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Günstigere Kfz-Versicherung mit der Führerscheinregelung

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Versichern Sie zum ersten Mal ein Auto auf Ihren eigenen Namen, werden Sie normalerweise in eine niedrige Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) eingestuft. Haben Sie beispielsweise keinen Anspruch auf eine Sondereinstufung, sind die Beiträge für die Kfz-Versicherung dementsprechend relativ hoch. Für Kunden besteht trotz der erstmaligen Absicherung die Möglichkeit, sich über die Führerscheinregelung in eine bessere Schadenfreiheitsklasse einstufen zu lassen. Dadurch wird der Schadenfreiheitsrabatt höher und der Versicherungsbeitrag günstiger.

Was bringt die Führerscheinregelung?

Zu Beginn der Vertragslaufzeit stuft Sie eine Kfz-Versicherung normalerweise in die SF-Klasse 0 ein. Das entspricht der Ersteinstufung für Fahranfänger. Mit der Führerscheinregelung können Sie jedoch auch eine Sondereinstufung beantragen.

Welche Regeln gelten für die Inanspruchnahme?

Damit Sie sich auf die Führerscheinregelung berufen können, müssen die folgenden Voraussetzungen zutreffen:

  • Fahrerlaubnis ist seit mindestens 1 bis 3 Jahren ununterbrochen vorhanden
  • Fahrerlaubnis ist aus Europa oder anderen anerkannten Staaten
  • In den letzten 12 Monaten wurden keine Verkehrsunfälle verursacht

Um einen Nachweis über den ununterbrochenen Besitz der Fahrerlaubnis und den Ausstellungsort zu erbringen, reicht es aus, wenn Sie eine Kopie des Führerscheins an die Kfz-Versicherung senden. Dort ist nämlich das Ausstellungsdatum und der Ausstellungsort vermerkt.

Welche Schadenfreiheitsklasse bekommen Sie?

Sofern Sie die Führerscheinregelung nutzen möchten, überprüft die Sachversicherung den Sachverhalt. Wenn die oben genannten Voraussetzungen vorliegen, wird Ihr Vertrag rückwirkend je nach Versicherer in die Schadenfreiheitsklasse 1/2 oder 1 eingestuft. Der Versicherungsvertrag wird von Beginn an besser eingestuft, auch wenn Sie den Führerschein erst später an die Kfz-Versicherung schicken.

Welche Führerscheine werden anerkannt?

Grundsätzlich werden alle Führerscheine anerkannt, die in einem Mitgliedsstaat des europäischen Wirtschaftsraums ausgestellt wurden. Die Führerscheinregelung gilt für Autos, Krafträder, Wohnmobile und Lkw. Haben Sie Ihre Fahrerlaubnis außerhalb dieser Zone gemacht, kann sie jedoch auch für eine bessere Einstufung der Schadenfreiheitsklasse anerkannt werden, wenn die Umschreibung nach den Vorschriften der Fahrerlaubnisverordnung ohne eine weitere theoretische oder praktische Fahrprüfung erfolgen kann.

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