden oder einem Verlust beziehungsweise Diebstahl des Autos, greift entweder die Vollkasko- oder die Teilkaskoversicherung. Für kleine Schädigungen, wie zum Beispiel durch Glasbruch, Hagel- oder Kratzschäden, gibt es keinen expliziten Versicherungsschutz über die GAP-Deckung. Mehr dazu finden Sie in unseren Ratgebern zur Kfz-Versicherung, zur Kfz-Abmeldung und zum Abzug Neu-für-Alt.

Was zahlt die GAP-Deckung?

Trotz des totalen Wertverlustes ist der Leasingnehmer aufgrund des Leasingvertrages verpflichtet, die vereinbarten Leasingraten weiterhin abzuzahlen. Die Höhe der Versicherungsleistung aus der Teil- oder Vollkasko ist von dem aktuellen Wert des Wagens abhängig. Die Versicherung erstattet den sogenannten Wiederbeschaffungswert. Der Leasingrestbetrag eines Autos ist in der Regel höher als der Wiederbeschaffungswert. Die Lücke zwischen dem Wiederbeschaffungswert und dem Leasingrestbetrag erstattet die GAP-Versicherung.

Leistungsbeispiel der GAP-Versicherung

Rechenbeispiel: Fahrzeugdiebstahl

Leasingrestbetrag 20.000,- Euro
Wiederbeschaffungswert (Kaskoversicherung) 16.000,- Euro
GAP-Deckung erstattet zusätzlich 4.000,- Euro

Wie wird der Leasingrestbetrag berechnet?

Der Leasingrestbetrag berechnet sich anhand bestimmter Merkmale des Leasingvertrages:

Bestandteile des Leasingrestbetrags

  • Ausstehende Leasingraten
  • Anteilige Restrate
  • Leasingrestwert

Diese offenen Merkmale werden addiert, wodurch der Leasingrestbetrag entsteht. Geleistete Mietvorauszahlungen werden zusätzlich zurückerstattet.

Häufig gestellte Fragen zur GAP-Deckung

Die GAP-Deckung ist sinnvoll für alle, die ein Fahrzeug leasen oder kreditfinanziert haben. Vor allem in den Anfangsjahren kann der Leasingrestbetrag deutlich höher sein als der aktuelle Fahrzeugwert.

Ja, die GAP-Deckung funktioniert nur in Verbindung mit einer Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung. Ohne Kaskoschutz ist die GAP-Deckung nicht wirksam.

Nein, die GAP-Deckung greift nur bei Totalschaden, Verlust (z.B. Diebstahl) oder Zerstörung des Fahrzeugs. Für kleinere Schäden wie Glasbruch oder Hagelschäden gibt es keinen Schutz über die GAP-Deckung.