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Schadenfreiheitsklassen nach einer längeren Pause

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Viele Autofahrer nutzen ein Fahrzeug meist über mehrere Jahre hinweg. Durch die Nutzung im Straßenverkehr ist es dringend erforderlich, dass Sie als Fahrzeughalter eine Kfz-Versicherung abschließen. Kommen Sie auch mal ohne Auto aus, kann es vorkommen, dass die Absicherung über die Sachversicherung aufgrund einer langfristigen Stilllegung nicht mehr notwendig ist.

Stillstand der Kfz-Versicherung

Wird Ihr Kraftfahrzeug längere Zeit stillgelegt, benötigen Sie auch nicht mehr den Versicherungsschutz. Die Unterbrechung des Schutzes kommt vor allem in den folgenden Sachlagen vor:

  • Außerbetriebsetzung / Abmeldung
  • Autoverkauf
  • Totalschaden, Diebstahl oder Zerstörung
  • Ablauf des Saisonkennzeichens
  • Führerscheinentzug

Je nachdem wie lange der Zeitraum des Stillstands bestanden hat, kann ein Versicherungsnehmer unter bestimmten Umständen die alte Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) wieder übernehmen. Grundvoraussetzung für die Wiederaufnahme der Schadenfreiheitsklassen ist, dass die Pause nicht allzu lange existent war.

Unterbrechung bis zu 6 Monate

Wird ein Fahrzeug und somit die versicherungstechnische Deckung während eines Kalenderjahres höchstens 6 Monate abgemeldet, hat dies keinerlei Auswirkungen auf die SF-Klasse. Sie als Versicherungsnehmer können dann im kommenden Kalenderjahr die Schadenfreiheitsklassen wie gewohnt übernehmen und erhalten sogar noch eine bessere Rabattstufe, da der Schutz mehr als sechs Monate bestanden hat.

Unterbrechung zwischen 6 Monaten und 7 Jahre

Wenn Sie über einen längeren Zeitraum kein eigenes Fahrzeug mehr auf öffentlichen Straßen gefahren und somit keine Kfz-Versicherung beansprucht haben, können Sie trotzdem die alte SF-Klasse wieder aufleben lassen. Erfolgt eine erneute Kfz-Zulassung maximal 7 Jahre nach der Stilllegung der Versicherung, können Sie die zuletzt genutzte Schadenfreiheitsklasse wieder in Anspruch nehmen. Die einzige Voraussetzung für die Inanspruchnahme ist, dass Sie als Versicherungsnehmer einen Nachweis erbringen, dass Sie ununterbrochen im Besitz eines gültigen Führerscheins waren. Manche Unternehmen verzichten auf den Beweis. Bei Bedarf fordert jedoch der Kfz-Versicherer nach einer langen Pause diesen Nachweis noch vereinzelt an. Ist es dem Versicherungsnehmer nicht möglich, ein ununterbrochendes Vorliegen einer Fahrerlaubnis nachzuweisen, stuft die Autoversicherung den Kunden für jedes pausierte Kalenderjahr, in dem der Führerschein nicht vorhanden war, in eine schlechtere Schadenfreiheitsklasse. Wurde vor dem Stillstand ein Schaden verursacht, der für die Rabattrückstufung noch nicht berücksichtigt wurde, wird dies bei der Neuanmeldung mit einbezogen. Dabei erfolgt zuerst eine Rückstufung der Schadenfreiheitsklasse aufgrund des Unfalls. Sofern der Nachweis einer bestandenen Fahrerlaubnis während der Unterbrechung der Versicherungszeit nicht erbracht werden kann, resultiert die Rückstufung aufgrunddessen noch zusätzlich.

Unterbrechung größer als 7 Jahre

Teilweise kann eine Aussetzung des Versicherungsschutzes länger als 7 Jahre andauern, wenn Sie zum Beispiel länger im Ausland waren oder keinen eigenen Pkw gefahren sind. In diesem Fall ist eine Wiederaufnahme der Schadenfreiheitsklasse bei den meisten Kfz-Versicherungen leider nicht mehr möglich. Die Autoversicherung ordnet dann den Versicherten wie bei einer Ersteinstufung für Fahranfänger ein. Eine Sondereinstufung aufgrund der Übernahme eines Schadenverlaufs oder aufgrund der Ehegattenregelung bleibt davon unangetastet und ist deshalb auch weiterhin möglich. Wenige Versicherer gewähren glücklicherweise auch noch nach den 7 Jahren ohne Auto die Übernahme der Schadenfreiheitsrabatte. Das bietet zum Beispiel die Condor, Kravag und R+V an. Dafür ist dann allerdings ein schriftlicher Nachweis von der alten Versicherung notwendig. Der Nachweis kann anhand der letzten Beitragsrechnung oder des Versicherungsscheins erfolgen. In den Dokumenten muss die letzte Schadenfreiheitsklasse ersichtlich sein.

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